Rechtsprechung
| EuGH, 15.04.1970 - 28/69 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1; ; Gesetz Nr. 291 Art. 2
- EU-Kommission
Kommission / Italien
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 95, ABSATZ 1
1 . POLITIK DER EWG - GEMEINSAME REGELN - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN, DIE EIN MITGLIEDSTAAT AUF WAREN AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN ERHEBT - GLEICHARTIGKEIT DIESER WAREN - BEGRIFF - EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Höhere Verkaufssteuer für aus anderen Ländern eingeführtes Produkt als für gleichartiges inländisches Erzeugnis; Steuerliche Behandlung qualitativ unterschiedlichen Kakaopulvers; Berücksichtigung unterschiedlich hoher Herstellungskosten bei der Besteuerung von Produkten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1; Gesetz Nr. 291 Art. 2
1. POLITIK DER EWG - GEMEINSAME REGELN - STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN, DIE EIN MITGLIEDSTAAT AUF WAREN AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN ERHEBT - GLEICHARTIGKEIT DIESER WAREN - BEGRIFF - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1970 - 28/69
- EuGH, 15.04.1970 - 28/69
Papierfundstellen
- Slg. 1970, 187
Wird zitiert von ... (7)
- EuGH, 15.07.1982 - 216/81
Cogis
Das vorliegende Gericht leitet daraus her, daß keine Diskriminierung voliege, wenn die Gleichartigkeit im Sinne von Artikel 95 EWG-Vertrag - wie der Gerichtshof im Urteil vom 15. April 1970 in der Rechtssache 28/29 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 187) entschieden habe - durch die gleiche steuerliche Einordnung der eingeführten und der inländischen Ware nachgewiesen sei.Das Tribunale Mailand ist der Auffassung, daß die Anwendung der sich aus den angeführten Urteilen vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78 und vom 15. April 1970 in der Rechtssache 28/69 ergebenden Grundsätze zu anderen Ergebnissen führen würde.
Der angebliche Widerspruch, auf den das Tribunale Mailand hingewiesen habe, existiere nicht, denn aus dem Urteil in der Rechtssache 28/69 gehe nicht hervor, daß nur solche Erzeugnisse als gleichartig angesehen twerden könnten, die im Rahmen der steuerlichen Einteilung derselben Gruppe zugeordnet seien.
"Weder das Urteil in der Rechtssache 28/69 noch irgendein anderes Urteil des Gerichtshofes enthält einen Hinweis, der dagegen spricht, daß der Gerichtshof im vorliegenden Fall seine Entscheidung in der Rechtssache 169/78 bestätigt.
Der Gerichtshof habe nämlich einerseits in seinem Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 169/78 (Kommission/Italien, Slg. 1980, 385) dahin erkannt, daß die Einordnung in den Zolltarif für die Beurteilung der Gleichartigkeit nicht entscheidend sei, und andererseits in dem älteren Urteil vom 15. April 1970 in der Rechtssache 28/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 187) den Umstand, daß die Erzeugnisse in die gleiche Steuergruppe eingeordnet seien, als wesentlichen Gesichtspunkt für das Verhältnis der Gleichartigkeit angesehen.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1982 - 216/81
COGIS (Compagnia Generale Interscambi) gegen Amministrazione delle Finanze dello …
- Urteil vom 15. April 1970 in der Rechtssache 28/69 - Kommission/Italienische Republik-, Slg. 1970, 187.In der bisherigen Rechtsprechung zu dieser Frage wurde zwar anfänglich für wichtig gehalten, ob Erzeugnisse in die gleiche Steuerkategorie fallen (vgl. das im Vorlagebeschluß angezogene Urteil der Rechtssache 28/69 1.
Ich habe aber den Eindruck, daß der Gerichtshof sich inzwischen von einer solchen formalen Betrachtung, die übrigens von Anfang an nicht in dem Sinne zu verstehen war, 1 - Urteil vom 15. April 1970 in der Rechtssache 28/69 - Kommission/Italienische Republik-, Slg. 1970, 187.2 - Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75 - Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/Hauptzollamt Landau/Pfalz -, Slg. 1976, 181.
- EuGH, 17.02.1976 - 91/75
Hauptzollamt Göttingen / Miritz GmbH & Co.
Republik, 28/69 - Slg. 1970, 187).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1979 - 168/78
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
Wie sich aus der Rechtssache 28/69 (Kommission gegen Italienische Republik, Urteil vom 15. April 1970, Slg. 1970, 187) ergibt, in der nur auf eine steuerliche Klassifizierung abgestellt wird, möchte der Gerichtshof diese Einordnungen nicht kumulativ, sondern alternativ verstanden wissen. - Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72
Carmine Capolongo gegen Azienda Agricole Maya. - Contributo ente nazionale per la …
Es kommt aber nach der Rechtsprechung nicht nur auf einen Vergleich der angewandten Sätze an, sondern auch auf die Besteuerungsgrundlage und die Art der Erhebung der Abgaben (Rechtssachen 28/69 - Slg. 1970, 187, 77/69 - Slg. 1970, 237 und 54/71 - Slg. 1971, 1107). - Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-290/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
25. Für die Feststellung eines Vertragsverstoßes kommt es im übrigen auch gar nicht mehr darauf an, ob der beklagte Mitgliedstaat im Laufe des Verfahrens vor dem Ge- 6 - Vgl. Urteil vom 15. April 1970 in der Rechtssache 28/69, Kommission/Italien, Slg. 1970, 187, 190.7 - Vgl. Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 599, Randnr. 17. I -. - Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1986 - 262/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
z. B. Urteil vom 15. April 1970 in der Rechtssache 28/69, Kommission/Italien, Slg. 1970, 196; Urteil vom 25. Oktober 1979 in der Rechtssache 159/78, Kommission/Italien, Slg. 1979, 3265 und Urteil vom 8. Januar 1980 in der Rechtssache 21/79, Kommission/Italien, Slg. 1980, 16.3093.
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