Rechtsprechung
| EuGH, 30.05.1973 - 36/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
Personalstatut Art. 90; ; Personalstatut Art. 85; ; Personalstatut Art. 91
- EU-Kommission
Meganck / Kommission
BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 85
1 . BEAMTE - RÜCKFORDERUNG OHNE RECHTLICHEN GRUND GEZAHLTER BETRAEGE - REGELWIDRIGE LAGE - VERHALTEN DES BETROFFENEN - GUTER GLAUBE - FEHLEN - EU-Kommission
Meganck / Kommission
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1. BEAMTE - RÜCKFORDERUNG OHNE RECHTLICHEN GRUND GEZAHLTER BETRAEGE - REGELWIDRIGE LAGE - VERHALTEN DES BETROFFENEN - GUTER GLAUBE - FEHLEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1972 - 36/72
- EuGH, 30.05.1973 - 36/72
Papierfundstellen
- Slg. 1973, 527
Wird zitiert von ... (7)
- EuGH, 11.10.1979 - 142/78
Berghmans / Kommission
In diesem Zusammenhang zitiert die Beklagte die in der vorgenannten Rechtssache Kühl sowie der Rechtssache Meganck (36/72, Slg. 1973, 527) entwickelte Rechtsprechung, im Rahmen deren der Gerichtshof entschieden habe, daß Beamte, die Änderungen ihrer familiären Verhältnisse vier Monate lang nicht angezeigt hätten, selbst für die Regelwidrigkeit der Zahlungen verantwortlich seien und daß folglich diese Regelwidrigkeit so offensichtlich gewesen sei, daß sie sich nicht auf ihre Unkenntnis berufen könnten. - EuGH, 15.06.1976 - 1/76
Wack / Kommission
Nach einer gefestigten Rechtsprechung (Gunella, 33/72 - Slg. 1973, 475; Meganck, 36/72 - Slg. 1973, 527; Goeth-Van der Schueren, 56/72 - Slg. 1973, 181; Kortner und andere, 15 bis 33/73 usw. - Slg. 1974, 177) sei aus der Übermittlung dieser verschiedenen Unterlagen (Gehaltsabrechnung, persönlicher Fragebogen) an die Betroffene zu schließen, daß sie von der die Auslandszulage versagenden Verwaltungsentscheidung Kenntnis erlangt habe und diese Kenntnis jeweils wieder erneuert worden sei. - EuGH, 20.10.1983 - 92/82
Gutmann / Kommission
Das Urteil in der Rechtssache 36/72 (Meganck, Slg. 1973, 527) könne im vorliegenden Fall nicht herangezogen werden; in diesem Verfahren sei Herrn Meganck vorgeworfen worden, daß er sich durch sein eigenes Verhalten in eine rechtswidrige Lage versetzt habe, die es ihm nicht gestatte, sich auf seinen guten Glauben zu berufen.
- EuGH, 21.10.1980 - 101/79
Vecchioli / Kommission
In diesem Zusammenhang beruft sie sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 36/72 (Meganck/Kommission, Slg. 1973, 527), wonach der eigentliche Streitgegenstand nicht die von der unzuständigen Stelle getroffene Maßnahme, sondern die stillschweigende ablehnende Entscheidung über die Beschwerde des Beamten sei, die als von der zuständigen Stelle erlassen gelte, welche der Beamte selbst angerufen habe. - EuG, 28.02.1991 - T-124/89
Eberhard Kormeier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - …
Schließlich sei nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1979 in der Rechtssache 142/78 (…Berghmans, a. a. O.) und vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 36/72 (Meganck/Kommission, Slg. 1973, 527) gegebenenfalls der gute Glaube des betroffenen Beamten zu berücksichtigen, der die gezahlten Beträge behalten könne, deren Rückerstattung die Verwaltung in einem solchen Fall nicht mehr verlangen könne. - Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 142/78
Marcelle Berghmans, verehelichte Exner, gegen Kommission der Europäischen …
In der Rechtsprechung (Rechtssachen 36/72, François Meganck/Kommission, Urteil vom 30. Mai 1973, Slg. 1973, 527, und 71/72, Annemarie Kuhl/Rat, Urteil vom 27. Juni 1973, Slg. 1973, 705) ist schon hervorgehoben worden, es komme auf die Umstände an, unter denen eine Zahlung erbracht werde, und danach schließe eine verspätete Mitteilung der Änderung familiärer Verhältnisse die Berufung auf guten Glauben aus. - EuG, 01.04.2004 - T-312/02
Gussetti / Kommission - Beamte - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - …
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