Rechtsprechung
| EuGH, 14.06.2001 - C-230/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinien 75/442/EWG, 76/464/EWG, 80/68/EWG, 84/360/EWG und 85/337/EWG - Umweltbelastungen - Abfälle - Gefährliche Stoffe - Wasserverschmutzung - Luftverschmutzung
- Judicialis
Richtlinie 75/442/EWG; ; Richtlinie 76/464/EWG; ; Richtlinie 80/68/EWG; ; Richtlinie 84/360/EWG; ; Richtlinie 85/337/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinien 75/442/EWG, 76/464/EWG, 80/68/EWG, 84/360/EWG und 85/337/EWG - Umweltbelastungen - Abfälle - Gefährliche Stoffe - Wasserverschmutzung - Luftverschmutzung"
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinien 75/442/EWG, 76/464/EWG, 80/68/EWG, 84/360/EWG und 85/337/EWG - Umweltbelastungen - Abfälle - Gefährliche Stoffe - Wasserverschmutzung - Luftverschmutzung
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung des Mitgliedstaats belgien durch Nichtumsetzung einer Richtlinie; Umweltbelastungen; Begriff der gefährlichen Stoffe; Wasserverschmutzung und Luftverschmutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung; [Artikel 226 EG]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlerhafte Umsetzung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-230/00
- EuGH, 14.06.2001 - C-230/00
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-4591
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 28.02.1991 - 360/87
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-230/00
Die Kommission macht geltend, der Gerichtshof habe bereits entschieden, dass ein System stillschweigender Genehmigungen mit den Erfordernissen der Richtlinie 80/68 unvereinbar sei (Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-360/87, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-791, Randnr. 31).Nach ständiger Rechtsprechung schließt diese Verpflichtung die Einhaltung der in den Richtlinien gesetzten Fristen ein (vgl. u. a. Urteile vom 22. September 1976 in der Rechtssache 10/76, Kommission/Italien, Slg. 1976, 1359, Randnrn.
- EuGH, 28.02.1991 - 131/88
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-230/00
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 80/68 nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes "vorschreibt, dass nach jeder Prüfung aufgrund der Ergebnisse stets ein ausdrücklicher Rechtsakt - ein Verbot oder eine Genehmigung - ergehen muss" (Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnr. 38). - EuGH, 19.09.2000 - C-287/98
Linster
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-230/00
Außerdem besteht das wesentliche Ziel der Richtlinie 85/337, wie in Randnummer 52 des Urteils vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98 (Linster, Slg. 2000, I-6917) festgestellt worden ist, darin, "dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen unterzogen werden". - EuGH, 22.09.1976 - 10/76
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-230/00
Nach ständiger Rechtsprechung schließt diese Verpflichtung die Einhaltung der in den Richtlinien gesetzten Fristen ein (vgl. u. a. Urteile vom 22. September 1976 in der Rechtssache 10/76, Kommission/Italien, Slg. 1976, 1359, Randnrn. - EuGH, 08.03.2001 - C-176/00
Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-230/00
11 und 12, sowie vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-176/00, Kommission/Griechenland, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 7).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2004 - C-127/02
Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging
{FN:11} - Vgl. die Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-360/87 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-791, Randnr. 31) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-230/00 (Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-4591, Randnr. 16), in denen der Gerichtshof Regelungen über eine stillschweigende Genehmigung oder Ablehnung von Genehmigungsanträgen für unvereinbar mit den Prüfpflichten nach verschiedenen anderen Umweltrichtlinien erklärte.{FN:48} - Urteile vom 13. Oktober 1987 in der Rechtssache 236/85, Kommission/Niederlande (Slg. 1987, 3989, Randnr. 5), vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9) und vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243, Randnr. 5).
- EuGH, 26.04.2005 - C-494/01
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt …
Daraus folgt, dass die in den Artikeln 9 und 10 bezeichneten Genehmigungsverfahren vorsehen müssen, dass die Genehmigungen vor den jeweiligen Beseitigungs- oder Verwertungsmaßnahmen erteilt worden sein müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-230/00, Kommission/Belgien, Slg. 2001, I-4591, Randnr. 16). - EuGH, 06.11.2008 - C-381/07
Association nationale pour la protection des eaux und rivières - Verschmutzung …
Rn. 26 Daraus folgt, dass eine vorherige Genehmigung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2006/11 eine Einzelfallprüfung aller insoweit gestellten Anträge voraussetzt und nicht stillschweigend erteilt werden darf (vgl. zu Art. 7 der Richtlinie 76/464 Urteil vom 14. Juni 2001, Kommission/Belgien, C-230/00, Slg. 2001, I-4591, Randnr. 16). - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-296/01
Kommission / Frankreich
Schließlich bezieht sich die Kommission auf das Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-230/00(3), wonach eine stillschweigende Entscheidung nicht mit einer Richtlinie vereinbar ist, in der der Erlass einer Genehmigung vorgesehen ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-230/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Belgien
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinien 75/442/EWG, 76/464/EWG, 80/68/EWG, 84/360/EWG und 85/337/EWG - Umweltbelastungen - Abfälle - Gefährliche Stoffe - Wasserverschmutzung - Luftverschmutzung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-230/00
- EuGH, 14.06.2001 - C-230/00
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-4591
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 28.02.1991 - 131/88
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-230/00
9: - Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnr. 38). - EuGH, 28.02.1991 - 360/87
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-230/00
L 78, S. 32.8: - Vgl. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-360/87 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-791, Randnr. 30). - EuGH, 27.11.1990 - 200/88
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-230/00
10: - Vgl. z. B. Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".