Rechtsprechung
| EuGH, 17.05.1983 - 168/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EGKSV Art. 41; ; EGKS Art. 98; ; EGKS Art. 50; ; EGKS Art. 49
- EU-Kommission
ECSC / Ferriere Sant'Anna
1 . VORABENTSCHEIDUNG - GÜLTIGKEITSPRÜFUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE GÜLTIGKEIT VON BESCHLÜSSEN DER KOMMISSION NACH DEM EGKS-VERTRAG - ENTSCHEIDUNGEN , DIE RECHTLICHE WIRKUNGEN ENTFALTEN SOLLEN
- EU-Kommission
ECSC / Ferriere Sant'Anna
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VORABENTSCHEIDUNG - GÜLTIGKEITSPRÜFUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - ZUSTÄNDIGKEIT FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE GÜLTIGKEIT VON BESCHLÜSSEN DER KOMMISSION NACH DEM EGKS-VERTRAG - ENTSCHEIDUNGEN , DIE RECHTLICHE WIRKUNGEN ENTFALTEN SOLLEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1983 - 168/82
- EuGH, 17.05.1983 - 168/82
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 1681
- ZIP 1983, 1470
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.03.1980 - 66/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Salumi
Auszug aus EuGH, 17.05.1983 - 168/82
Das hierfür von der Kommission angeführte Urteil vom 27. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Slg. 1980, 1237) betreffe ausdrücklich nur die im Recht der EWG enthaltenen Finanzvorschriften, die sich als solche kaum auf einen anderen Regelungskomplex wie den der EGKS erstrecken ließen.Für diese Auffassung beruft sich die Kommission auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, unter anderem im Urteil vom 27. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 66, 127 und 128/79 (Meridionale Industria Salumi, Slg. 1980, 1237), wonach die Mitgliedstaaten die Regelung der Erhebung der.
- EuGH, 05.03.1980 - 265/78
Ferwerda
Auszug aus EuGH, 17.05.1983 - 168/82
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 5. März 1980 in der Rechtssache 265/78 (Ferwerda, Slg. 1980, 617) festgestellt hat, kann eine fehlende Regelung von zwangsläufig technischem und detailliertem Charakter nicht im Wege der Rechtsprechung ersetzt werden.
- EuG, 07.07.2004 - T-107/01
Lormines / Kommission
42 In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin unterstützend vorgetragen, die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Mai 1983 in der Rechtssache 168/82 (EGKS/Ferriere Sant'Anna, Slg. 1983, 1681) und vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-221/88 (Busseni, Slg. 1990, I-495) hätten anerkannt, dass die Hohe Behörde Forderungen (aus Umlagen nach den Artikeln 49 KS und 50 KS oder aus Geldbußen) zu Lasten der Konkursmasse bestimmter Unternehmen anmelden könne, die ihre Tätigkeit bereits eingestellt hätten.69 Zu dem auf das auf die Urteile EGKS/Ferriere Sant'Anna und Busseni (oben Randnr. 42) gestützten Vorbringen der Klägerin ist zu sagen, dass es in diesen Rechtssachen darum ging, ob die Forderungen der Hohen Behörde als privilegierte Forderungen gegen die Insolvenzmasse bestimmter Unternehmen geltend gemacht werden konnten.
- EuG, 10.07.1992 - T-59/91
Franz Eppe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Die Entsprechung von Dienstposten und Besoldungsgruppe erfordert indessen bei Änderung des Aufgabenbereichs des Beamten einen Vergleich nicht zwischen den gegenwärtigen und den früheren Aufgaben des Beamten, sondern zwischen seiner gegenwärtigen Tätigkeit und seiner Besoldungsgruppe, die er in der Hierarchie innehat (Urteil des Gerichtshofes vom 23. März 1983 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1983, 1681).60 Der Kläger macht geltend, daß die Verwaltung aufgrund ihrer Fürsorgepflicht insbesondere bei der Entscheidung über die berufliche Situation eines Beamten sämtliche für ihre Entscheidung möglicherweise maßgebenden Gesichtspunkte zu erwägen und hierbei nicht nur das dienstliche Interesse, sondern auch das Interesse des betroffenen Beamten zu berücksichtigen habe (Urteil des Gerichtshofes vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq/Kommission, Slg. 1990, I-599).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-290/91
Johannes Peter gegen Hauptzollamt Regensburg. - Zusätzliche Abgabe für Milch - …
Nationale Vorschriften über die Rangfolge von Gläubigeransprüchen im Konkursverfahren sind, zumindest bei Fehlen entgegenstehender Gemeinschaftsvorschriften, ebenfalls anwendbar, vgl. zu Abgaben, die unmittelbar von der Gemeinschaft eingezogen werden, Urteile in der Rechtssache 168/82 (Fernere Sant'Anna, Slg. 1983, 1681, Randnr. 15) und in der Rechtssache C-221/88 (Busseni, Slg. 1990, I-495).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".