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Rechtsprechung
   EuGH, 10.06.1987 - 7/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2385
EuGH, 10.06.1987 - 7/86 (https://dejure.org/1987,2385)
EuGH, Entscheidung vom 10.06.1987 - 7/86 (https://dejure.org/1987,2385)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - 7/86 (https://dejure.org/1987,2385)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Vincent / Parlament

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 43 UND 45
    BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ABWAEGUNG DER VERDIENSTE - EINZELHEITEN - BERÜCKSICHTIGUNG DER BEURTEILUNGEN - UNVOLLSTÄNDIGE PERSONALAKTE - FOLGEN

  • EU-Kommission

    Vincent / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten der Europäischen Gemeinschaften auf Beförderung; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Beförderungsverfahrens; Die Beurteilung eines Beamten als Beförderungskriterium; Abwägung der Verdienste der Beförderungsanwärter im Rahmen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - BEFÖRDERUNG - ABWAEGUNG DER VERDIENSTE - EINZELHEITEN - BERÜCKSICHTIGUNG DER BEURTEILUNGEN - UNVOLLSTÄNDIGE PERSONALAKTE - FOLGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 2473
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.07.1977 - 61/76

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.06.1987 - 7/86
    25 ES TRIFFT ZU, DASS, WIE DER GERICHTSHOF IN SEINEM URTEIL VOM 14. JULI 1977 IN DER RECHTSSACHE 61/76 ( GEIST/KOMMISSION, SLG. 1977, 1419 ) AUSGEFÜHRT HAT, EIN KLAEGER "EINEN IMMATERIELLEN SCHADEN DADURCH (( ERLEIDET )), DASS SEINE PERSONALAKTE NICHT ORDNUNGSGEMÄSS UND UNVOLLSTÄNDIG IST, WÄHREND DIE ZWINGEND VORGESCHRIEBENE BEURTEILUNG DEM BEAMTEN EINE GEWÄHR DAFÜR BIETET, DASS SICH SEINE LAUFBAHN ORDNUNGSGEMÄSS ENTWICKELT", UND DASS DAS ALLEIN VON DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE ZU VERTRETENDE FEHLEN DER BEURTEILUNGEN IHN IM HINBLICK AUF SEINE BERUFLICHE ZUKUNFT VERUNSICHERN UND BEUNRUHIGEN KANN.
  • EuGH, 27.01.1983 - 263/81

    List / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.06.1987 - 7/86
    16 WIE DER GERICHTSHOF IN MEHREREN URTEILEN, INSBESONDERE IN SEINEM URTEIL VOM 27. JANUAR 1983 IN DER RECHTSSACHE 263/81 ( LIST/KOMMISSION, SLG. 1983, 103 ), FESTGESTELLT HAT, "STELLT DIE BEURTEILUNG EIN UNENTBEHRLICHES BEWERTUNGSKRITERIUM STETS DANN DAR, WENN DER DIENSTHERR DIE LAUFBAHN DES BEAMTEN ZU BERÜCKSICHTIGEN HAT ".
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1988 - 346/87

    Giancarlo Bossi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    bezüglich eines Antrags auf Entschädigung für Karriereschäden erklärt haben, er sei "unzulässig, da er in der Klageschrift erstmals gestellt wurde", jedoch in Ihrem Urteil Vincent vom 10. Juni 1987 3einen Antrag nicht als unzulässig, sondern als unbegründet abgewiesen haben, der das erste Mal in der Erwiderung gestellt wurde, während der Generalanwalt die Unzulässigkeit beantragt hatte.

    Hingegen soll diese 3 - Rechtssache 7/86, Slg. 1987, 2473.4 - Rechtssache 24/79, Slg. 1980, 1743, Randnr 14.5 - Rechtssache 52/85, Slg. 1986, 1555, Randnr. 12.

    - Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List, Slg. 1983, 103, Randnr. 27, und Urteil vom 27. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent, Slg. 1987, 2473, Randnr. 17.

    Sie haben unter Bezugnahme auf das Urteil Geist vom 14. Juli 1977 in Ihrem Urteil Vincent weiter darauf hingewiesen, daß "ein Kläger ,einen immateriellen Schaden dadurch (erleidet), daß seine Personalakte nicht ordnungsgemäß und unvollständig ist, während die zwingend vorgeschriebene Beurteilung dem Beamten eine Gewähr dafür bietet, daß sich seine Laufbahn ordnungsgemäß entwickelt', und daß das allein von der Anstellungsbehörde zu vertretende Fehlen der Beurteilungen ihn im Hinblick auf seine berufliche Zukunft verunsichern und beunruhigen kann" 27.

  • EuG, 16.12.1993 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Die Kommission kommt somit zu dem Ergebnis, daß das Fehlen der Beurteilung für den Zeitraum 1983°1985 in der Personalakte des Klägers keinen Einfluß auf das streitige Ernennungsverfahren gehabt haben könne (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80, Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnr. 27, vom 6. Februar 1986 in den verbundenen Rechtssachen 173/82, 157/83 und 186/84, Castille/Kommission, Slg. 1986, 497, und vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473).

    In diesem Zusammenhang weist die Kommission darauf hin, daß der Kläger keinen Anspruch auf Ernennung auf die streitige Stelle gehabt habe und daß die Anstellungsbehörde in diesem Bereich über ein weites Ermessen verfüge, und führt weiter aus, daß der Kläger nicht dargetan habe, daß der angebliche Amtsfehler, soweit er in der Nichtanhörung durch den Beratenden Ausschuß bestanden habe, entscheidend dafür gewesen sei, daß er nicht befördert worden sei (Urteile Vincent/Parlament, a. a. O., Randnr. 26, und des Gerichts vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-63/89, Latham/Kommission, Slg. 1991, II-19, 30, Randnr. 33) und daß seine Dienstbezuege und sein Ruhegehalt nicht denen eines Direktors entsprächen.

  • EuG, 01.10.1991 - T-38/91

    Dimitrios Coussios gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Ferner habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Juli 1987 in der Rechtssache 7/86 (Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473) ausdrücklich festgestellt, daß mit einem verspäteten Antwortschreiben des Organs, in dem nur bestimmte Maßnahmen zur Überprüfung des Falles des Klägers angekündigt worden seien, den Anträgen des Klägers nicht stattgegeben werde und daß der Kläger daher die vorherige stillschweigende ablehnende Entscheidung anfechten müsse.

    Eine solche Antwort entfaltet keine Rechtswirkung und kann insbesondere nicht die Fristen der Artikel 90 und 91 des Statuts verlängern (Urteile des Gerichtshofes vom 14. April 1970 in der Rechtssache 24/69, Nebe/Kommission, …und vom 17. Februar 1972 in der Rechtssache 40/71, Richez-Parise/Kommission, a. a. O.; siehe auch Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, a. a. O.).

  • EuGH, 17.12.1992 - C-68/91

    Moritz / Kommission

    16 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473, Randnr. 16) stellt die Beurteilung ein unentbehrliches Bewertungskriterium stets dann dar, wenn der Dienstherr die Laufbahn des Beamten zu berücksichtigen hat, und ein Beförderungsverfahren ist rechtswidrig, soweit die Anstellungsbehörde keine Abwägung der Verdienste der Bewerber vornehmen konnte, weil die Beurteilungen eines oder mehrerer Bewerber aus bei der Verwaltung liegenden Gründen mit erheblicher Verspätung erstellt worden waren.
  • EuG, 12.02.1992 - T-52/90

    Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung …

    Daraus folgt, daß die Anstellungsbehörde Übernahmeanträge von Beamten anderer Organe nur prüfen kann, wenn sie nach einer ordnungsgemässen Prüfung der Bewerbungen um Beförderung oder Versetzung der Ansicht ist, daß keine von ihnen den Anforderungen der freien Planstelle entspricht, und nachdem sie die Möglichkeit für die Durchführung eines internen Auswahlverfahrens geprüft hat (Urteile des Gerichtshofes vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473, Randnrn.
  • EuG, 03.03.1993 - T-25/92

    Juana de la Cruz Elena Vela Palacios gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - …

    47 Unter diesen Umständen hat die Tatsache, daß die endgültigen Beurteilungen der Klägerin nicht innerhalb der im Statut vorgeschriebenen Fristen erstellt wurden und daher bei der Beurteilung der Bewerbungen um die streitige Stelle nicht zu Rate gezogen werden konnten, eine Abwägung der Verdienste nicht verhindert und sich damit auf das Verfahren zur Besetzung dieser Stelle nicht entscheidend ausgewirkt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-68/91

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    (25) ° Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 61/76 (Geist/Kommission, Slg. 1977, 1419, Randnr. 44), Urteil vom 5. Juni 1980 in der Rechtssache 24/79 (Oberthür/Kommission, Slg. 1980, 1743, Randnr. 8), Urteil vom 18. Dezember 1980 in den verbundenen Rechtssachen 156/79 und 51/80 (Gratreau/Kommission, Slg. 1980, 3943, Randnr. 22), Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81 (List/Kommission, Slg. 1983, 103, Randnr. 25), Urteil Ditterich/Kommission, Randnr. 24; Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86 (Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473, Randnr. 16).
  • EuG, 16.12.1993 - T-58/92

    Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Zur Stützung ihres Vorbringens beruft sich die Kommission auf die Urteile des Gerichtshofes vom 27. Januar 1993 in der Rechtssache 263/81 (List/Kommission, Slg. 1983, 103) und vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86 (Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473), in denen der Gerichtshof entschieden habe, daß bei einem Ernennungsverfahren sich alle Bewerber nicht genau in der gleichen Lage hinsichtlich des Stands ihrer Beurteilungen befinden müssten und daß die Anstellungsbehörde nicht verpflichtet sei, ihre Entscheidung aufzuschieben, wenn die letzte Beurteilung des einen oder anderen Bewerbers noch nicht erstellt sei.
  • EuGH, 15.03.1989 - 140/87

    Bevan / Kommission

    Zur Aufhebung einer Beförderungsverfügung reicht es nicht aus, daß bei der Abwägung der Verdienste der Anwärter die Personalakte eines Anwärters nicht ordnungsgemäß geführt oder - namentlich wegen Fehlens einer Beurteilung - unvollständig ist, sofern nicht feststeht, daß sich dieser Umstand auf das Beförderungsverfahren entscheidend auswirken konnte ( vgl. das Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473 ).
  • EuG, 07.02.1991 - T-58/89

    Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - …

    Hieraus ergibt sich die Bedeutung, die der Beurteilung zukommt, die immer dann ein unentbehrliches Bewertungskriterium darstellt, wenn der Dienstherr die Laufbahn des Beamten zu berücksichtigen hat (Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 7/86, Vincent/Parlament, Slg. 1987, 2473).
  • EuG, 21.01.2004 - T-97/02

    Mavridis / Kommission - Beamte - Beförderung - Nichtaufnahme in das Verzeichnis …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1988 - 1/87

    Santo Picciolo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

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