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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.03.1995

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5800
OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95 (https://dejure.org/1995,5800)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.07.1995 - Ss 77/95 (https://dejure.org/1995,5800)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. Juli 1995 - Ss 77/95 (https://dejure.org/1995,5800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 4

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen ; Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1996, 301
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95
    Nach § 265 Abs. 4 StPO i. V. mit § 244 Abs. 2 StPO und Art. 103 Abs. 1 GG darf der Tatrichter den Angeklagten nicht darüber im unklaren lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (BGHSt 28, 196, 197; BGH StV 1995, 116 ).

    Vielmehr muß deutlich geworden sein, daß das Gericht selbst ihn aufgenommen und in seine für die Entscheidung bedeutsamen Erwägungen einbezogen hat (…KK-Hürxtbal, StPO , 3. Aufl., § 265 Rdnr. 24; BGHSt 28, 196, 197; BGH StV 1988, 329 ).

  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95
    Nach § 265 Abs. 4 StPO i. V. mit § 244 Abs. 2 StPO und Art. 103 Abs. 1 GG darf der Tatrichter den Angeklagten nicht darüber im unklaren lassen, daß er die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die so in der zugelassenen Anklage nicht enthalten sind (BGHSt 28, 196, 197; BGH StV 1995, 116 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob der Hinweis auf die Annahme einer veränderten Tatzeit - im Gegensatz zu sonstigen tatsächlichen Veränderungen - förmlich zu erteilen ist und sich aus dem Protokoll über die Hauptverhandlung ergeben muß (BGHSt 19, 88, 89; BGH StV 1995, 116 ).

  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis …

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95
    Dabei kann offen bleiben, ob der Hinweis auf die Annahme einer veränderten Tatzeit - im Gegensatz zu sonstigen tatsächlichen Veränderungen - förmlich zu erteilen ist und sich aus dem Protokoll über die Hauptverhandlung ergeben muß (BGHSt 19, 88, 89; BGH StV 1995, 116 ).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten - …

    Auszug aus OLG Bremen, 21.07.1995 - Ss 77/95
    Vielmehr muß deutlich geworden sein, daß das Gericht selbst ihn aufgenommen und in seine für die Entscheidung bedeutsamen Erwägungen einbezogen hat (…KK-Hürxtbal, StPO , 3. Aufl., § 265 Rdnr. 24; BGHSt 28, 196, 197; BGH StV 1988, 329 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95 (Z) - 61 Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11913
OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95 (Z) - 61 Z (https://dejure.org/1995,11913)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.1995 - Ss 77/95 (Z) - 61 Z (https://dejure.org/1995,11913)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 1995 - Ss 77/95 (Z) - 61 Z (https://dejure.org/1995,11913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen einen Bußgeldbescheid wegen des Betriebs eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen; Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 28.01.1994 - Ss 570/93

    Berechtigung einer städtischen Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr zur …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95
    Denn zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wegen Versagung des rechtlichen Gehörs - nicht dagegen zur Fortbildung des Rechts (vgl. Senat VRS 87, 45) - kann die Rechtsbeschwerde ungeachtet jener Vorschrift nach anerkannter und richtiger Auffassung selbst dann zugelassen werden, wenn die Sache verjährt und daher keine tragende Entscheidung über die zulassungsrelevanten Rechtsfragen mehr möglich ist (vgl. Senat NZV 1993, 124 = VRS 84, 106; SenE vom 29. September 1994 - Ss 433/94 (Z) - ; ständige Senatsrechtsprechung; BayObLG NStZ 1988, 227; NZV 1989, 34; bei Bär DAR 1991, 373; OLG Hamm NJW 1988, 2630; Göhler NStZ 1988, 229 sowie NStZ 1992, 77; anderer Ansicht jedoch hier keine Vorlagepflicht gem. § 121 Abs. 2 GVG begründend: OLG Celle NStZ 1991, 396; VRS 74, 383; OLG Rostock VRS 87, 211).
  • OLG Rostock, 21.03.1994 - 2 Ss OWi 102/93

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde; Rechtsfehler; Wiederholungsgefahr; Einstellung …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95
    Denn zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wegen Versagung des rechtlichen Gehörs - nicht dagegen zur Fortbildung des Rechts (vgl. Senat VRS 87, 45) - kann die Rechtsbeschwerde ungeachtet jener Vorschrift nach anerkannter und richtiger Auffassung selbst dann zugelassen werden, wenn die Sache verjährt und daher keine tragende Entscheidung über die zulassungsrelevanten Rechtsfragen mehr möglich ist (vgl. Senat NZV 1993, 124 = VRS 84, 106; SenE vom 29. September 1994 - Ss 433/94 (Z) - ; ständige Senatsrechtsprechung; BayObLG NStZ 1988, 227; NZV 1989, 34; bei Bär DAR 1991, 373; OLG Hamm NJW 1988, 2630; Göhler NStZ 1988, 229 sowie NStZ 1992, 77; anderer Ansicht jedoch hier keine Vorlagepflicht gem. § 121 Abs. 2 GVG begründend: OLG Celle NStZ 1991, 396; VRS 74, 383; OLG Rostock VRS 87, 211).
  • BayObLG, 28.07.1988 - 1 ObOWi 113/88
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95
    Denn zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wegen Versagung des rechtlichen Gehörs - nicht dagegen zur Fortbildung des Rechts (vgl. Senat VRS 87, 45) - kann die Rechtsbeschwerde ungeachtet jener Vorschrift nach anerkannter und richtiger Auffassung selbst dann zugelassen werden, wenn die Sache verjährt und daher keine tragende Entscheidung über die zulassungsrelevanten Rechtsfragen mehr möglich ist (vgl. Senat NZV 1993, 124 = VRS 84, 106; SenE vom 29. September 1994 - Ss 433/94 (Z) - ; ständige Senatsrechtsprechung; BayObLG NStZ 1988, 227; NZV 1989, 34; bei Bär DAR 1991, 373; OLG Hamm NJW 1988, 2630; Göhler NStZ 1988, 229 sowie NStZ 1992, 77; anderer Ansicht jedoch hier keine Vorlagepflicht gem. § 121 Abs. 2 GVG begründend: OLG Celle NStZ 1991, 396; VRS 74, 383; OLG Rostock VRS 87, 211).
  • OLG Köln, 03.11.1992 - Ss 470/92

    Urteil; Fehler; Materiell-rechtlich; Verfahrenshindernis; Beschwerde; Zulassung; …

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95
    Denn zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wegen Versagung des rechtlichen Gehörs - nicht dagegen zur Fortbildung des Rechts (vgl. Senat VRS 87, 45) - kann die Rechtsbeschwerde ungeachtet jener Vorschrift nach anerkannter und richtiger Auffassung selbst dann zugelassen werden, wenn die Sache verjährt und daher keine tragende Entscheidung über die zulassungsrelevanten Rechtsfragen mehr möglich ist (vgl. Senat NZV 1993, 124 = VRS 84, 106; SenE vom 29. September 1994 - Ss 433/94 (Z) - ; ständige Senatsrechtsprechung; BayObLG NStZ 1988, 227; NZV 1989, 34; bei Bär DAR 1991, 373; OLG Hamm NJW 1988, 2630; Göhler NStZ 1988, 229 sowie NStZ 1992, 77; anderer Ansicht jedoch hier keine Vorlagepflicht gem. § 121 Abs. 2 GVG begründend: OLG Celle NStZ 1991, 396; VRS 74, 383; OLG Rostock VRS 87, 211).
  • BayObLG, 09.12.1987 - 1 ObOWi 222/87
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95
    Denn zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wegen Versagung des rechtlichen Gehörs - nicht dagegen zur Fortbildung des Rechts (vgl. Senat VRS 87, 45) - kann die Rechtsbeschwerde ungeachtet jener Vorschrift nach anerkannter und richtiger Auffassung selbst dann zugelassen werden, wenn die Sache verjährt und daher keine tragende Entscheidung über die zulassungsrelevanten Rechtsfragen mehr möglich ist (vgl. Senat NZV 1993, 124 = VRS 84, 106; SenE vom 29. September 1994 - Ss 433/94 (Z) - ; ständige Senatsrechtsprechung; BayObLG NStZ 1988, 227; NZV 1989, 34; bei Bär DAR 1991, 373; OLG Hamm NJW 1988, 2630; Göhler NStZ 1988, 229 sowie NStZ 1992, 77; anderer Ansicht jedoch hier keine Vorlagepflicht gem. § 121 Abs. 2 GVG begründend: OLG Celle NStZ 1991, 396; VRS 74, 383; OLG Rostock VRS 87, 211).
  • OLG Celle, 07.03.1991 - 1 Ss OWi 37/91
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95
    Denn zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wegen Versagung des rechtlichen Gehörs - nicht dagegen zur Fortbildung des Rechts (vgl. Senat VRS 87, 45) - kann die Rechtsbeschwerde ungeachtet jener Vorschrift nach anerkannter und richtiger Auffassung selbst dann zugelassen werden, wenn die Sache verjährt und daher keine tragende Entscheidung über die zulassungsrelevanten Rechtsfragen mehr möglich ist (vgl. Senat NZV 1993, 124 = VRS 84, 106; SenE vom 29. September 1994 - Ss 433/94 (Z) - ; ständige Senatsrechtsprechung; BayObLG NStZ 1988, 227; NZV 1989, 34; bei Bär DAR 1991, 373; OLG Hamm NJW 1988, 2630; Göhler NStZ 1988, 229 sowie NStZ 1992, 77; anderer Ansicht jedoch hier keine Vorlagepflicht gem. § 121 Abs. 2 GVG begründend: OLG Celle NStZ 1991, 396; VRS 74, 383; OLG Rostock VRS 87, 211).
  • OLG Celle, 18.12.1987 - 1 Ss OWi 472/87
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95
    Denn zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder wegen Versagung des rechtlichen Gehörs - nicht dagegen zur Fortbildung des Rechts (vgl. Senat VRS 87, 45) - kann die Rechtsbeschwerde ungeachtet jener Vorschrift nach anerkannter und richtiger Auffassung selbst dann zugelassen werden, wenn die Sache verjährt und daher keine tragende Entscheidung über die zulassungsrelevanten Rechtsfragen mehr möglich ist (vgl. Senat NZV 1993, 124 = VRS 84, 106; SenE vom 29. September 1994 - Ss 433/94 (Z) - ; ständige Senatsrechtsprechung; BayObLG NStZ 1988, 227; NZV 1989, 34; bei Bär DAR 1991, 373; OLG Hamm NJW 1988, 2630; Göhler NStZ 1988, 229 sowie NStZ 1992, 77; anderer Ansicht jedoch hier keine Vorlagepflicht gem. § 121 Abs. 2 GVG begründend: OLG Celle NStZ 1991, 396; VRS 74, 383; OLG Rostock VRS 87, 211).
  • OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97

    Allein die Verwendung von Reifen einer Größe, die im Kfz-Schein nicht eingetragen …

    Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249;… siehe auch Hentschel, a. a. O.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1996 - 5 Ss OWi 457/95
    Allein die bloße Möglichkeit der Gefährdung reicht insoweit nicht aus; erforderlich ist ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit, das sowohl durch den unsachgemäßen Anbau eines an sich ungefährlichen Fahrzeugteils als auch durch den Betrieb eines sachgerecht angebauten, aber gefährlichen Teils begründet werden kann (vgl. amtliche Begründung zur Neufassung von § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StVZO in VkBl. 1994 149, 150; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. Rdn. 8 zu § 19 StVZO sowie OLG Köln bei Janiszewski in NStZ 1995, 587).
  • VG München, 23.01.2026 - M 23 S 25.7467

    Erlöschen der Betriebserlaubnis, Anordnung der Außerbetriebsetzung eines Kfz

    Dies setzt zwar nicht etwa die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraus (OLG Düsseldorf NZV 1996, 249; OLG Köln NZV 1997, 283), aber jedenfalls ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit (BGH NJW 2020, 1287; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 (Anm. Kullik PVT 1995, 221); 1996, 40 (abl. Kreutel/Schmitt); 1996, 249; VM 1997, 21; OLG Köln NStZ 1995, 587; NZV 1997, 283; OLG Koblenz NStZ 2020, 430; AG Eggenfelden DAR 2006, 404; VGH Mannheim VRS 121, 363).
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