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   BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95   

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BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95 (https://dejure.org/1996,999)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1996 - 13 RJ 75/95 (https://dejure.org/1996,999)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95 (https://dejure.org/1996,999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Verweisungspflicht - Leistungsfähigkeit - Allgemeinkundigkeit von Tatsachen - Berufskundliches Sammelwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 62; SGB VI § 43 § 44
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 33
 
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Wird zitiert von ... (384)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95
    Davon wären dann nämlich auch solche Tätigkeiten erfaßt, welche die besonderen Anforderungen an zumutbare Verweisungstätigkeiten für angelernte Arbeiterinnen des oberen Bereichs erfüllen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    Vielmehr schieden ungelernte Tätigkeiten nur ganz geringen qualitativen Wertes aus; die zumutbaren Verweisungstätigkeiten müßten sich durch Qualitätsmerkmale, zB das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher und betrieblicher Vorkenntnisse auszeichnen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).

    Aus der Einschränkung der Verweisbarkeit folgt in beiden Fällen, daß mindestens eine danach in Betracht kommende Verweisungstätigkeit konkret zu bezeichnen ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95
    Eine Prüfung der Verweisungsmöglichkeiten hat indes in jedem Fall zu erfolgen, weil mit dem LSG anzunehmen ist, daß bei der Klägerin angesichts der festgestellten erheblichen Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit ihrer rechten Hand eine schwere spezifische Leistungseinschränkung vorliegt, die Zweifel an einer normalen betrieblichen Einsatzfähigkeit auch für leichtere Tätigkeiten gerechtfertigt erscheinen läßt und daher nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erforderlich macht (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 mwN).

    Die Notwendigkeit der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit besteht aber auch in diesem Fall bereits wegen der bei der Klägerin vorliegenden schweren spezifischen Leistungseinschränkung (vgl BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 mwN).

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95
    Sofern die Versicherte danach als Facharbeiterin einzustufen sein sollte, wären ihr nur Tätigkeiten sozial zuzumuten gewesen, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt waren (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95
    Grundsätzlich darf die Versicherte im Vergleich zu ihrem bisherigen Beruf auf die nächstniedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95
    Sollten die Ermittlungen des LSG ergeben, daß der bisherige Beruf der Klägerin lediglich dem unteren Bereich der Gruppe mit dem Leitbild der angelernten Arbeiterin zuzuordnen war, so scheiden nur Tätigkeiten mit qualitativ ganz geringem Wert aus (vgl BSGE 43, 243, 246 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 16).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 31/92

    Selbstständiger - Berufsunfähigkeit - Unselbstständige Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95
    Zwar handelt es sich bei "gabi" um ein für die Gewinnung berufskundlicher Kenntnisse geeignetes Sammelwerk, jedoch nicht um das einzige oder auch nur überwiegend von den mit diesen Fragen befaßten Stellen und Personen benutzte Erkenntnismittel (vgl etwa die Aufzählung in BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 39).
  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95
    Diese Ausnahme von der grundsätzlichen Verpflichtung des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs gilt nur für diejenigen Tatsachen, welche allen Beteiligten mit Sicherheit gegenwärtig sind und von denen diese auch wissen, daß sie für die Entscheidung erheblich sein können (vgl BSG SozR 1500 § 128 Nr. 15).
  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 101 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (vgl BSG Urteil vom 23.5.1996 - 13 RJ 75/95 - SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfG Beschluss vom 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfG Beschluss vom 19.7.1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267, 274; BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 216 f) .
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 2/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Diabetes mellitus - täglich viermalige Insulininjektion

    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 3/12 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - GdB von 50 - Diabetes mellitus -

    Der in §§ 62, 128 Abs. 2 SGG konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht haben äußern können (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) , und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f) .
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