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Rechtsprechung
   EuGH, 22.02.1990 - C-12/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2540
EuGH, 22.02.1990 - C-12/89 (https://dejure.org/1990,2540)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.1990 - C-12/89 (https://dejure.org/1990,2540)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - C-12/89 (https://dejure.org/1990,2540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Verordnung ( EWG ) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die i... nnerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Art. 74

  • EU-Kommission PDF

    Gatto / Bundesanstalt für Arbeit

    Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 1 Buchstabe u Ziffer i
    1 . Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Begriff - Kindergeld für arbeitslose Kinder im Alter von 16 bis 20 Jahren - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Gatto / Bundesanstalt für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien; Zur Verfügung stehen bei der Arbeitsvermittlung als Voraussetzung für die Gewährung von Familienleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VO Nr. 1408/71 Art. 1 Buchst. u Ziff. i

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Anspruch auf Familienleistungen, wenn das nationale Recht des Beschäftigungsstaats die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen im Inland verlangt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-557
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines …

    Dadurch wird verhindert, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung von Familienleistungen deshalb ablehnen kann, weil die Familienangehörigen des Arbeitnehmers in einem anderen als dem diese Leistungen erbringenden Mitgliedstaat wohnen, was die Arbeitnehmerfreizügigkeit beeinträchtigen könnte (ständige EuGH-Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 7. November 2002 C-333/00, Maaheimo, Slg. 2002, I-10087; Bronzino in Slg. 1990, I-531, jew. zu Art. 73 VO Nr. 1408/71; vom 22. Februar 1990 C-12/89, Gatto, Slg. 1990, I-557, zu Art. 74 VO Nr. 1408/71; vom 5. Februar 2002 C-255/99, Humer, Slg. 2002, I-1205, zu Art. 73 und Art. 74 VO Nr. 1408/71).
  • EuGH, 07.03.1991 - C-10/90

    Masgio / Bundesknappschaft

    Ein solcher Verlust könnte nämlich den EG-Arbeitnehmer davon abhalten, von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch zu machen, und würde somit die Freizuegigkeit beeinträchtigen (Urteile vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-228/88, Bronzino, Randnr. 12, Slg. 1990, I-531, und in der Rechtssache C-12/89, Gatto, Randnr. 12, Slg. 1990, I-557).
  • EuGH, 05.02.2002 - C-255/99

    KINDER GESCHIEDENER ELTERN KÖNNEN VON DEM MITGLIEDSTAAT, IN DEM DER SÄUMIGE …

    Durch diese Bestimmungen soll insbesondere verhindert werden, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung oder die Höhe von Familienleistungen davon abhängig machen kann, dass die Familienangehörigen des Arbeitnehmers in dem die Leistungen erbringenden Mitgliedstaat wohnen; auf diese Weise soll verhindert werden, dass EG-Arbeitnehmer davon abgehalten werden, von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-12/89, Gatto, Slg. 1990, I-557, abgekürzte Veröffentlichung, und Hoever und Zachow, Randnr. 34).
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