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Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.1982 - 5/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,807
EuGH, 15.12.1982 - 5/82 (https://dejure.org/1982,807)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1982 - 5/82 (https://dejure.org/1982,807)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 5/82 (https://dejure.org/1982,807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 2012/74 Art. 2; ; Verordnung Nr. 1060/68 Art. 3

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Krefeld / Maizena

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - VERTRAUENSSCHUTZ - ÜBERRASCHENDE AUFGABE EINER GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT VERSTOSSENDEN PRAXIS DURCH EINEN MITGLIEDSTAAT - VERSTOSS GEGEN DEN GRUNDSATZ - KEINER

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Krefeld / Maizena

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Bemessung der Produktionserstattung für Mais bei vorheriger zollamtlicher Überwachung und erst späterer Verarbeitung zu Stärke innerhalb der zugestandenen Verarbeitungsfrist; Bemessung von Erstattungen bei der Erzeugung von Stärke ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - VERTRAUENSSCHUTZ - ÜBERRASCHENDE AUFGABE EINER GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT VERSTOSSENDEN PRAXIS DURCH EINEN MITGLIEDSTAAT - VERSTOSS GEGEN DEN GRUNDSATZ - KEINER

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 4601
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.07.1977 - 2/77

    Hoffmann's Stärkefabriken / Hauptzollamt Bielefeld

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 5/82
    Abschließend bemerkt die Firma Maizena, der Gerichtshof habe die Verordnung Nr. 2012/74 in seiner Rechtsprechung, insbesondere in seinem Urteil vom 12. Juli 1977 in der Rechtssache 2/77 (Hoffmann's Stärkefabriken) dahin ausgelegt, daß die Höhe der Produktionserstattung nach den Werten bestimmt werde, die im Zeitpunkt der Unterstellung des Grunderzeugnisses unter die amtliche Überwachung des Mitgliedstaats gälten.

    Die Firma Maizena verweist insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 (Hoffmann's Stärkefabriken, Rechtssache 2/77, Slg. S. 1375), dem man entnehmen könne, daß es sich bei dem für die Berechnung der Erstattung maßgeblichen Zeitpunkt notwendigerweise um den Zeitpunkt der Unterstellung unter zollamtliche Überwachung handele.

  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es …

    Rn. 81 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann nämlich eine gegen das Unionsrecht verstoßende Praxis eines Mitgliedstaats bei einem Einzelnen, dem die so geschaffene Lage zugutekommt, kein berechtigtes Vertrauen begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1982, Maizena, 5/82, Slg. 1982, 4601, Randnr. 22, und vom 1. April 1993, Lageder u. a., C-31/91 bis C-44/91, Slg. 1993, I-1761, Randnr. 34).
  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    23 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, daß ein schuldhaftes Verhalten der Kommission oder ihrer Beamten wie auch eine gegen das Gemeinschaftsrecht verstossende Praxis eines Mitgliedstaats kein schutzwürdiges Vertrauen des Wirtschaftsteilnehmers begründen können, dem die dadurch entstandene Situation zugute kommt ( siehe Urteile vom 16. November 1983 in der Rechtssache 188/82, Thyssen, Slg. 1983, 3721, und vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 5/82, Maizena, Slg. 1982, 4601 ).
  • EuGH, 09.10.2025 - C-416/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) Nr. …

    Rn. 61 So kann eine gegen eine bestimmte Unionsregelung verstoßende Praxis eines Mitgliedstaats bei einem Einzelnen, dem die so geschaffene Lage zugutekommt, kein berechtigtes Vertrauen begründen (Urteile vom 15. Dezember 1982, Maizena, 5/82, EU:C:1982:439, Rn. 22, …sowie vom 19. Dezember 2024, Kaduna, C-244/24 und C-290/24, EU:C:2024:1038, Rn. 131).
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