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| OLG Köln, 03.12.1991 - Ss 555/91 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- NZV 1992, 159
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01
Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch …
Im Falle einer Geldstrafe als Hauptstrafe ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit daher zu prüfen, ob nicht im Einzelfall eine Erhöhung der Geldstrafe ausreichend ist, um den Kraftfahrer zu warnen (Senatsentscheidung vom 03.12.1991 - Ss 555/91 m. N. - = zfs 92, 67 = DAR 92, 152 = NZV 92, 159 = VRS 82, 335). - OLG Karlsruhe, 04.07.2005 - 1 Ss 60/05
Strafverfahren wegen Körperverletzung: Fahrverbotsverhängung bei Tätlichkeiten …
Rn. 5 3. Da es sich beim Fahrverbot nach § 44 StGB um eine Nebenstrafe handelt, wird der neue Tatrichter wegen der damit einhergehenden Wechselwirkung mit der Hauptstrafe nunmehr erneut zu prüfen haben, ob der mit dem Fahrverbot angestrebte spezialpräventive Erfolg auch allein durch die Verhängung einer Geldstrafe erreicht werden kann (OLG Köln DAR 1992, 190; OLG Hamm ZfSch 2004, 282 f.) und welche Sanktionierung er bei einer Gesamtbetrachtung für tat - und schuldangemessen hält. - OLG Köln, 19.08.2005 - 83 Ss 26/05
Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über Wegfall des Fahrverbots bei …
Die im Urteil niedergelegten Erwägungen des Tatrichters müssen erkennen lassen, dass er diese Möglichkeit geprüft hat (Senat NZV 92, 159 = VRS 82, 337 = DAR 92, 152) und aus welchen Gründen er sie ggf. als nicht ausreichend verworfen hat.
- OLG Köln, 18.11.2005 - 82 Ss 57/05
(Sprung-)Revision aufgrund der Verhängung eines Fahrverbots wegen unerlaubten …
Die im Urteil niedergelegten Erwägungen des Tatrichters müssen erkennen lassen, dass er diese Möglichkeit geprüft hat (Senat NZV 92, 159 = VRS 82, 337 = DAR 92, 152) und aus welchen Gründen er sie ggf. als nicht ausreichend verworfen hat (SenE v. 19.08.2005 - 83 Ss 26/05 -). - OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 686/95 Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB ), die als Maßregel der Besserung und Sicherung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignete Personen aus dem Straßenverkehr ausschließen will, soll das Fahrverbot bei schuldhaft begangenen Verkehrsverstößen, die noch nicht die mangelnde Eignung des Täters ergeben, der Repression und Warnung dienen, wobei die spezialpräventive Einwirkung auf den Täter im Vordergrund steht (vgl. Senat VRS 82, 337 = NZV 1992, 159 = DAR 1992, 190 , SenE vom 09.12.1994 -Ss 530/94-;… Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 44 Rn. 1 m.w.N.).
- OLG Köln, 06.11.1998 - Ss 507/98
"Uneinsichtigkeit" des Angeklagten als Begründung für die Verhängung eines …
Rn. 4 Das Fahrverbot nach § 44 StGB ist Nebenstrafe, so dass die allgemeinen Strafzumessungsregeln gelten (vgl. SenE vom 23.01.1998 - Ss 604/97; SenE DAR 1992, 190 = NZV 1992, 159 = VRS 82, 337). - OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94
Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei Verwirklung des Tatbestands …
Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), die als Maßregel der Besserung und Sicherung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignete Personen aus dem Straßenverkehr ausschließen will, soll das Fahrverbot bei schuldhaft begangenen Verkehrsverstößen, die noch nicht die mangelnde Eignung des Täters ergeben, der Repression und Warnung dienen, wobei die spezialpräventive Einwirkung auf den Täter im Vordergrund steht (vgl. Senat VRS 82, 337 = NZV 1992, 159 = DAR 1992, 190;… Schönke/Schröder-Stree, StGB, 24. Aufl., § 44 Rn. 1 m.w.N.).
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