Rechtsprechung
| EuGH, 17.03.1983 - 280/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BEAMTENSTATUT ART. 5 ABS.3
- EU-Kommission
Hoffmann / Kommission
1 . BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ABWAEGUNG DER VERDIENSTE - EINSICHTNAHME IN DIE PERSONALAKTEN DER BEWERBER - RECHTFERTIGUNG DES GEBRAUCHS , DER VON DEN ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN AUSKÜNFTEN GEMACHT WURDE - VERPFLICHTUNG DER VERWALTUNG - KEINE
- EU-Kommission
Hoffmann / Kommission
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BEAMTENSTATUT ART. 5 ABS.3
1. BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ABWAEGUNG DER VERDIENSTE - EINSICHTNAHME IN DIE PERSONALAKTEN DER BEWERBER - RECHTFERTIGUNG DES GEBRAUCHS , DER VON DEN ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN AUSKÜNFTEN GEMACHT WURDE - VERPFLICHTUNG DER VERWALTUNG - KEINE
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.1983 - 280/81
- EuGH, 17.03.1983 - 280/81
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 889
Wird zitiert von ... (6)
- EuG, 28.03.1996 - T-60/92
Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Vielmehr spielen bei Beförderungen für die Abwägung der Verdienste der beförderungsfähigen Beamten andere Kriterien eine Rolle, vor allem das allgemeine Niveau der von ihnen bei der Erfuellung ihrer Aufgaben geleisteten Dienste (Urteil des Gerichtshofes vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81, Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1986 - 155/85
Dieter Strack gegen Europäisches Parlament. - Weigerung, einem Bewerber die …
- Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81, Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, namentlich Randnr. 11 der Entscheidungsgründe; in demselben Sinne vgl. das Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, namentlich Randnr. 29 der Entscheidungsgründe, und das Urteil vom 5. April 1984 in der Rechtssache 347/82, Slg. 1984, 1847, namentlich Randnr. 17 der EntscheidungsgrUnde (in anderen Urteilen hat der Gerichtshof allerdings nach Zurückweisung des Aufhebungsantrags ausdrücklich festgestellt, daß das Organ keinen Amtsfehler begangen hatte und nicht haftbar war, und auch den Schadensersatzantrag zurückgewiesen, siehe das Urteil vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80, Kruse/Kommission, Slg. 1981, 2417, namentlich Randnr. 10 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 137/79, Kohll/ Kommission, Slg. 1980, 2601, namentlich Randnr. 15 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, namentlich Randnr. 27 der EntscheidungsgrUnde. - EuG, 18.02.1993 - T-45/91
Helen Mc Avoy gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Aufhebung einer Ernennung …
Selbst wenn man davon ausgehe, daß der beförderte Bewerber das im vorliegenden Fall geforderte Bibliothekardiplom besitze, sei, wie Generalanwältin Rozès in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache 280/81 (Urteil vom 17. März 1983, Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, 907) ausgeführt habe, bei einer zehn Jahre nach Erlangung eines Diploms erfolgten Beförderung der Wert dieses Diploms nur zweitrangig, wenn nicht sogar bedeutungslos, und müssten andere Faktoren, wie etwa das allgemeine Leistungsniveau in den letzten Jahren vor dem Beförderungsverfahren, bei der Bewertung der Verdienste der Bewerber sehr viel schwerer wiegen.
- EuG, 07.02.1991 - T-58/89
Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - …
Bei der Beförderung eines Beamten spielen verschiedene Beurteilungskriterien eine Rolle: das allgemeine Niveau der von ihm bei der Erfuellung seiner Aufgaben geleisteten Dienste (Urteile vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81, Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, und vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82, Öhrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379), die Befähigung, das Lebensalter und das Dienstalter in der Besoldungsgruppe oder in der Dienststelle (Urteil vom 24. März 1983 in der Rechtssache 298/81, Colussi/Parlament, Slg. 1983, 1131). - EuGH, 14.07.1983 - 9/82
Ohrgaard u.a. / Kommission
i6 Was insbesondere die von den Klägern angesprochene Frage der Prüfungszeugnisse angeht, so ist, wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 17. März 1983 (Hoffmann, Rechtssache 280/81, noch nicht veröffentlicht) entschieden hat, festzustellen, daß bei Beförderungen andere Beurteilungskriterien für die Abwägung der Verdienste der beförderungsfähigen Beamten, vor allem das allgemeine Niveau der von ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben geleisteten Dienste, eine Rolle spielen. - Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 324/85
Yves Bouteiller gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Schließlich besteht auch Anlaß, den weiten Ermessensspielraum hervorzuheben, über den die Organe im Rahmen der nach Arti- 6 - Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 62/75, De Wind/Kommission, Slg. 1976, 1167, 1176, Randnr. 17.7 - Vgl. z. B. Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81 (Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, 901, Randnr. 9), Urteil vom 24. März 1983 in der Rechtssache 298/81 (Colussi/Parlament, Slg. 1983, 1131, 1142, Randnr. 22), Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 9/82 (Ohrgaard und Delvaux/Kommission, Slg. 1983, 2379, 2390, Randnr. 17).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".