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   BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R   

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https://dejure.org/2002,1097
BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R (https://dejure.org/2002,1097)
BSG, Entscheidung vom 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R (https://dejure.org/2002,1097)
BSG, Entscheidung vom 11. April 2002 - B 3 P 10/01 R (https://dejure.org/2002,1097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für Anschaffung eines schwenkbaren Autositzes - keine Verbindlichkeit des Pflegehilfsmittelverzeichnisses - Nichtanwendung des § 193 Abs 4 SGG aF

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für Anschaffung eines schwenkbaren Autositzes - keine Verbindlichkeit des Pflegehilfsmittelverzeichnisses - Nichtanwendung des § 193 Abs 4 SGG aF

  • Wolters Kluwer

    Revision - Krankenversicherungsunternehmen - Erstattung von Aufwendungen - Schwenkbarer Autositz - Pflegehilfsmittel - Multiple Sklerose - Erhebliche Bewegungseinschränkung - Bewegungsunfähigkeit - Beamter - Beihilfekonformität - Private Krankenversicherung - Private ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pflegehilfsmittel - schwenkbarer Autositz

  • Judicialis

    SGB XI § 40 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für die Anschaffung eines schwenkbaren Autositzes als Pflegehilfsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 543
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R
    Es ist andererseits auch verfassungsrechtlich nicht geboten, privat Pflegeversicherte hinsichtlich ihrer finanziellen Belastung durch die Pflegeversicherung mit sozial Pflegeversicherten in vollem Umfang gleich zu stellen (vgl BVerfG SozR 3-3300 § 23 Nr. 3).
  • BSG, 11.10.2001 - B 12 P 1/00 R

    Private Pflegeversicherung - Verpflichtung - Abschluß - privater

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R
    Auch die meisten Landessozialgerichte (LSG NRW, Breithaupt 2000, 222; LSG Rheinland-Pfalz VersR 2000, 628; aA LSG für das Saarland, VersR 1998, 1130) sowie der 12. Senat des BSG (Urteil vom 11. Oktober 2001, B 12 P 1/00 R) haben sich gegen eine entsprechende Anwendung von § 193 Abs. 4 Satz 1 SGG ausgesprochen.
  • LSG Saarland, 21.04.1998 - L 2 P 4/97

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Versicherungsträger der privaten

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R
    Auch die meisten Landessozialgerichte (LSG NRW, Breithaupt 2000, 222; LSG Rheinland-Pfalz VersR 2000, 628; aA LSG für das Saarland, VersR 1998, 1130) sowie der 12. Senat des BSG (Urteil vom 11. Oktober 2001, B 12 P 1/00 R) haben sich gegen eine entsprechende Anwendung von § 193 Abs. 4 Satz 1 SGG ausgesprochen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.05.1999 - L 5 P 9/98

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten nach § 193 SGG. Mit Anmerkung:

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R
    Auch die meisten Landessozialgerichte (LSG NRW, Breithaupt 2000, 222; LSG Rheinland-Pfalz VersR 2000, 628; aA LSG für das Saarland, VersR 1998, 1130) sowie der 12. Senat des BSG (Urteil vom 11. Oktober 2001, B 12 P 1/00 R) haben sich gegen eine entsprechende Anwendung von § 193 Abs. 4 Satz 1 SGG ausgesprochen.
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R

    Behindertengerechter Umbau der Wohnung und dauerhafter Geräteeinbau keine

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R
    Pflegehilfsmittel können grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Betätigungen beansprucht werden, die für die Lebensführung im häuslichen Umfeld erforderlich sind (vgl hierzu eingehend: Urteil des Senats vom 3. November 1999, B 3 P 3/99 R = SozR 3-3300 § 40 Nr. 1).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R
    Der Senat hat allerdings bereits an anderer Stelle entschieden, dass die behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeugs kein Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 1/00 R

    Zuschüsse in der Pflegeversicherung bei nachträglicher Beantragung,

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R
    Der Ausschluss des Anspruchs von Behörden, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts auf Erstattung ihrer Aufwendungen beruht - zumindest im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten im Revisionsverfahren - in erster Linie darauf, dass die genannten Einrichtungen bzw Rechtsträger berechtigt sind, vor dem Revisionsgericht ohne Rechtsanwälte aufzutreten (§ 166 Abs. 1 SGG) und ihnen erst recht die Selbstvertretung in den anderen Instanzen wegen ihrer besonderen Sachkunde zuzumuten ist (vgl. BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 3 S 18; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, 1998, § 193 RdNr 3).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 17/97 R

    Pflegeversicherung - berücksichtigungsfähiger Pflegebedarf - Ausübung einer

    Auszug aus BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R
    Hilfeleistungen, die durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit des Pflegebedürftigen veranlasst werden - etwa die Begleitung auf dem Weg zur Arbeitsstelle - müssen nicht nur bei der Bemessung des Pflegebedarfs unberücksichtigt bleiben, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 6), sie können auch keinen Anspruch auf Bereitstellung bzw - in Bezug auf die PPV - auf Erstattung der Kosten für ein hierfür erforderliches Hilfsmittel begründen.
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Soweit der Senat mit Urteil vom 11. April 2002 (SozR 3-3300 § 40 Nr. 9 S 43) Ausführungen zur Anschaffung eines schwenkbaren Autositzes gemacht hat, sind diese hier schon deshalb nicht einschlägig, weil sie sich mit der Leistungsverpflichtung in der privaten Pflegeversicherung befassen und nicht mit der GKV.
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Damit ist revisionsgerichtlich nicht weiter darauf einzugehen, ob als Hilfsmittel zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung auch Gegenstände in Betracht kommen, die nicht unmittelbar der ärztlichen Behandlung dienen, sondern nur als Transportmittel zur Arztpraxis benutzt werden sollen, oder ob insoweit auf die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkasse zur Übernahme von Transportkosten zu verweisen ist, die in § 60 SGB V geregelt ist (vgl BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 9).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und

    Entsprechendes gilt auch für das Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 78 Abs. 2 SGB XI (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 9 S 45 - schwenkbarer Autositz; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 16 - Schutzserviette).
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