Rechtsprechung
| EuGH, 05.03.1980 - 243/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- EU-Kommission
Simmenthal / Kommission
NICHTIGKEITSKLAGE - RECHTSSCHUTZINTERESSE - IM LAUFE DES VERFAHRENS EINGETRETENE EREIGNISSE - UNBEGRÜNDETE KLAGE - WEITERBETREIBUNG DES VERFAHRENS - RECHTSMISSBRAUCH - ABWEISUNG
- EU-Kommission
Simmenthal / Kommission
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NICHTIGKEITSKLAGE - RECHTSSCHUTZINTERESSE - IM LAUFE DES VERFAHRENS EINGETRETENE EREIGNISSE - UNBEGRÜNDETE KLAGE - WEITERBETREIBUNG DES VERFAHRENS - RECHTSMISSBRAUCH - ABWEISUNG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 29.11.1978 - 243/78
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1980 - 243/78
- EuGH, 05.03.1980 - 243/78
Papierfundstellen
- Slg. 1980, 593
- NJW 1980, 2640
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 06.03.1979 - 92/78
Simmenthal / Kommission
Auszug aus EuGH, 05.03.1980 - 243/78
78/258/EWG gerichtete Klage, in deren Verlauf die Regierung der Italienischen Republik der Klägerin als Streithelferin beigetreten ist, hat zu dem Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1979 (Rechtssache 92/78) geführt.78/940/EWG - notfalls beschränkt auf die Ergebnisse der Ausschreibung Nr. It. P 4 - auszusetzen und der Kommission aufzugeben, die nationalen Behörden anzuweisen, die Erteilung der Einfuhrlizenzen bezüglich der zwischen den Zuschlagsempfängern und den Interventionsstellen abgeschlossenen Kaufverträge aufzuschieben, und die Anwendung der für 1979 geltenden besonderen Einfuhrregelung für Gefrierfleisch, das für die Verarbeitungsindustrie bestimmt ist, bis zur Verkündung des Endurteils in der Rechtssache 92/78 auszusetzen.
Die Kommission überläßt es der Entscheidung des Gerichtshofes, die Klage zumindest insoweit als unzulässig abzuweisen, als mit ihr letzten Endes eine Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 begehrt wird.
Zur Frage der Begründetheit bezieht sich die Kommission vollständig auf die in ihrer Klagebeantwortung in der Rechtssache 92/78 vorgetragenen Gründe.
Die Kommission verweist auf das Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, in dem der Gerichtshof ein Interesse der Klägerin an der Aufhebung der angegriffenen Entscheidung anerkannt habe, "sei es, um eine angemessene Berichtigung ihrer Rechtssituation durch die Kommission zu erreichen, sei es, um die Kommission zu veranlassen, das Ausschreibungssystem für die Zukunft in geeigneter Weise zu ändern a) Zu dem zweiten Gesichtspunkt könne festgestellt werden, daß die Kommission den darin aufgestellten Forderungen dadurch nachgekommen sei, daß sie die Verordnungen Nrn. 1136, 1137 und 1138/79 erlassen habe.
c) Die Klage sei in Wirklichkeit damals nur erhoben worden, um der von der Kommission in der Rechtssache 92/78 geltend gemachten Einrede der Unzulässigkeit, die mit einer Verspätungsrüge begründet worden sei, zu begegnen.
78/940/EWG selbst als auch gegen die ihr zugrunde liegenden allgemeinen Anordnungen, insbesondere die Verordnungen (EWG) Nrn. 2900/77, 571/78 und 572/78, eine Reihe von Angriffsmitteln geltend gemacht, die großenteils mit denen übereinstimmen, die sie zur Begründung ihrer Klage in der Rechtssache 92/78 vorgebracht hat, in der das Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1979 ergangen ist.
c) dieser Preis beruhe auf Vorschriften, die vom Gerichtshof im Urteil 92/78 großenteils für ungültig erklärt worden seien;.
c) Die Kommission habe im Rahmen der Rechtssache 92/78 auf eine Frage des Gerichtshofes angegeben, daß der von den Interventionsstellen normalerweise für die Abgabe aus Lagerbeständen angewandte Preis 1 291 RE je t betrage; diese Angabe sei damals von der Klägerin nicht bestritten worden.
3 Es ist daran zu erinnern, daß beim Gerichtshof ein Verfahren derselben Klägerin gegen die Entscheidung 78/253 der Kommission vom 15. Februar 1978 anhängig war, die für das erste Vierteljahr 1978 im Rahmen der aufgrund von Artikel 14 der Verordnung Nr. 805/68 vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch (…ABl. Nr. L 148, S. 24) in der durch die Verordnung Nr. 425/77 vom 14. Februar 1977 (…Abl. L 61, S. 1) geänderten Fassung errichteten besonderen Verkaufsregelung erlassen worden war, und daß der Gerichtshof mit seinem Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Slg. S. 777) dem Antrag der Klägerin auf Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung stattgegeben hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-683/24
Glücksspiel: Nach Ansicht von Generalanwalt Emiliou ist das …
{FN:20} Vgl. u. a. Urteile vom 5. März 1980, Simmenthal/Kommission (243/78, EU:C:1980:65, Rn. 11), vom 14. Februar 1989, Bossi/Kommission (…346/87, EU:C:1989:59, Rn. 31 bis 35), vom 14. November 2012, Nexans France und Nexans/Kommission (…T-135/09, EU:T:2012:596, Rn. 108), und vom 10. Juli 2025, Chmieka (…C-99/24, EU:C:2025:563, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-106/90
Emerald Meats Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
(24) ° Siehe die Urteile vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32), vom 5. März 1980 in der Rechtssache 243/78 (Simmenthal II/Kommission, Slg. 1980, 593, Randnrn. 9 und 11) sowie vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79 (Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665, Randnrn. 8 und 9). - EuGH, 19.10.1982 - 179/80
Roquette Frères / Rat
Im übrigen weise dieser Fall viele Ähnlichkeiten mit dem vom Gerichtshof in der Rechtssache 243/78 (Simmenthai/ Kommission, Slg. 1980, 593, Randnummer 9 der Entscheidungsgründe des Urteils) entschiedenen Fall auf, so daß eine Weiterbetreibung des Verfahrens als Rechtsmißbrauch angesehen werden könne (…a.a.O. Randnummer 11).
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