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| OLG Köln, 27.08.1991 - Ss 399/91 |
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Aussetzungsantrag; Entscheidung; Urteilsverkündung; Anträge; Beschränkung; Verteidigung
Papierfundstellen
- StV 1992, 567
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 06.05.1985 - 2 Ws 184/85
Auszug aus OLG Köln, 27.08.1991 - Ss 399/91
Selbst wenn die Erkrankung des Angeklagten, die der Arzt auch in dem Telefongespräch mit dem Vorsitzenden der Strafkammer bestätigt hat, nach erneuter medizinischer Beurteilung nicht so gravierend war, daß der Angeklagte die Berufungshauptverhandlung hätte versäumen dürfen, ist er jedenfalls deshalb entschuldigt, weil er auf die entschuldigende Wirkung des Attestes vertraut hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207, 2208;… Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 329 Rn. 26). - RG, 13.05.1892 - 1427/92
1. Bedarf es der gerichtlichen Beschlußfassung über einen in der Hauptverhandlung …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.1991 - Ss 399/91
Rn. 6 Über einen - nicht bloß hilfsweise gestellten - Aussetzungsantrag (§ 228 Abs. 1 Satz 1 StPO) hat das Gericht grundsätzlich noch vor der Urteilsverkündung zu befinden, damit die Beteiligten Gelegenheit haben, andere Anträge zu stellen (vgl. RGSt. 23, 136, 137;… EK-Treier, StPO, 2. Aufl., § 228 Rn. 7).
- OLG Köln, 26.09.2024 - 1 ORs 162/24
Urteil, Unterschriften der Berufsrichter, Berufung, Verwerfung der Berufung, …
Rn. 21 Ein solcher Verteidiger muss bereit sein, den Angeklagten aufgrund der Vollmacht zu vertreten (vgl. KG 18.4.1985 - 1 Ss 329/84 - JR 1985, 343; OLG Oldenburg StV 2018, 148; SenE v. 27.08.1991 - Ss 399/91 = StV 1992, 567; SenE v. 31.01.1992 - Ss 22/92 - 20 = StV 1993, 292; SenE v. 09.04.2013 - III-1 RVs 62/13;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 329 Rdn. 16).Rn. 22 Eine Verwerfung trotz Erscheinens eines Verteidigers mit Vertretungsvollmacht kommt vor diesem Hintergrund nur unter besonderen Umständen in Betracht, etwa wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Verteidiger es gar nicht zu einer Sachverhandlung kommen lassen will bzw. nicht gewillt ist, den Angeklagten in einer solchen zu vertreten (vgl. OLG Hamm StV 2018, 150 m.w.N.; OLG Oldenburg StV 2018, 148; SenE v. 27.08.1991 - Ss 399/91 = StV 1992, 567;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 329 Rdn. 4 u. 16; vgl. amtl.
Rn. 24 Aus dem bloßen Umstand, dass sich ein Verteidiger für eine Aussetzung der Hauptverhandlung bzw. für die Anberaumung eines Fortsetzungstermins im Sinne von § 329 Abs. 4 StPO ausspricht, kann nicht hergeleitet werden, dass dieser nicht bereit wäre, im Falle der Ablehnung seines Begehrens den Angeklagten in der Sachverhandlung zu vertreten (vgl. SenE v. 27.08.1991 - Ss 399/91 = StV 1992, 567).
- OLG Köln, 19.06.2024 - 1 QRs 162/24 Ein solcher Verteidiger muss bereit sein, den Angeklagten aufgrund der Vollmacht zu vertreten (vgl. KG 18.4.1985 ‒ 1 Ss 329/84 - JR 1985, 343; OLG Oldenburg StV 2018, 148; SenE v. 27.08.1991 - Ss 399/91 = StV 1992, 567; SenE v. 31.01.1992 - Ss 22/92 - 20 = StV 1993, 292; SenE v. 09.04.2013 - III-1 RVs 62/13;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 329 Rdn. 16).
Eine Verwerfung trotz Erscheinens eines Verteidigers mit Vertretungsvollmacht kommt vor diesem Hintergrund nur unter besonderen Umständen in Betracht, etwa wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Verteidiger es gar nicht zu einer Sachverhandlung kommen lassen will bzw. nicht gewillt ist, den Angeklagten in einer solchen zu vertreten (vgl. OLG Hamm StV 2018, 150 m.w.N.; OLG Oldenburg StV 2018, 148; SenE v. 27.08.1991 - Ss 399/91 = StV 1992, 567;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 329 Rdn. 4 u. 16; vgl. amtl.
Aus dem bloßen Umstand, dass sich ein Verteidiger für eine Aussetzung der Hauptverhandlung bzw. für die Anberaumung eines Fortsetzungstermins im Sinne von § 329 Abs. 4 StPO ausspricht, kann nicht hergeleitet werden, dass dieser nicht bereit wäre, im Falle der Ablehnung seines Begehrens den Angeklagten in der Sachverhandlung zu vertreten (vgl. SenE v. 27.08.1991 - Ss 399/91 = StV 1992, 567).
- OLG Köln, 19.06.2024 - 1 QRBs 172/24 Ein solcher Verteidiger muss bereit sein, den Angeklagten aufgrund der Vollmacht zu vertreten (vgl. KG 18.4.1985 ‒ 1 Ss 329/84 - JR 1985, 343; OLG Oldenburg StV 2018, 148; SenE v. 27.08.1991 - Ss 399/91 = StV 1992, 567; SenE v. 31.01.1992 - Ss 22/92 - 20 = StV 1993, 292; SenE v. 09.04.2013 - III-1 RVs 62/13;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 329 Rdn. 16).
Eine Verwerfung trotz Erscheinens eines Verteidigers mit Vertretungsvollmacht kommt vor diesem Hintergrund nur unter besonderen Umständen in Betracht, etwa wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Verteidiger es gar nicht zu einer Sachverhandlung kommen lassen will bzw. nicht gewillt ist, den Angeklagten in einer solchen zu vertreten (vgl. OLG Hamm StV 2018, 150 m.w.N.; OLG Oldenburg StV 2018, 148; SenE v. 27.08.1991 - Ss 399/91 = StV 1992, 567;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 329 Rdn. 4 u. 16; vgl. amtl.
Aus dem bloßen Umstand, dass sich ein Verteidiger für eine Aussetzung der Hauptverhandlung bzw. für die Anberaumung eines Fortsetzungstermins im Sinne von § 329 Abs. 4 StPO ausspricht, kann nicht hergeleitet werden, dass dieser nicht bereit wäre, im Falle der Ablehnung seines Begehrens den Angeklagten in der Sachverhandlung zu vertreten (vgl. SenE v. 27.08.1991 - Ss 399/91 = StV 1992, 567).
- OLG Köln, 04.11.1994 - Ss 476/94
Umladung; Angeklagter; Eigenmächtiges Fehlen; Aufklärung über Folgen; …
Als Eigenmächtigkeit läßt sich das Fernbleiben des Angeklagten im Termin schon deshalb nicht werten, weil er auf die entschuldigende Wirkung des ärztlichen Attestes vertraut hat (vgl. SenE vom 27. August 1991 - Ss 399/91 - OLG Düsseldorf NJW 1985, 2207, 2208; OLG Hamm StV 1993, 7;… Meyer-Goßner a.a.O. § 329 Rn. 26).
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