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Rechtsprechung
   EuGH, 23.10.1986 - 322 - 323/85, 322/85, 323/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3331
EuGH, 23.10.1986 - 322 - 323/85, 322/85, 323/85 (https://dejure.org/1986,3331)
EuGH, Entscheidung vom 23.10.1986 - 322 - 323/85, 322/85, 323/85 (https://dejure.org/1986,3331)
EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - 322 - 323/85, 322/85, 323/85 (https://dejure.org/1986,3331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 2 Abs. 2

  • EU-Kommission PDF

    Hoyer u.a. / Rechnungshof

    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - UNABHÄNGIGKEIT - GRENZEN - ERLASS RECHTSWIDRIGER ENTSCHEIDUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG

  • EU-Kommission

    Hoyer u.a. / Rechnungshof

  • Wolters Kluwer

    Klage von Beamten des Rechnungshofes der Europäischen Gemeinschaften auf Aufhebung von Entscheidungen des Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren; Zurückweisung einer Bewerbung eines Beamten auf eine Stellenausschreibung wegen mangelnder französischer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 2 Abs. 2
    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - PRÜFUNGSAUSSCHUSS - UNABHÄNGIGKEIT - GRENZEN - ERLASS RECHTSWIDRIGER ENTSCHEIDUNGEN - VERPFLICHTUNGEN DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ablehnung der Zulassung zum Auswahlverfahren - Meinungsverschiedenheit zwischen dem Prüfungsausschuss und der Anstellungsbehörde.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 3215
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.06.1972 - 44/71

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.10.1986 - 322/85
    12 UM ZU DIESER BEMERKUNG DES RECHNUNGSHOFES STELLUNG ZU NEHMEN , IST VOR ALLEM DARAN ZU ERINNERN , DASS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES , DIE AUF DER BEACHTUNG DER UNABHÄNGIGKEIT DER PRÜFUNGSAUSSCHÜSSE BERUHT , DAS BETREFFENDE ORGAN NICHT BEFUGT IST , DIE ENTSCHEIDUNG EINES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES AUFZUHEBEN ODER ABZUÄNDERN ( URTEILE VOM 14. JUNI 1972 IN DER RECHTSSACHE 44/71 , MARCATO/KOMMISSION , SLG. 1972, 427 , VOM 26. FEBRUAR 1981 IN DER RECHTSSACHE 34/80 , AUTHIE/KOMMISSION , SLG. 1981, 665 , UND VOM 14. JULI 1983 IN DER RECHTSSACHE 144/82 , DETTI/GERICHTSHOF , SLG. 1983, 2421 ).
  • EuGH, 14.07.1983 - 144/82

    Detti / Gerichtshof

    Auszug aus EuGH, 23.10.1986 - 322/85
    12 UM ZU DIESER BEMERKUNG DES RECHNUNGSHOFES STELLUNG ZU NEHMEN , IST VOR ALLEM DARAN ZU ERINNERN , DASS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES , DIE AUF DER BEACHTUNG DER UNABHÄNGIGKEIT DER PRÜFUNGSAUSSCHÜSSE BERUHT , DAS BETREFFENDE ORGAN NICHT BEFUGT IST , DIE ENTSCHEIDUNG EINES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES AUFZUHEBEN ODER ABZUÄNDERN ( URTEILE VOM 14. JUNI 1972 IN DER RECHTSSACHE 44/71 , MARCATO/KOMMISSION , SLG. 1972, 427 , VOM 26. FEBRUAR 1981 IN DER RECHTSSACHE 34/80 , AUTHIE/KOMMISSION , SLG. 1981, 665 , UND VOM 14. JULI 1983 IN DER RECHTSSACHE 144/82 , DETTI/GERICHTSHOF , SLG. 1983, 2421 ).
  • EuGH, 26.02.1981 - 34/80

    Authié / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.10.1986 - 322/85
    12 UM ZU DIESER BEMERKUNG DES RECHNUNGSHOFES STELLUNG ZU NEHMEN , IST VOR ALLEM DARAN ZU ERINNERN , DASS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES , DIE AUF DER BEACHTUNG DER UNABHÄNGIGKEIT DER PRÜFUNGSAUSSCHÜSSE BERUHT , DAS BETREFFENDE ORGAN NICHT BEFUGT IST , DIE ENTSCHEIDUNG EINES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES AUFZUHEBEN ODER ABZUÄNDERN ( URTEILE VOM 14. JUNI 1972 IN DER RECHTSSACHE 44/71 , MARCATO/KOMMISSION , SLG. 1972, 427 , VOM 26. FEBRUAR 1981 IN DER RECHTSSACHE 34/80 , AUTHIE/KOMMISSION , SLG. 1981, 665 , UND VOM 14. JULI 1983 IN DER RECHTSSACHE 144/82 , DETTI/GERICHTSHOF , SLG. 1983, 2421 ).
  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste …

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 322/85 und 323/85 ( Hoyer/Rechnungshof, Slg. 1986, 3215, 3227 ) sei es verpflichtet gewesen, das Auswahlverfahren durch eine mit Gründen versehene Entscheidung aufzuheben und das Verfahren vollständig neu zu beginnen.

    Sie ist dann verpflichtet, diese Situation durch eine mit Gründen versehene Entscheidung festzustellen und das Auswahlverfahren nach einer neuen Ausschreibung in vollem Umfang wieder aufzunehmen ( vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199, 3211 ff., sowie in den verbundenen Rechtssachen 322/85 und 323/85, Hoyer/Rechnungshof, Slg. 1986, 3215, 3227 ff.).

    71 Überträgt man die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering ) sowie in den verbundenen Rechtssachen 322/85 und 323/85 ( Hoyer ) gefundenen Lösungen auf den vorliegenden Fall, in dem das Auswahlverfahren teilweise rechtsfehlerhaft war, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die Anstellungsbehörde durch die Entscheidungen des Prüfungsausschusses nicht gebunden war, soweit diese rechtswidrig waren.

  • EuGH, 20.02.1992 - C-345/90

    Parlament / Hanning

    16 Drittens wies das Gericht darauf hin, daß das Parlament im Lichte der Urteile vom 23. Oktober 1986 (Rechtssache 321/85, Schwiering/Rechnungshof, Slg. 1986, 3199, und verbundene Rechtssachen 322/85 und 323/85, Hoyer/Rechnungshof, Slg. 1986, 3215) untersucht habe, welche Auswirkungen auf das Auswahlverfahren der Umstand gehabt habe, daß Herr Tate wegen unzulässiger Aufnahme von zwei Bewerbern in die Eignungsliste nicht in diese eingetragen worden sei, und daß das Parlament daraus den Schluß gezogen habe, das Auswahlverfahren könne aufgehoben werden (Randnrn. 68 und 69).

    71 Überträgt man die vom Gerichtshof in den Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 (Schwiering) sowie in den verbundenen Rechtssachen 322/85 und 323/85 (Hoyer) gefundenen Lösungen auf den vorliegenden Fall, in dem das Auswahlverfahren teilweise rechtsfehlerhaft war, so kommt man zu dem Ergebnis, daß die Anstellungsbehörde durch die Entscheidungen des Prüfungsausschusses nicht gebunden war, soweit diese rechtswidrig waren.

  • EuGH, 14.06.1988 - 161/87

    Muysers u.a. / Rechnungshof

    Mit Urteilen vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 321/85 ( Schwiering, Slg. 1986, 3199 ) und in den verbundenen Rechtssachen 322 und 323/85 ( Hoyer und Neumann, Slg. 1986, 3215 ) sowie vom 4. Februar 1987 in der Rechtssache 417/85 ( Maurissen, Slg. 1987, 551 ) hat der Gerichtshof diese Entscheidungen aufgehoben.
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