Rechtsprechung
| EuGH, 25.06.1975 - 5/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
Verordnung Nr. 172/67 in der durch Art. 1 der Verordnung Nr. 644/68 geänderten Fassung Art. 4 Abs. 1 S. 2; ; Verordnung Nr. 2859/73; ; Verordnung Nr. 175/74
- EU-Kommission
Deuka / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
VERORDNUNG NR . 120/67 DES RATES; VERORDENUNG NR . 172/67 DES RATES, ARTIKEL 4 IN DER DURCH DIE VERORDNUNG NR . 644/68 DES RATES GEÄNDERTEN FASSUNG
1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - GETREIDE - DENATURIERUNGSPRÄMIEN - ÄNDERUNG - DROHENDE STÖRUNGEN - GEGENMASSNAHMEN - WAHL - ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT DER KOMMISSION - GERICHTLICHE KONTROLLE - BEFUGNISSE DES RICHTERS - GRENZEN - EU-Kommission
Deuka / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
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1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - GETREIDE - DENATURIERUNGSPRÄMIEN - ÄNDERUNG - DROHENDE STÖRUNGEN - GEGENMASSNAHMEN - WAHL - ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT DER KOMMISSION - GERICHTLICHE KONTROLLE - BEFUGNISSE DES RICHTERS - GRENZEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1975 - 5/75
- EuGH, 25.06.1975 - 5/75
Papierfundstellen
- Slg. 1975, 759
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.03.1975 - 78/74
Deuka / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
Auszug aus EuGH, 25.06.1975 - 5/75
Was den Grundsatz anbelange, daß das Vertrauen der Marktbürger zu schützen ist, so könne die Kommission nur mit Einschränkung die Auffassung des Gerichtshofes teilen, die dieser in seinem Urteil vom 18. März 1975 in der Rechtssache 78/74 (Deuka/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel; Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes) vertreten habe.Die in dem Urteil in der Rechtssache 78/74 aufgeführten Bedingungen, unter denen die Kommission zu einer Verminderung der Prämiensätze nicht mehr befugt sein soll,.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1978 - 146/77
British Beef Company Limited gegen Intervention Board for Agricultural Produce. - …
Diese Linie ist aus Gründen und unter Umständen ganz gleicher Art noch deutlicher in dem Urteil vom 25. Juni 1975 in in der Rechtssache 5/75, Deuka (Slg. 1975, 759) zum Ausdruck gekommen.die Urteile vom 5. Juni 1973 in der Rechtssache 81/72, Kommission/Rat (Slg. 1973, 575); vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission (Slg. 1975, 533); vom 25. Juni 1975, bereits erwähnt, in der Rechtssache 78/74, Deuka (Slg. 1975, 759).
- EuGH, 29.01.1998 - C-315/96
Lopex Export / Hauptzollamt Hamburg-Jonas - Zollrecht - Tarifierung der Waren - …
In solchen Fällen sei die Rechtsprechung des Gerichtshofes anzuwenden, wonach begünstigende Verwaltungsakte zu den möglichen Vertrauenspositionen gehörten und es aus Gründen der Rechtssicherheit geboten sein könne, daß auf Sachverhalte, die im Zeitpunkt des Eintritts einer Rechtsänderung bereits im wesentlichen abgeschlossen seien, weiterhin das zuvor geltende Recht Anwendung finde (Urteile vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3/57 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung der EGKS, Slg. 1957, 85, vom 18. März 1975 in der Rechtssache 78/74, Deuka I, Slg. 1975, 421, und vom 25. Juni 1975 in der Rechtssache 5/75, Deuka II, Slg. 1975, 759). - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2019 - C-236/18
GRDF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame …
{FN:11} GRDF bezieht sich u. a. auf das Urteil vom 25. Juni 1975, Deuka (5/75, EU:C:1975:88).
- EuGH, 12.07.1977 - 2/77
Hoffmann's Stärkefabriken / Hauptzollamt Bielefeld
- Nach den beiden Urteilen des Gerichtshofes in Sachen Deuka (Urteil vom 18. März 1975 in der Rechtssache 78/74, Slg. 421; Urteil vom 25. Juni 1975 in der Rechtssache 5/75, Slg. 759) verbiete der Grundsatz der Einhaltung des Wirtschaftsjahres Änderungen zum Nachteil der Betroffenen nicht schlechthin, verleihe solchen Regelungen jedoch Ausnahmecharakter. - EuGH, 09.03.1976 - 95/75
Effem GmbH / Hauptzollamt Lüneburg
Die damalige Lage auf dem Getreidemarkt sei in den Rechtssachen 78/74 (Slg. 1975, 421) und 5/75 (Slg. 1975, 759) eingehend erläutert worden. - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1978 - 96/77
SA Ancienne Maison Marcel Bauche und SARL François Delquignies gegen …
In anderen Fällen, in denen es darum ging, das Schicksal von im Zeitpunkt der Änderung einer Agrarregelung schwebenden Beziehungen zu bestimmen, stützte sich der Gerichtshof auf den Gedanken, daß man von der Unanwendbarkeit einer neuen Vorschrift auf bestimmte bestehende Sachverhalte nur sprechen könne, wenn ein Unternehmen von der Gemeinschaft eine Garantie in bezug auf die rechtliche Regelung eines bestimmten Geschäfts erhalten hat, sei es, daß es sich um die Höhe der mit einer Ausfuhr verbundenen Erstattungen und Währungsausgleichsbeträge handelt, sei es, daß es um Prämien oder verschiedene Formen der Unterstützung für Denaturierungs- oder ähnliche Geschäfte gemäß dem Gemeinschaftsinterventionssystem geht (z. B. das Urteil vom 25. Juni 1975 in der Rechtssache 5/75, Deuka, Slg. 1975, 760).
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