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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 24.03.1994

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1771
OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94 (https://dejure.org/1994,1771)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.03.1994 - Ss 114/94 (https://dejure.org/1994,1771)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. März 1994 - Ss 114/94 (https://dejure.org/1994,1771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Geschwindigkeitsmessung direkt hinter der Ortstafel - Verstoß gegen die Richtlinien - Zubilligung einer gewissen Toleranz - kein Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung hinter Ortstafel

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 286
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 30.06.1980 - 3 Ss 886/79

    Erkennbarkeit des Ortschildes; Toleranzstrecke; Innerörtliche …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94
    Der Kraftfahrer muß daher seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einrichten, daß er bereits beim Passieren der Ortstafel die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann (vgl. OLG Stuttgart, VRS 59, 251, 253 mit Hinweisen).
  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02

    Geschwindigkeitsmessung vor Ortstafel - Ausnahmefall für Verhängung des …

    Die Richtlinien sind zwar innerdienstliche Vorschriften; sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLGSt 1995, 148/149; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Stuttgart, 03.02.2011 - 2 Ss 8/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung der …

    Sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (BayObLSt 1995, 184 ff.; OLG Oldenburg NZV 1994, 286; BayObLG NStZ-RR 2002, 345 ff.).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 1 ObOWi 375/95

    Einsatz Geschwindigkeitsmeßgerätes unmittelbar nach der Ortstafel

    Den möglichen Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit deutlich geringerer Höchstgeschwindigkeit wird dadurch Rechnung getragen, daß der Kraftfahrer mit einer gewissen Meßtoleranz rechnen kann (OLG Hamm VR 56, 198/200; OLG Oldenburg NZV 1994, 286 ; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 288 ); dies wird auch in den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (wie auch in den Richtlinien anderer Länder) berücksichtigt.

    Die Richtlinien sind zwar innerdienstliche Vorschriften; sie sichern jedoch auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (OLG Oldenburg NZV 1994, 286 ).

  • OLG Oldenburg, 29.01.1996 - Ss 10/96

    Verwertbarkeit von unter Verletzung polizeilicher Richtlinien zustande gekommener …

    dass sie eine solche bei der Einfahrt in eine Ortschaft unter Umständen erwarten dürfen ( BayObLG NZV 1995, 496; OLG Oldenburg NZV 1994, 286; 1995, 288;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 3 StVO Rn. 51/52 ), findet seinen Grund darin, dass dadurch möglichen Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit deutlich geringerer Höchstgeschwindigkeit Rechnung getragen werden soll.
  • OLG Köln, 11.08.1998 - Ss 380/98
    Zwar muß ein Kraftfahrer seine Geschwindigkeit so einrichten, daß er bereits beim Passieren des Ortsschildes die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann (vgl. BayObLG NZV 1995, 496 = VRS 90, 209, OLG Stuttgart VRS 59, 251 (253), OLG Oldenburg NZV 94, 286).

    Wenn auch die Richtlinien lediglich als innerdienstliche Vorschrift erlassen worden sind, so wenden sie sich doch an alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten und sichern dadurch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen (vgl. BayObLG NZV 1995, 496 = VRS 90, 209, OLG Oldenburg NZV 94, 286 = VRS 87, 222).

    Wird eine Geschwindigkeitsmessung entgegen den Richtlinien relativ kurz hinter dem Ortseingangsschild durchgeführt, so ist dies in der Regel ein besonderer Tatumstand, der die Annahme eines Ausnahmefalles und das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertigen kann und deshalb erörtert werden muß (vgl. BayObLG NZV 95, 496(497)= VRS 90, 209; OLG Oldenburg NZV 94, 286 = VRS 87, 222 und NZV 1996, 375 = VRS 91, 478).

  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04

    Augenblicksversagen, Begriff des Augenblicks; kurzes Versagen; …

    Sie sichern aber die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (vgl. BayObLG NZV 1995, 496; NStZ-RR 2002, 345; OLG Oldenburg NZV 1994, 286).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Dies alles wird das Amtsgericht bei der Beurteilung des Ausmaßes der dem Betroffenen insgesamt zur Last zu legenden Pflichtwidrigkeit mit zu berücksichtigen haben (zur Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes unmittelbar nach einer Ortstafel siehe allgemein OLG Oldenburg NZV 1994, 286; BayObLG NZV 1995, 496; siehe aber auch OLG Oldenburg NZV 1995, 288 und OLG Düsseldorf NZV 1996, 371; vgl. im übrigen aber auch Beschluß des Senats vom 30.4 1999 in 2 Ss OWi 386/99, wonach bei auf gleicher Höhe oder in unmittelbarem räumlichen Abstand hintereinander aufgestellten Ortseingangsschild und Tempo-30-Schild ein Augenblicksversagen sich nur schwerlich widerlegen lassen wird).
  • OLG Zweibrücken, 26.03.2026 - 1 ORbs 3 SsBs 5/26

    Anforderungen an Darlegung der Geschwindigkeitsüberschreitung bei Geldbuße; …

    Ungeachtet der Richtlinie hat der Verkehrsteilnehmer daher die durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung ab diesem einzuhalten und seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einzurichten, dass er beim Passieren des Verkehrszeichens die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.03.1994 - Ss 114/94, juris, Rn. 5; OLG Dresden…, Beschluss vom 27.08.2009 - Ss (OWi) 410/09, juris, Rn. 7; OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.06.1980 - 3 Ss 886/79, in: VRS 59, S. 251 ff. (253)).

    Sie sichern auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Kontrollsituationen, indem sie für alle mit der Verkehrsüberwachung betrauten Beamten verbindlich sind (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 04.11.2004 - 3 Ss OWi 518/04, juris, Rn. 33; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 27.01.2016 - 2 Ss-OWi 893/15, juris, Rn. 10; BayObLG…, Beschluss vom 27.06.2002 - 1 ObOWi 221/02, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.03.1994 - Ss 114/94, juris, Rn. 6; OLG Dresden…, Beschluss vom 27.08.2009 - Ss (OWi) 410/09, juris, Rn. 8).

  • OLG Braunschweig, 21.10.2005 - Ss OWi 81/05

    Die Gelbphase bei Ampelanlagen muss bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit …

    Da die Verwaltungsvorschriften sich ausnahmslos an alle mit der Verkehrsregelung und -überwachung befassten Behörden richten, haben sie zugleich die Aufgabe, die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Situationen sicherzustellen (vgl. OLG Oldenburg NZV 1994, 286 zu der rechtlich vergleichbaren Lage bei den Richtlinien für die Verkehrsüberwachung durch die Polizei).
  • OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95

    Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes, wenn bereits zuvor auf Grund …

    "Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unmittelbar hinter der Ortstafel ist das Maß der Pflichtwidrigkeit des Betroffenen dann nicht herabgesetzt, wenn aufgrund des Straßenverlaufs bereits zuvor eine stufenweise Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet war (Ergänzung zum Beschluß vom 15.3.1994 = NZV 1994, 286).«.

    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat in seinem Beschluß vom 15. März 1994 - Ss 114/94 - wegen mangelnder Beachtung der genannten Richtlinien eine von der Regelahndung abweichende Entscheidung getroffen hatte, liegen hier nicht vor (vgl. NZV 1994, 286).

  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines …

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

  • OLG Köln, 05.09.1997 - Ss 490/97
  • OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00

    Bemessung des Fahrverbots

  • OLG Hamm, 14.09.1999 - 2 Ss OWi 475/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Bewußtsein, …

  • OLG Brandenburg, 28.08.1996 - 1 Ss OWi 22 Z/96

    Geltungsbereich der für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften …

  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung …

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3767
OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) (https://dejure.org/1994,3767)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.1994 - Ss 114/94 (Z) (https://dejure.org/1994,3767)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 1994 - Ss 114/94 (Z) (https://dejure.org/1994,3767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (Bay0bLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209 ; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).

    Darüber hinaus verlangt die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die Darlegung, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (Bay0bLG NJW 1992, 1907 ; OLG Düsseldorf VRS 82, 331, 332; Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).

  • BGH, 18.05.1971 - 3 StR 10/71

    Rechte des Angeklagten bei Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Vorlegung zur …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestutzt werden, daß die in § 217 Abs. 1 StPO vorgesehene Ladungsfrist nicht eingehalten worden ist (BGHSt 24, 143 ).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    103 Abs. 1 Grundgesetz gibt dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu den dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (BVerG NJW 1983, 2763; BGHSt 28, 44, 46).
  • BVerfG, 30.11.1990 - 2 BvR 591/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung wesentlicher …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Das Gebot des rechtichen Gehörs verlangt ferner, daß wesentliche der Rechtsverfolgung dienende Tatsachen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168; Senatsentscheidung vom 29.06.1993 - Ss 235/93).
  • BGH, 24.09.1981 - 4 StR 274/81

    Unterbrechung oder Aussetzung des Hauptverfahrens - Erforderlichkeit der …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Im übrigen bedarf es zur Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung nicht einer förmlichen Ladung und daher auch nicht der Einhaltung der Ladungsfrist (BGH NJW 1982, 248 = VRS 62, 52 ;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 217 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1983 - 7 A 330/81
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; Bay0bLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366 ).
  • BayObLG, 19.03.1992 - 2 ObOWi 17/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung; Rechtliches Gehör; Nichtgewährung; Letztes Wort; …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Darüber hinaus verlangt die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs die Darlegung, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (Bay0bLG NJW 1992, 1907 ; OLG Düsseldorf VRS 82, 331, 332; Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss OWi 309/91
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (Bay0bLG VRS 79, 127, 128; OLG Düsseldorf VRS 82, 209 ; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 = NZV 1992, 419 = VRS 83, 367 ).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.1992 - 1 Ss 31/92

    Bußgeldverfahren; Recht auf Beistand; Verteidiger; Notwendige Verteidigung; …

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; Bay0bLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366 ).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1993 - 5 Ss 227/93
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 114/94
    So braucht es ein Betroffener nicht hinzunehmen, daß sich durch eine Verhinderung des Verteidigers seine Verteidigungsmöglichkeit, ohne daß er dies voraussehen konnte oder noch abwenden könnte, so verschlechtert, daß ihm eine weitere Verhandlung ohne den Beistand seines Verteidigers nicht zugemutet werden kann (BVerfG NJW 1984, 883; Bay0bLG VRS 76, 290; OLG Düsseldorf VRS 86, 125, 126; OLG Zweibrücken VRS 83, 366 ).
  • BayObLG, 30.11.1988 - 1 ObOWi 248/88

    Gericht; Verpflichtung; Hauptverhandlung; Fürsorgepflicht; Unterbrechung; …

  • BayObLG, 12.03.1990 - 3 ObOWi 93/89
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 5 Ss OWi 417/91
  • KG, 09.08.1993 - 3 Ws B 429/93

    Verteidigung; Verhandlung; Termin; Verteidiger; Terminsverlegung; Verlegung; …

  • OLG Köln, 22.08.1997 - Ss 483/97
    Bei Verfahrensrügen - auch bei der Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRS 87, 207;… Steindorf in KK, OWiG, § 80 Rn. 42;… Göhler, OWiG, 11. Auflage, § 80 Rn. 16 d) - muß der Tatsachenvortrag so vollständig sein, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen zutrifft (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Auflage, § 344 Rn. 21 m.w.N.).

    Rn. 8 Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz gibt den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten ein Recht darauf, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zu Rechtsfragen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (BVerfG NJW 1983, 2763; Senatsentscheidung VRS 83, 446; 87, 207; Senatsentscheidung vom 19.04.1996 - Ss 33/96).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Sachen und Beweisergebnissen zu äußern (Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207).

    Wird eine solche Rechtsverletzung geltend gemacht, muß auch dargelegt werden, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207;… Göhler a. a. O. § 80 Rn. 16 c).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht ferner, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidung VRS 87, 207).

    Ferner muß dargelegt werden, welcher Sachvortrag infolge der Einspruchsverwerfung unberücksichtigt geblieben ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen vom 31.01.1995 - Ss 28/95 -, vom 14.03.1997 - Ss 104/97 -, vom 10.06.1997 - Ss 245/97 - und vom 15.07.1997 - Ss 377/97) oder was der Betroffene im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte (Senatsentscheidung VRS 87, 207; Senatsentscheidungen vom 10.06.1997 - Ss 245/97 - und vom 15.07.1997 - Ss 377/97).

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; VRS 94, 123).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht ferner, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen und Behauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Rn. 9 Die Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs entspricht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, der auch für diese Rüge gilt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen VRS 87, 207 und 94, 123).

    Rn. 11 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen vom Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).

  • OLG Köln, 22.10.2004 - 8 Ss OWi 48/04

    Recht auf Verteidigung im Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs wegen …

    Rn. 19 Bei der erhobenen Rüge handelt es sich um eine Rüge der Verletzung der Fürsorgepflicht bzw. des Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verfahrens (vgl. BayObLG, NJW 1995, 3134 = NZV 1995, 330 = VRS 89, 209; SenE vom 24.03.1994 Ss 114/94 Z = VRS 87, 207; SenE vom 04.06.2004 Ss 145/02 B76B ).
  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99

    Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    2 St 594/72">MDR 73, 246; OLG Köln VRS 87, 207; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 27 d m.w.N.).

    Rn. 16 In Bußgeldsachen hat wegen der Masse der anfallenden Verfahren, die eine Vereinfachung und Verfahrensbeschleunigung erfordern, im Hinblick auf die vergleichsweise weniger einschneidenden Rechtsfolgen das grundsätzlich beachtenswerte Interesse des Betroffenen, sich zu seiner Verteidigung eines Rechtsanwaltes zu bedienen (vgl. OLG Hamm VRS 74, 36; OLG Köln VRS 87, 207), jedenfalls dann zurückzustehen, wenn die Sach- und Rechtslage, wie hier, einfach gelagert und es dem Betroffenen daher zuzumuten ist, sich selbst zu erklären.

  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die …

    Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, wobei die Bedeutung der Sache, die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, der Anlaß, die Voraussehbarkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die Fähigkeit des Angeklagten bzw. Betroffenen sich selbst zu verteidigen, zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1984, 862; KG VRS 86, 67, 68; Senatsentscheidung VRS 87, 207;… Senge in KK, OWiG, § 71 Rdnr. 65;… Göhler, OWiG, 11. Aufl, § 71 Rdnr. 30).

    Rn. 16 Daß der Betroffene bei Wahrnehmung des Termins sich notfalls ohne Hilfe eines Verteidigers hätte äußern müssen, berührt nicht den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, da Art. 103 Abs. 1 GG nicht das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet (BVerfG NJW 1984, 862, 863; BayObLG VRS 87, 353; Senatsentscheidung VRS 87, 207 und Senatsentscheidung vom 18.11.1994 - Ss 488/94 -).

  • OLG Köln, 12.04.2002 - Ss 141/02

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Versagung des Anspruchs auf rechtliches …

    Rn. 16 Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; ständige Senatsrechtsprechung vgl. Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; 95, 383; 96, 451).
  • OLG Köln, 16.10.2001 - Ss 427/01

    Geldbuße wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund Missachtung eines …

    Das Gericht ist im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs zwar verpflichtet, die Ausführungen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidungsüberlegungen einzubeziehen (BVerfG NJW 1991, 1167 [1168]; BVerfG NJW 1996, 2785 [2786]; BGHSt 28, 44 [46] = NJW 1978, 1984 = VRS 55, 440; SenE v. 23.04.1994 - Ss 114/94 Z - = VRS 87, 207 [208]; SenE v. 22.08.1997 - Ss 483/97 Z - = VRS 94, 123 [124 f.]; SenE v. 04.02.1999 = NZV 1999, 264 = VRS 96, 451 [453]; SenE v. 17.07.1998 - Ss 351/98 Z - = NStZ-RR 1998, 345 [346] m. w. Nachw.; SenE v. 20.09.1999 - Ss 452/99 - = VRS 98, 150 [152]).
  • OLG Köln, 20.09.1999 - Ss 452/99 (Z) 203
    Rn. 28 Wird die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt, muss - zumindest dann, wenn - wie hier - die Rechtsverletzung darin liegen soll, dass einem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wurde, sich zu allen entscheidungserheblichen und ihm nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern - vorgetragen werden, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs geltend gemacht worden wäre (BayObLG NJW 1992, 1907 = VRS 83, 209; VRS 91, 353; NZV 1999, 99 = VRS 96, 18; OLG Düsseldorf VRS 93, 119; NZV 1998, 254; DAR 1999, 275 = VRS 97, 57; OLG Hamm NZV 1999, 220 = VRS 96, 60 u. VRS 97, 142; Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451).
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