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Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.1979 - 180/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1227
EuGH, 19.06.1979 - 180/78 (https://dejure.org/1979,1227)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.1979 - 180/78 (https://dejure.org/1979,1227)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - 180/78 (https://dejure.org/1979,1227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; VO 1408/71 Art. 40 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Brouwer-Kaune

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INVALIDITÄTSVERSICHERUNG - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - ANALOGE ANWENDUNG DER FÜR DIE ALTERS- UND HINTERBLIEBENENRENTEN GELTENDEN BESTIMMUNGEN - UMFANG DER ANALOGEN ANWENDUNG

  • EU-Kommission

    Brouwer-Kaune

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren über die Auslegung der Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Familien; Ausgangsverfahren zur Berechnung einer Invalidenrente bzw. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - INVALIDITÄTSVERSICHERUNG - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - ANALOGE ANWENDUNG DER FÜR DIE ALTERS- UND HINTERBLIEBENENRENTEN GELTENDEN BESTIMMUNGEN - UMFANG DER ANALOGEN ANWENDUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Feststellung von Leistungen aus der Invaliditätsversicherung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 2111
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.04.1979 - 176/78

    Schaap

    Auszug aus EuGH, 19.06.1979 - 180/78
    Hierbei gehe es um die Anwendung von Artikel 46 der Verordnung Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 (…ABL. L 74 vom 27. März 1972, S. 1), um dessen Auslegung der Gerichtshof in der Rechtssache 176/78, Schaap gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Banken Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije Beroepen, ersucht worden sei.
  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 19.06.1979 - 180/78
    Im Hinblick auf Artikel 46 Absatz 3 hat der Gerichtshof allerdings in seinem Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149) entschieden, daß diese Bestimmung mit Artikel 51 des Vertrages unvereinbar ist, soweit sie vorschreibt, daß die Kumulierung zweier in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbener Leistungen durch eine Kürzung der in einem Mitgliedstaat allein nach dessen Rechtsvorschriften erworbenen Leistung beschränkt wird.
  • EuGH, 14.03.1978 - 98/77

    Schaap

    Auszug aus EuGH, 19.06.1979 - 180/78
    6 Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, zuletzt bestätigt durch Urteil vom 14. März 1978 in der Rechtssache 98/77 (Schaap, Slg. 1978, 707, 714), hindert die Verordnung Nr. 1408/71 die vollständige Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften einschließlich der nationalen Antikumulierungsvorschriften nicht, wenn ein Arbeitnehmer eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält; jedoch ist das System des Artikels 46 der Verordnung anzuwenden, wenn dessen Anwendung günstiger ist als die der nationalen Rechtsvorschriften.
  • EuGH, 15.10.1980 - 4/80

    D'Amico

    Das Amt vertritt die Auffassung, daß die vorgelegten Fragen zum großen Teil mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. Juni 1979 in der Rechtssache 180/78 (Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111) beantwortet seien.

    Die Ausführungen von Generalanwalt Capotorti in der zitierten Rechtssache 180/78 zeigten, daß man bei Sachverhalten wie dem vorliegenden den Umstand, daß die fraglichen Leistungen unterschiedlicher Art seien, nicht als maßgeblich für die Beschränkungen ansehen könne, die sich aus Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71 für die Anwendung der innerstaatlichen Antikumulierungsbestimmungen ergäben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1992 - C-275/91

    Alfredo Iacobelli gegen Institut national d'assurance maladie-invalidité und …

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Juni 1979 in der Rechtssache 180/78 (Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111, Randnrn. 6 und 7) in einem entsprechenden Fall ausgeführt hat, kann der erstgenannte Staat seine Antikumulierungsvorschriften nicht anwenden, es sei denn, daß diese zu einem zumindest ebenso günstigen Ergebnis wie die Anwendung der Regelung des Artikels 46 führen.

    Zwar setzt, wie der Gerichtshof in seinem Urteil Brouwer-Kaune (…a. a. O., Randnr. 3) festgestellt hat, Artikel 43 Absatz 2 voraus, daß Leistungen bei Invalidität in zwei Mitgliedstaaten erworben wurden, bevor sie in einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 43 Absatz 1 in Leistungen bei Alter umgewandelt werden.

  • EuGH, 05.05.1983 - 238/81

    Van der Bunt-Craig

    Sowohl nach dem Sinn der gemeinschaftsrechtlichen Regelung als auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes seien die hier fraglichen Leistungen gleicher Art. Der Gerichshof habe sich im Urteil vom 19. Juni 1979 (Rechtssache 180/78, Brouwer-Kaune, Slg. S. 2111, und Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti, S. 2127-2129) und im Urteil vom 15. Oktober 1980 (Rechtssache 4/80, Remo d'Amico, Sig.
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