Rechtsprechung
| EuGH, 17.05.2001 - C-119/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung eines multifunktionalen Gerätes, das die Funktionen eines Druckers, eines Kopierers und eines Fernkopierers in sich vereinigt und mit einem Scanner ausgerüstet ist - Haupttätigkeit - Gültigkeit der Verordnung ...
- Judicialis
VO (EG) Nr. 2184/97
- Europäischer Gerichtshof
Hewlett Packard
"Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung eines multifunktionalen Gerätes, das die Funktionen eines Druckers, eines Kopierers und eines Fernkopierers in sich vereinigt und mit einem Scanner ausgerüstet ist - Haupttätigkeit - Gültigkeit der Verordnung ...
- EU-Kommission
Hewlett Packard
Verordnung Nr. 2184/97 der Kommission, Anhang, Nr. 3
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Unterposition 8517 21 00 der Kombinierten Nomenklatur - Einreihungsverordnung Nr. 2184/97 - Tragweite - EU-Kommission
Hewlett Packard
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung eines multifunktionalen Gerätes, das die Funktionen eines Druckers, eines Kopierers und eines Fernkopierers in sich vereinigt und mit einem Scanner ausgerüstet ist - Haupttätigkeit - Gültigkeit der Verordnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gültigkeit der Ziffer 3 der Verordnung Nr. 2184/97 der Kommission über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur - Auslegung der Positionen 8517 21 00 (Fernkopierer) und 8471 60 40 (Drucker) - Kombinierte Drucker und Fernkopierer, die in ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-119/99
- EuGH, 17.05.2001 - C-119/99
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-3981
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 28.11.2000 - C-88/99
Roquette Frères - "Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge - Nationale …
Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-119/99
Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort geben zu können, ist nach ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteil vom 28. November 2000 in der Rechtssache C-88/99, Roquette Frères, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18) zunächst zu prüfen, ob diese Prämisse richtig ist und ob die Verordnung Nr. 2184/97 in dem Sinne auszulegen ist, wie es das vorlegende Gericht getan hat. - EuGH, 09.10.1997 - C-67/95
Rank Xerox
Auszug aus EuGH, 17.05.2001 - C-119/99
Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen, wie es der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Oktober 1997 in der Rechtssache C-67/95 (Rank Xerox, Slg. 1997, I-5401, Randnr. 26) getan hat.
- BFH, 04.11.2003 - VII R 58/02
Tarifierung eines Vitamine und Mineralstoffe enthaltenden Präparats als …
Einreihungsverordnungen gelten stets nur für die begutachtete Ware, die Anlass zu der Verordnung gegeben hat (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Mai 2001 Rs. C-119/99 --Hewlett Packard BV--, EuGHE 2001, I-3981 Rdnr. 19;… Senatsbeschluss vom 22. April 2002 VII B 142/01, BFH/NV 2002, 1183, 1184;… Senatsurteil in BFH/NV 2003, 525, 527). - EuGH, 04.03.2004 - C-130/02
Krings
25 Dazu ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission eine Tarifierungsverordnung wie hier die Verordnung Nr. 306/2001 nach Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex erlässt, wenn die Einreihung eines bestimmten Erzeugnisses in die KN Schwierigkeiten bereiten oder zu unterschiedlichen Meinungen führen kann (siehe Urteil vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-119/99, Hewlett Packard, Slg. 2001, I-3981, Randnr. 18).Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (Urteil Hewlett Packard, Randnrn.
- EuGH, 11.12.2008 - C-362/07
Kip Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - …
Rn. 59 Nach der Rechtsprechung gilt zum einen, dass die Kommission eine Tarifierungsverordnung, wie die Verordnung Nr. 400/2006, erlässt, wenn die Einreihung eines bestimmten Erzeugnisses in die KN Schwierigkeiten bereiten oder zu unterschiedlichen Meinungen führen kann, und zum anderen, dass eine solche Verordnung von allgemeiner Tragweite ist, da sie nicht für einen bestimmten Wirtschaftsteilnehmer, sondern für die Gesamtheit der Erzeugnisse gilt, die mit dem mit ihr eingereihten Erzeugnis identisch sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2001, Hewlett Packard, C-119/99, Slg. 2001, I-3981, Randnrn.Rn. 60 Wie aus der Rechtsprechung weiter hervorgeht, ist für eine Bestimmung des Anwendungsbereichs einer Tarifierungsverordnung im Rahmen ihrer Auslegung u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (vgl. Urteil Hewlett Packard, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-362/07
Kip Europe u.a. - Tarifierung - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen - …
{FN:25} - Urteil vom 17. Mai 2001, Hewlett Packard (C-119/99, Slg. 2001, I-3981).{FN:39} - Urteil Hewlett Packard, in Fn. 25 angeführt, Randnrn.
{FN:40} - Urteil Hewlett Packard, in Fn. 25 angeführt, Randnr. 20.
- BFH, 30.07.2003 - VII R 40/01
Tarifierung von COM-Recordern
Einreihungsverordnungen gelten stets nur für die begutachtete Ware, die Anlass zu der Verordnung gegeben hat (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Mai 2001 Rs. C-119/99 --Hewlett Packard BV--, EuGHE 2001, I-3981 Rdnr. 19;… Senatsbeschluss vom 22. April 2002 VII B 142/01, BFH/NV 2002, 1183, 1184;… Senatsurteil in BFH/NV 2003, 525, 527). - EuGH, 19.02.2009 - C-376/07
Kamino International Logistics - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur …
Rn. 63 Aus der Rechtsprechung ergibt sich zum einen, dass die Kommission eine Tarifierungsverordnung, wie die Verordnung Nr. 754/2004, erlässt, wenn die Einreihung eines bestimmten Erzeugnisses in die KN Schwierigkeiten bereiten oder zu unterschiedlichen Meinungen führen kann, und zum anderen, dass eine solche Verordnung von allgemeiner Tragweite ist, da sie nicht für einen bestimmten Wirtschaftsteilnehmer, sondern für die Gesamtheit der Waren gilt, die mit der mit ihr eingereihten Ware identisch sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 2001, Hewlett Packard, C-119/99, Slg. 2001, I-3981, Randnrn. - FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 89/10
Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Widerruf verbindlicher Zolltarifauskunft für …
Einreihungsverordnungen gelten (unmittelbar) stets nur für die begutachtete Ware, die Anlass zu der Verordnung gegeben hat; eine gänzlich andersartige Zusammensetzung einer zu tarifierenden Ware schließt es darüber hinaus aus, eine Einreihungsverordnung als Argumentationshilfe heranzuziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 17.05.2001, Rs. C-119/99, EuGHE 2001, I-3981, Rn. 19; BFH, Urteile vom 21.11.2002, VII R 57/01, und vom 30.07.2003, VII R 40/01, jeweils in: juris, m. w. N.).Zwar ist, um im Rahmen der Auslegung einer Einreihungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (EuGH, Urteile vom 13.07.2006, Rs.: C-14/05, vom 04.03.2004, Rs.: C-130/02, und vom 17.05.2001, Rs.: C-119/99, jeweils in: juris, unter Verweis auf EuGH…, Urteil vom 09.10.1997, Rs.: C-67/95, in: juris, dort: Rn. 26).
- BFH, 21.11.2002 - VII R 57/01
Tarifierung von Filmrecordern
Einreihungsverordnungen gelten stets nur für die begutachtete Ware, die Anlass zu der Verordnung gegeben hat (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Mai 2001 Rs. C-119/99 --Hewlett Packard BV--, EuGHE 2001, I-3981 Rdnr. 19;… Senatsbeschluss vom 22. April 2002 VII B 142/01, BFH/NV 2002, 1183, 1184). - BFH, 10.02.2014 - VII R 39/12
Tarifierung zur Stromversorgung dienender Adapter eines Videospielgeräts - …
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), wonach auch die Begründung einer Einreihungsverordnung zur Bestimmung ihres Anwendungsbereichs zu berücksichtigen ist (EuGH-Urteile vom 13. Juli 2006 C-14/05; vom 4. März 2004 C-130/02; vom 17. Mai 2001 C-119/99, und vom 9. Oktober 1997 C-67/95), sei nicht einschlägig, da die vom EuGH jeweils zu beurteilende Begründung --anders als die Begründung der VO Nr. 1142/2008-- verallgemeinerungsfähige Rückschlüsse auf die Eigenschaften der von der Einreihungsverordnung erfassten Ware erlaubten. - FG München, 18.06.2015 - 14 K 3537/13
Tarifierung von Helmkameras mit USB-Schnittstelle - Einreihungsverordnung für …
Rn. 34 Grundsätzlich gelten Einreihungsverordnungen stets nur für die begutachtete Ware, die Anlass zu der Verordnung gegeben hat (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Mai 2001 Rs. C-119/99, Slg. 2001, I-03981;… vgl. auch BFH-Urteil vom 4. November 2003 VII R 58/02, a. a. O.).Andererseits betont der EuGH, dass die entsprechende Anwendung einer Tarifierungsverordnung auf Waren, die denjenigen entsprechen, die von dieser Verordnung erfasst werden, eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer fördert, dass jedoch in einem solchen Fall die einzureihenden und die in der Einreihungsverordnung bezeichneten Waren einander hinreichend ähnlich sein müssen (EuGH-Urteil vom 17. Mai 2001 Rs. C-119/99, a. a. O.).
- FG Hamburg, 06.12.2021 - 4 K 9/18
Tarifrecht: Voraussetzungen für die entsprechende Anwendung von …
- FG Bremen, 16.07.2015 - 4 K 47/14
EuGH-Vorlage zur Tarifierung des Ausgangsstoffs "DESTAB Calcium Carbonate 90SE …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03
Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine …
- FG München, 25.07.2013 - 14 K 246/10
Einreihung eines DVD-Players, eines Multimediacenters und eines Uhrenradios
- FG Hamburg, 01.02.2005 - IV 219/04
Zollrecht: Tarifierung von sogenannten Quad-Fahrzeugen
- FG Hamburg, 23.01.2018 - 4 K 101/14
Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung eines Rundfunkempfangsgeräts mit …
- FG Hamburg, 18.02.2014 - 4 K 69/13
Zollrecht: Tarifierung einer Kontaktmatte
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-119/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Hewlett Packard
- EU-Kommission
Hewlett Packard BV gegen Directeur général des douanes et droits indirects.
Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Einreihung eines multifunktionalen Gerätes, das die Funktionen eines Druckers, eines Kopierers und eines Fernkopierers in sich vereinigt und mit einem Scanner ausgerüstet ist - Haupttätigkeit - Gültigkeit der Verordnung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-119/99
- EuGH, 17.05.2001 - C-119/99
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-3981
Wird zitiert von ...
- EuG, 30.09.2003 - T-243/01
Sony Computer Entertainment Europe / Kommission
Überdies ist festzustellen, dass die analoge Anwendung einer Verordnung über die zolltarifliche Einreihung ähnlicher Produkte, bei der im Übrigen die größte Vorsicht geboten ist (in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Mischo vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-119/99, Hewlett Packard, Slg. 2001, I-3981, Randnr. 17 ff.), besonders schwierig in einem Fall wie dem vorliegenden erscheint, in dem der Einreihung eines Erzeugnisses in der fraglichen Verordnung eine Beurteilung der Funktion zugrunde liegt, die dem Erzeugnis seinen wesentlichen Charakter verleiht.
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