Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/2007 (74/07), Ss 67/07 (74/07) |
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nämlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BVerfG NStZ 1999, 500; BGHSt 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; 33, 367; 368; Tröndle-Fischer;… StGB, 54. A., § 55 Rn. 9;… s.a. Schönke-Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 27. A., § 55 Rn. 15;… krit. LK-Rissing-van Saan, StGB, 12.A., § 55 Rn. 15).Rn. 11 Das frühere Urteil bildet deshalb nach dem Gesetz eine Zäsur dahin, dass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen, für danach begangene Taten dagegen Einzelstrafen oder eine weitere Gesamtstrafe festzusetzen sind (vgl. BGHSt 33, 367, 369; BGHSt 44, 179, 184; NStZ-RR 2001, 103f.).
(…vgl. Schönke-Schröder-Stree/ Sternberg-Lieben, a.a.O., § 55 Rn. 17;… Tröndle-Fischer, a.a.O., § 55 Rn. 13, 13a m.w.N.; BGHSt 32, 190, 193; 33, 367; 35, 245; 43, 212; 44, 179; BVerfG NStZ 1999, 500f).
Rn. 20 Durch sie soll nämlich erreicht werden, dass der Angeklagte genau so gestellt wird, wie er stünde, wenn alle Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden würden (BGHSt 33, 367, 368; 41, 310, 313).
- BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97
Verfassungsbeschwerde - Gesamtstrafenbildung - Zäsurwirkung eines Urteils - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nämlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BVerfG NStZ 1999, 500; BGHSt 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; 33, 367; 368; Tröndle-Fischer;… StGB, 54. A., § 55 Rn. 9;… s.a. Schönke-Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 27. A., § 55 Rn. 15;… krit. LK-Rissing-van Saan, StGB, 12.A., § 55 Rn. 15).(…vgl. Schönke-Schröder-Stree/ Sternberg-Lieben, a.a.O., § 55 Rn. 17;… Tröndle-Fischer, a.a.O., § 55 Rn. 13, 13a m.w.N.; BGHSt 32, 190, 193; 33, 367; 35, 245; 43, 212; 44, 179; BVerfG NStZ 1999, 500f).
Rn. 19 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet (vgl. z.B. BGHSt 31, 102; 33, 131, 132; 36, 270; 294, 295; BVerfG NStZ 1999, 500f.).
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nämlich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BVerfG NStZ 1999, 500; BGHSt 17, 173, 174; 32, 190, 193; 33, 230, 232; 33, 367; 368; Tröndle-Fischer;… StGB, 54. A., § 55 Rn. 9;… s.a. Schönke-Schröder-Stree/Sternberg-Lieben, StGB, 27. A., § 55 Rn. 15;… krit. LK-Rissing-van Saan, StGB, 12.A., § 55 Rn. 15).Damit bleibt, da § 55 StGB nicht anwendbar ist, auch die alte Gesamtstrafe bestehen (vgl. BGHSt 32, 190).
(…vgl. Schönke-Schröder-Stree/ Sternberg-Lieben, a.a.O., § 55 Rn. 17;… Tröndle-Fischer, a.a.O., § 55 Rn. 13, 13a m.w.N.; BGHSt 32, 190, 193; 33, 367; 35, 245; 43, 212; 44, 179; BVerfG NStZ 1999, 500f).
- BGH, 19.06.1997 - 4 StR 232/97
Nichtvornahme eines Härteausgleichs im Hinblick auf die Verurteilung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Rn. 18 d) Einer Zurückverweisung bedurfte es nicht; vielmehr konnte der Senat in der Sache in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. A., § 354 Rn. 27; BGH NStZ 2003, 293; NJW 2005, 912; BGH 4 StR 232/97).Rn. 21 Der Senat kann hier den unterbliebenen Härteausgleich ausnahmsweise selbst vornehmen (…vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 9; BGH Beschluss vom 19. Juni 1997 - 4 StR 232/97 -).
- BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97
Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Rn. 11 Das frühere Urteil bildet deshalb nach dem Gesetz eine Zäsur dahin, dass alle vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten in die Gesamtstrafe einzubeziehen, für danach begangene Taten dagegen Einzelstrafen oder eine weitere Gesamtstrafe festzusetzen sind (vgl. BGHSt 33, 367, 369; BGHSt 44, 179, 184; NStZ-RR 2001, 103f.).(…vgl. Schönke-Schröder-Stree/ Sternberg-Lieben, a.a.O., § 55 Rn. 17;… Tröndle-Fischer, a.a.O., § 55 Rn. 13, 13a m.w.N.; BGHSt 32, 190, 193; 33, 367; 35, 245; 43, 212; 44, 179; BVerfG NStZ 1999, 500f).
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Rn. 20 Durch sie soll nämlich erreicht werden, dass der Angeklagte genau so gestellt wird, wie er stünde, wenn alle Straftaten gleichzeitig abgeurteilt werden würden (BGHSt 33, 367, 368; 41, 310, 313). - BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Rn. 19 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet (vgl. z.B. BGHSt 31, 102; 33, 131, 132; 36, 270; 294, 295; BVerfG NStZ 1999, 500f.). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Rn. 19 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet (vgl. z.B. BGHSt 31, 102; 33, 131, 132; 36, 270; 294, 295; BVerfG NStZ 1999, 500f.). - BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04
Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Rn. 18 d) Einer Zurückverweisung bedurfte es nicht; vielmehr konnte der Senat in der Sache in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst entscheiden (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. A., § 354 Rn. 27; BGH NStZ 2003, 293; NJW 2005, 912; BGH 4 StR 232/97). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.12.2007 - Ss 67/07
Rn. 19 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass auftretende Unbilligkeiten bei der Strafzumessung ausgeglichen werden müssen, wenn eine Gesamtstrafenbildung nach § 53 StGB oder § 55 StGB aus Rechtsgründen ausscheidet (vgl. z.B. BGHSt 31, 102; 33, 131, 132; 36, 270; 294, 295; BVerfG NStZ 1999, 500f.). - BGH, 05.09.1996 - 4 StR 411/96
Einstellung des Verfahrens wegen Nebenstraftaten - Härteausgleich bei einer …
- BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger …
- BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04
Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO …
- BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85
Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl
- BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88
Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die …
- BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95
Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung …
- BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine …
- BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00
Bildung einer Gesamtstrafe; Begründungsumfang bei Anordnung der …
- BGH, 30.11.2006 - 4 StR 278/06
Gesamtstrafenbildung (fehlerhafte Einbeziehung einer Strafe: Wegfall der …
- BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62
Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe - …
- OLG Brandenburg, 03.04.2008 - 2 Ss 20/08 Denn sonst hinge die Strafbarkeit des Angeklagten von der Sorgfalt der Sachbehandlung durch die Verwaltungsbehörde ab, und das verstieße gegen Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot (vgl. BVerfG, NVwZ 2003, 1250 [BVerfG 06.03.2003 - 2 BvR 397/02] [1250 f.]; Senat , Beschluss vom 9. Oktober 2007, 2 Ss 67/07, BA S. 4 [obiter dictum]; Lam, StV 2007, 135).
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