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   BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 12/86   

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https://dejure.org/1987,17865
BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 12/86 (https://dejure.org/1987,17865)
BSG, Entscheidung vom 09.04.1987 - 5b RJ 12/86 (https://dejure.org/1987,17865)
BSG, Entscheidung vom 09. April 1987 - 5b RJ 12/86 (https://dejure.org/1987,17865)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1300 § 63 Nr. 10
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 42/83

    Zeitlicher Geltungsbereich einer Norm - Rentenabtretung - Rentenanspruch

    Auszug aus BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 12/86
    Die Kosten eines erfolgreichen Widerspruchs gegen die Feststellung sind nach § 63 Abs. 1 SGB X zu erstatten (Anschluß an BSG vom 25.10.1984 - 11 RA 42/83 = BSGE 57, 211 = SozR 1200 Art. 2 § 18 Nr. 1).

    Diese Rechtsauffassung des Senats deckt sich mit dem vom LSG zitierten Urteil des 11. Senats des BSG vom 25. Oktober 1984 (BSGE 57, 212 = SozR 1200 Art. 2 § 18 Nr. 1).

  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 1/82

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Kosten eines Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 12/86
    Diese Bestimmung über die Erstattung von Kosten des Vorverfahrens ist nach dem Urteil des 5a Senats des BSG vom 20. April 1983 - 5a RKn 1/82 - (BSGE 55, 92-= SozR 1300 § 63 Nr. 1) nicht entsprechend auf Kosten eines Verwaltungsverfahrens betreffend die Rücknahme eines bindend gewordenen Verwaltungsaktes (Neufeststellungsverfahren) anzuwenden.
  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 25/03 R

    Herabsetzung des Werts der monatlichen Einzelansprüche aus dem Stammrecht um die

    aaa) Unabhängig von den Formulierungen in den einzelnen an den Kläger gerichteten "Bescheiden", "Schreiben" und "Verfügungen" handelt es sich bei den Aufhebungen und Neufeststellungen der von der Festsetzung des Höchstwerts des Stammrechts infolge der Abtretung abweichenden Werte der monatlichen Einzelansprüche gegenüber dem Kläger als Versicherten (und Zedenten) um Verwaltungsakte; denn sie regeln einen Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen (vgl hierzu BSGE 57, 211, 212 = SozR 1200 Art. 2 § 18 Nr. 1; SozR 1300 § 63 Nr. 10 S 34; BSGE 70, 37, 39 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 2).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 19/89

    Verwaltungsakt; Geldleistung; Geldleistung

    Soweit die Vorinstanz meint, die äußere Form (eines Briefes) sowie die fehlende Rechtsmittelbelehrung könne an der Qualität einer Maßnahme als Verwaltungsakt nichts ändern, und sich auf das Urteil des BSG vom 9. April 1987 - 5b RJ 12/86 (SozR 1300 § 63 Nr. 10) - beruft, übersieht sie, daß jenem Urteil ein Sachverhalt zugrunde lag, der Raum für eine Auslegung ließ (aaO S 35), während sich die Beklagte hier mit ihrer Aussage in der Mitteilung vom 4. November 1981 definitiv geäußert hat.

    Aber auch in dem bereits erwähnten Urteil SozR 1300 § 63 Nr. 10 handelte es sich um das Verhältnis des Versicherten zum Versicherungsträger.

  • VG Cottbus, 11.06.2009 - 6 L 323/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Pfändung von Sozialleistungen (Altersrente) -

    Im Verhältnis zum Vollstreckungsschuldner ist diese Anordnung ein gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, § 39 VwVG BB belastender Verwaltungsakt, da sie den Umfang des pfändbaren Arbeitseinkommens erweitert und dessen Pfändungsschutz gem. § 850 c Abs. 1 ZPO einschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 9.4. 1987 - 5b RJ 12/86 -, zit. nach juris; FG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 24.2. 2003 - 5 K 2441 -, zit. nach juris; FG Münster, Urteil vom 3.9. 2002 - 7 K 1547/02 AO -, zit. nach juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.11.2002 - L 4 B 106/02

    Altersrente - Abtretung - Höhe des pfändbaren Betrages - Berücksichtigung

    Die Beigeladene zu 2) übernimmt insoweit kraft öffentlichen Rechts die in § 850 c Abs. 4 ZPO geregelte hoheitliche Position des Vollstreckungsgerichts (BSG, SozR 1300 § 63 Nr. 10; SozR 3-1200 § 53 Nr. 2).
  • LSG Bremen, 26.01.1989 - L 2 An 21/87

    Abtretung; Rente; Rentenversicherung; Verwaltungsakt; Rechtsposition

    Die aufgrund einer Abtretung zu Recht oder zu Unrecht erlangte Rechtsposition des Abtretungsempfängers, monatlich einen bestimmten Betrag aus der Rente des Abtretenden zu erhalten, kann von dem Rentenversicherungsträger nur durch einen Verwaltungsakt nach den Regeln des SGB X insbesondere den §§ 45, 48 SGB X , entzogen werden (Anschluß an BSG vom 14.8.1984 - 10 RKg 19/83 = SozR 1200 § 53 Nr. 2, BSG vom 9.4.1987 - 5b RJ 12/86 = Breith 1988, 343, BSG vom 7.9.1988 - 10 RKg 18/87 = SozR 1200 § 53 Nr. 8).
  • SG Osnabrück, 15.12.2004 - S 11 RJ 213/01
    Vorauszuschicken ist, dass das Begehren des Klägers zulässigerweise nur im Wege der reinen Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) verfolgt werden kann (so auch Landessozialgericht - LSG - Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. Januar 2001 - L 5 RJ 26/01; anders noch Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 9. April 1987 - 5 b RJ 12/86).
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