Rechtsprechung
| EuGH, 03.07.1986 - 85/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Verfahrensordnung Art. 91; ; Verfahrensordnung Art. 38; ; EWG-Vertrag Art. 180
- EU-Kommission
Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB
VERFAHREN - KLAGESCHRIFT - BESTIMMUNG DES BEKLAGTEN
- EU-Kommission
Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Beschlusses; Einbehaltung von Steuern von Gehältern und Pensionen Bankangehöriger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VERFAHREN - KLAGESCHRIFT - BESTIMMUNG DES BEKLAGTEN; [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 180 BUCHSTABE B; VERFAHRENSORDNUNG , ARTIKEL 38 PAR 1]
Verfahrensgang
- EuGH, 03.07.1986 - 85/86
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86
- EuGH, 03.03.1988 - 85/86
Papierfundstellen
- Slg. 1986, 2215
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-105/15
EZB/ Malli - Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm Republik Zypern - …
Rn. 114 Ich glaube nicht, dass die vorliegende Rechtssache einen "Fehler" der Art enthält, wie er im Beschluss Kommission/EIB (85/86, EU:C:1986:292) sowie im Urteil Spanien und Finnland/Parlament und Rat (C-184/02 und C-223/02, EU:C:2004:497) festgestellt wurde und der in den Rechtssachen, in denen dieser Beschluss und dieses Urteil ergangen sind, einer Berichtigung der Klageschrift nicht entgegenstand.{FN:41} - Vgl. Beschluss Kommission/EIB (85/86, EU:C:1986:292).
{FN:42} - Vgl. Beschluss Kommission/EIB (85/86, EU:C:1986:292, Rn. 6).
- EuGH, 12.11.2015 - C-439/13
Eulex Kosovo/ Elitaliana - Rechtsmittel - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Rn. 73 Erstens hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Bezeichnung eines Beklagten, der nicht Urheber der angefochtenen Handlung ist, in der Klageschrift nicht die Unzulässigkeit der Klage nach sich zieht, wenn sie Elemente enthält, die es ermöglichen, die Partei, gegen die sie sich richtet, unmissverständlich festzustellen, wie etwa die Bezeichnung der angefochtenen Handlung und ihres Urhebers (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kommission/EIB, 85/86, EU:C:1986:292, Rn. 6). - Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Gouverneure der …
Mit Beschluß vom 3. Juli 1986 (Slg. 1986, 2215) hat der Gerichtshof diese Einrede zurückgewiesen und damit seine Rechtsprechung bestätigt, daß Formfehler in der Bezeichnung des Beklagten auch nach Klageerhebung und selbst in der Urteilsverkündung berichtigt werden könnten (siehe Urteil vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76, Milch-, Fett- und Eier-Kontor, Slg. 1977, 393, Randnr. 1).
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