Rechtsprechung
| EuGH, 11.06.1985 - 146/85 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- EU-Kommission
Diezler / ESC
1 . BEAMTE - KLAGE - DIE WAHL DER PERSONALVERTRETUNG BETREFFENDE KLAGE GEGEN DAS BETROFFENE GEMEINSCHAFTSORGAN - ZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Diezler / ESC
- Wolters Kluwer
Überprüfung von Handlungen im Zusammenhang mit der Wahl zur Personalvertretung; Das Personalvertretungsrecht auf Gemeinschaftsebene; Verpflichtung eines Gemeinschaftsorgans zum Einschreiten gegen die die Anfechtbarkeit einer Wahl zur Personalvertretung begründenden ...
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1. BEAMTE - KLAGE - DIE WAHL DER PERSONALVERTRETUNG BETREFFENDE KLAGE GEGEN DAS BETROFFENE GEMEINSCHAFTSORGAN - ZULÄSSIGKEIT - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 179 - BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 90 UND 91]
Verfahrensgang
- EuGH, 11.06.1985 - 146/85 R
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 146/85
- EuGH, 27.10.1987 - 146/85
- EuGH, 20.04.1988 - 146/85
Papierfundstellen
- Slg. 1985, 1805
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 29.09.1976 - 54/75
De Dapper / Parlament
Auszug aus EuGH, 11.06.1985 - 146/85
4 WIE DER GERICHTSHOF IM URTEIL VOM 29. SEPTEMBER 1976 IN DER RECHTSSACHE 54/75 ( DE DAPPER/PARLAMENT , SLG. 1976, 1381 ) ENTSCHIEDEN HAT , KÖNNEN DIE HANDLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER WAHL DER PERSONALVERTRETUNG IM RAHMEN EINER KLAGE GEGEN DAS BETROFFENE GEMEINSCHAFTSORGAN GERICHTLICH ÜBERPRÜFT WERDEN.
- EuGH, 10.07.1986 - 270/84
Licata / ESC
19 ZUNÄCHST IST AUFGRUND DES BESCHLUSSES DES PRÄSIDENTEN DER DRITTEN KAMMER DES GERICHTSHOFES VOM 11. JUNI 1985 IN DER RECHTSSACHE 146/85 R ( DIEZLER U. A./WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS , SLG. 1985, 1805 ) DIE WAHL ZUR PERSONALVERTRETUNG , DIE AM 10. JUNI 1985 HÄTTE STATTFINDEN SOLLEN , AUFGESCHOBEN WORDEN. - EuG, 26.01.2001 - T-353/00
Le Pen / Parlament - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Handlung des …
Wird geltend gemacht, dass die dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegende Klage offensichtlich unzulässig sei, kann es sich jedoch als erforderlich erweisen, das Vorliegen bestimmter Anhaltspunkte festzustellen, aus denen auf den ersten Blick auf die Zulässigkeit der Klage geschlossen werden kann (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R, Diezler u. a./WSA, Slg. 1985, 1805, Randnr. 3, vom 16. Oktober 1986 in der Rechtssache 221/86 R, Fraktion der Europäischen Rechten und Front national/Parlament, Slg. 1986, 2969, Randnr. 19, vom 27. Januar 1988 in der Rechtssache 376/87 R, Distrivet/Rat, Slg. 1988, 209, Randnr. 21, und vom 24. September 1996 in den Rechtssachen C-239/96 R und C-240/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-4475, Randnr. 37; Beschlüsse Martinez und de Gaulle/Parlament, Randnr. 59, und Rothley u. a./Parlament, Randnr. 44). - Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 270/84
Assunta Licata gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Personalvertretung - …
Erstens ist die von der Klägerin erhobene Klage in keiner Weise gegenstandslos, da die Betroffene bis heute ihr Mandat weiterhin ausübt, denn die allgemeinen Wahlen, durch die dieses Mandat beendet werden sollte, sind selbst durch einen Beschluß vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R (Diezler u. a., Slg. 1985, 1805) bis zum Erlaß des Urteils in dieser Rechtssache ausgesetzt worden.
- EuG, 09.01.1996 - T-368/94
Pierre Blanchard gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Wenn sein Rechtsschutzinteresse in der Hauptsache aber durch einstweilige Anordnungen beeinträchtigt werden könnte, würde dies bedeuten, daß Beschlüsse über einstweilige Anordnungen endgültige Wirkungen hätten, was der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts widerspräche, wonach einstweilige Anordnungen die Entscheidung zur Hauptsache nicht vorwegnähmen (Beschluß des Präsidenten der Dritten Kammer des Gerichtshofes vom 11. Juni 1985 in der Rechtssache 146/85 R, Diezler u. a./WSA, Slg. 1985, 1805, Randnr. 9). - EuG, 08.03.1990 - T-28/89
Claude Maindiaux und andere gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - …
Die für den 14. Juni 1985 vorgesehene Wahl der Personalvertretung gemäß der angefochtenen Entscheidung ist durch Beschluß des Gerichtshofes im Verfahren der einstweiligen Anordnung vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 146/85 R ( Diezler u. a./Wirtschafts - und Sozialausschuß, Slg. 1985, 1805 ) ausgesetzt worden. - Generalanwalt beim EuGH, 12.04.1989 - 193/87
Henri Maurissen und Gewerkschaftsbund gegen Rechnungshof der Europäischen …
- Beschluß vom 11. Juni 1985 des Präsidenten der Dritten Kammer in der Rechtssache 146/85 R, Slg. 1985, 1805, Randnr. 3.
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