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Rechtsprechung
   EuGH, 15.03.1983 - 145/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2176
EuGH, 15.03.1983 - 145/82 (https://dejure.org/1983,2176)
EuGH, Entscheidung vom 15.03.1983 - 145/82 (https://dejure.org/1983,2176)
EuGH, Entscheidung vom 15. März 1983 - 145/82 (https://dejure.org/1983,2176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EWG-VERTRAG ART. 169

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-VERTRAG ART. 169
    HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - [ARTIKEL 189 ABSATZ 3 EWG-VERTRAG]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 711
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-58/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …

    25. Andere Fälle, in denen Verwaltungsvorschriften als unzureichend angesehen wurden, betrafen Richtlinien zur Harmonisierung technischer Standards oder Voraussetzungen für die Genehmigung zugunsten von Händlern: siehe Urteile vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 145/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 711).

    Es ergab sich, daß Verwaltungsvorschriften nicht ausreichend waren, selbst wenn sie die Form von für die Verwaltung verbindlichen ministeriellen Rundschreiben hatten, die den interessierten Wirtschaftsteilnehmern bekanntgegeben wurden (siehe die Ausführungen von Generalanwalt Reischl in der Rechtssache 145/82, Slg. 1983, 722 f.).

    Diese Schriftstücke sind es jedoch, die den Gegenstand des Verfahrens nach Artikel 169 bestimmen (siehe Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547, vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, und vom 14. Juni 1990 in der Rechtssache C-48/89, Kommission/Italien, I-2425).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …

    Dem Einwand, daß bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern könne, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung eines Mitgliedstaats, Gemeinschaftsrichtlinien durchzuführen, angesehen werden könnten (wie der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 102/79, Belgien, Slg. 1980, 1473, 1486, 96/81, Niederlande, Slg. 1982, 1791, 1804 f., und 145/82, Italien, Slg. 1983, 711, 718, entschieden hat), hält die Bundesrepublik entgegen, nach deutschem Recht binde diese feststehende Praxis die Behörden und verleihe den einzelnen gerichtlich durchsetzbare Ansprüche.

    Erläßt ein Mitgliedstaat Rechtsvorschriften, so steht es ihm frei, diese so auszugestalten, wie er es für richtig hält, sofern - wie der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 163/82 {Kommission/Italien, Slg. 1983, 3273, 3286 f., Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt jedoch eine bloße Verwaltungspraxis keine ordnungsgemäße Durchführung einer Richtlinie dar (vgl. das Urteil in der Rechtssache 145/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 711, 718: "Bloße Verwaltungspraktiken, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt sind, können nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtung angesehen werden ..., die Artikel 189 des Vertrages den Mitgliedstaaten ... auferlegt").

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1983 - 166/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

    1 - Urteil vom 15.3.1983 in der Rechtssache 145/82 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik -, Slg. 1983, 711.481.
  • EuGH, 22.12.1993 - C-384/92

    Kommission / Irland

    5 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Durchführung von Richtlinien festgestellt hat, kann eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt ist, nicht als eine rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag angesehen werden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Februar 1983 in der Rechtssache 145/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 711, Randnr. 10, und vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-236/91, Kommission/Irland, Slg. 1992, I-5933, Randnr. 6).
  • EuGH, 16.05.1991 - C-168/90

    Kommission / Luxemburg

    Eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann, kann nicht als rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtung angesehen werden, die Artikel 189 EWG-Vertrag den Mitgliedstaaten, an die eine Richtlinie gerichtet ist, auferlegt (vgl. Urteil vom 15. März 1983 in der Rechtssache 145/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 711).
  • EuGH, 16.05.1991 - C-167/90

    Kommission / Belgien

    Eine blosse Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann, kann nicht als rechtswirksame Erfuellung der Verpflichtung angesehen werden, die Artikel 189 EWG-Vertrag den Mitgliedstaaten, an die eine Richtlinie gerichtet ist, auferlegt (vgl. Urteil vom 15. März 1983 in der Rechtssache 145/82, Kommission/Italien, Slg. 1983, 711).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1984 - 295/82

    Groupement d'intérêt économique "Rhône-Alpes Huiles" und andere gegen Syndicat …

    1 - Randnummer 11 der Enischeidungsgründe des Urteils vom 6.5.1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473) und jüngst Randnummern 9 und 10 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 15.3.1983 in der Rechtssache 145/82 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 711).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1983 - 165/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …

    1 - Zuletzt: Urteil vom 15. März 1983 in der Rechtssache 145/82, Kommission/Italienische Republik, Randnummer 10 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 718.2 - Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 300/81, Kommission/Italienische" Republik, Randnummer 10 der Entscheidungsgründe, Slg. S. 456.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1986 - 168/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

    Auch wenn die von der Kommission erwähnten Urteile, die Runderlasse betreffen, 1 - Urteile vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473), vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791), vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 97/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1819), vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 160/82 (Kommission/ Niederlande, Slg. 1982, 4637), vom 1. März 1983 in der Rechtssache 300/81 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 449) und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 145/82 (Kommission/Italien, Slg. 1983, 711).
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