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   BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80   

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BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80 (https://dejure.org/1981,9763)
BSG, Entscheidung vom 04.11.1981 - 2 RU 71/80 (https://dejure.org/1981,9763)
BSG, Entscheidung vom 04. November 1981 - 2 RU 71/80 (https://dejure.org/1981,9763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlende Anhörung - Mitteilung erheblicher Tatsachen - Minderung der Erwerbsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1982, 559
  • SozR 1300 § 24 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 31/77
    Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80
    Die gesetzliche Festlegung des Anspruchs auf rechtliches "Gehör auchim Verfahren der Sozialverwaltung sollte neben der Vermeidung von "Überraschungsentscheidungen" (3 ua BSGE 44, 207, 211 mwN) ua auch vorschnellen und vermeidbaren Eingriffen in die Rechte eines Beteiligten vorbeugen (3 BSG SozR 1200 5 34 Nr. 12).
  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77

    Zweck der Regelung über die Anhörung - Voraussetzung für das Vorliegen eines

    Auszug aus BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80
    Wie die Beklagte zutreffend angenommen hat, war sie zur Anhörung des Klägers vor dem Erlaß des Bescheides vom 15. März 1979, durch den die vorläufige Rente entzogen und eine Dauerrente abgelehnt werden ist, verpflichtet (s BSGE 46, 57; BSG SozR 1200 5 34 Nrn 4, 6, 9, 12).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Eben diesem Zweck dient u.a. auch die Anhörung nach § 24 SGB X (vgl. z.B. BSG SozR 1300 § 24 Nr. 2 S. 3 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer

    Sie soll zugleich sicherstellen, dass die Beteiligten alle für sie günstigen Umstände vorbringen können (BSG, Urteil vom 4. November 1981 - SozR 1300 § 24 Nr. 2 mwN) und damit die Verlässlichkeit der tatsächlichen Feststellungen erhöhen.
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Denn der Verwaltungsträger muß nur Gelegenheit geben, sich zu den "ihm bekannten" entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern (BSG SozR 1300 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Diese Vorschrift dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und den Bürger vor Überraschungsentscheidungen schützen (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14; von Wulffen, SGB X, 4. Aufl 2001, § 24 RdNr 2; Krasney in: Kasseler Komm, § 24 SGB X RdNr 4; Schneider-Danwitz in: Gesamtkomm Sozialversicherung SGB X, Stand August 1997, § 24 Anm 5), sowie sicherstellen, dass die Beteiligten alle für sie günstigen Umstände vorbringen können (BSG, Urteil vom 4. November 1981 - SozR 1300 § 24 Nr. 2; Krasney in: Kasseler Komm, aaO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2016 - L 2 R 326/15

    Statusfeststellung hinsichtlich Vorliegens einer Beschäftigung; Festsetzung von

    Diese Vorschrift dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und den Bürger vor Überraschungsentscheidungen schützen (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14), sowie sicherstellen, dass die Beteiligten alle für sie günstigen Umstände vorbringen können (BSG, Urteil vom 4. November 1981 - SozR 1300 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsverfahren - Neufeststellungsbescheid -

    Was unter einer erheblichen Tatsache iS von § 24 Abs. 1 SGB X zu verstehen ist, richtet sich nach Art und Inhalt des Verwaltungsaktes, dessen Erlaß beabsichtigt ist (vgl BSGE 44, 207, 211 = SozR 1300 § 24 Nr. 2 S 2; Nr. 4 S 6; SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 S 34 f) sowie nach den Umständen des Einzelfalles und den jeweils anzuwendenden Vorschriften (so Urteil des Senats, aaO).

    Widerspricht der Betroffene jedoch der Einschätzung der Versorgungsverwaltung und begehrt er zur weiteren Information Einsicht in einen Befundbericht, so ist ihm dieser zu übermitteln (vgl hierzu BSG SozR 1300 § 24 Nr. 2).

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 2/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Ebenso wie zunächst § 34 Abs. 1 SGB I will die Vorschrift auf diese Weise zur einfach-gesetzlichen Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und zur Stärkung des Vertrauens in die Sozialverwaltung sicherstellen, daß dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, auf deren Verfahren noch während seines Laufs und zum Schutz vor Überraschungsentscheidungen auf deren abschließende Entscheidung vor ihrem Ergehen so Einfluß zu nehmen, daß jedenfalls das letzte Wort der Verwaltung zur Sache (Urteil des Senats in SozR 1300 § 24 Nr. 4 S 9) seinem berechtigten Vorbringen ggf noch angepaßt werden kann (BSG in SozR 1300 § 24 Nr. 6 S 11); er muß hierzu die Möglichkeit haben, gegenüber der Stelle der vollziehenden Gewalt (Art. 1 Abs. 3, 20 Abs. 2 und 3 GG), die über den Erlaß und den Inhalt des Verwaltungsaktes entscheidet (BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 9 S 43), jedenfalls in dem Zeitraum, in dem sich die Entscheidung noch in deren Verantwortungsbereich befindet - spätestens im Widerspruchsverfahren - alle die Erwägungen vorzubringen und Tatsachen bekanntzumachen, die nach seiner Sicht gegen den Erlaß des in Aussicht genommenen Verwaltungsaktes sprechen (vgl exemplarisch BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 2 S 9, 11, Nr. 4 S 20, Nr. 6 S 29, Nr. 7 S 33; SozR 1300 § 24 Nr. 2 S 4, Nr. 7 S 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2017 - L 2 R 55/15

    Teilrückforderung der zuvor gewährten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung;

    Diese Vorschrift dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und den Bürger vor Überraschungsentscheidungen schützen (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14), sowie sicherstellen, dass die Beteiligten alle für sie günstigen Umstände vorbringen können (BSG, Urteil vom 4. November 1981 - SozR 1300 § 24 Nr. 2).
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 4/01 R

    Anhörung bei Aberkennung einer Entschädigungsrente, Heilung

    Ebenso wie zunächst § 34 Abs. 1 SGB I will die Vorschrift auf diese Weise zur einfach-gesetzlichen Konkretisierung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und zur Stärkung des Vertrauens in die Sozialverwaltung sicherstellen, daß dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, auf deren Verfahren noch während seines Laufs und zum Schutz vor Überraschungsentscheidungen auf deren abschließende Entscheidung vor ihrem Ergehen so Einfluß zu nehmen, daß jedenfalls das letzte Wort der Verwaltung zur Sache (Urteil des Senats in SozR 1300 § 24 Nr. 4 S 9) seinem berechtigten Vorbringen ggf noch angepaßt werden kann (BSG in SozR 1300 § 24 Nr. 6 S 11); er muß hierzu die Möglichkeit haben, gegenüber der Stelle der vollziehenden Gewalt (Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 2 und 3 GG), die über den Erlaß und den Inhalt des Verwaltungsaktes entscheidet (BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 9 S 43), jedenfalls in dem Zeitraum, in dem sich die Entscheidung noch in deren Verantwortungsbereich befindet - spätestens im Widerspruchsverfahren - alle die Erwägungen vorzubringen und Tatsachen bekanntzumachen, die nach seiner Sicht gegen den Erlaß des Verwaltungsaktes sprechen (vgl exemplarisch BSG in SozR 1200 § 34 Nr. 2 S 9, 11, Nr. 4 S 20, Nr. 6 S 29, Nr. 7 S 33; SozR 1300 § 24 Nr. 2 S 4, Nr. 7 S 15).
  • BSG, 15.05.1985 - 5b RJ 40/84

    Entziehung der Erwerbsunfähigkeitsrente - "Nachhaltiger Eingriff in die

    Das BSG spricht deshalb davon, daß der Versicherungsträger die "ihm bekannten entscheidungserheblichen Tatsachen" dem Versicherten mitzuteilen hat (BSG SozR 1300 § 24 Nr. 2 S. 4).

    Einerseits soll der Versicherungsträger vor Erlaß des Verwaltungsaktes die Tatsachen kennen, die der Betroffene zu seinen Gunsten geltend macht; er soll prüfen können, ob die Stellungnahme des Beteiligten zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen Veranlassung gibt, vom Erlaß des beabsichtigten Verwaltungsaktes abzusehen oder ihn erst zu einem späteren als dem zunächst vorgesehen Zeitpunkt oder mit anderem Inhalt zu erlassen (BSG SozR 1300 § 24 Nr. 2 S. 3 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 11 KA 46/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 176/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2016 - L 2 R 136/16

    Teilrückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Unzureichende

  • LSG Thüringen, 27.09.2012 - L 9 AS 1935/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 441/01
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2002 - L 10 V 20/01

    Übernahme von Heimkosten ; Grundlagenbescheid mit Doppelwirkung ; Auszahlung von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - L 10 SB 4/00

    Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB); Verletzung des Anspruchs auf

  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2001 - L 13 AL 1647/99
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RK 35/94

    Aufhebung der Bewilligung von Übergangsgeld - Vorausstzungen für eine

  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 15/81
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 67/18
  • LSG Niedersachsen, 25.11.1982 - L 6 Kn 27/82
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