Rechtsprechung
| OLG Bremen, 04.11.1993 - Ss 80/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachprüfung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch; Grundsätze der Strafzumessung; Vertiefung der Vorurteile gegen Asylbewerber durch Begehung einer Straftat; Unerlässlichkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 05.08.1993 - 17 Ns 16 Js 8955/93
- OLG Bremen, 04.11.1993 - Ss 80/93
Papierfundstellen
- StV 1994, 130
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus OLG Bremen, 04.11.1993 - Ss 80/93
Vielmehr muß zu dem Unverständnis der Bevölkerung und dem Verlust ihres Vertrauens in die Unverbrüchlichkeit des Rechts hinzukommen, daß das Absehen von Freiheitsstrafe die Rechtstreue der Bevölkerung ernstlich und nachhaltig erschüttern würde (BGHSt 24, 40, 44 f;… Schönke/Schröder/Stree, StGB , 24. Aufl., § 47 Rdnr. 14 m.w.N.). - BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92
Strafklageverbauch bei unerlaubtem Waffenbesitz und Raubüberfall
Auszug aus OLG Bremen, 04.11.1993 - Ss 80/93
Soweit das Gericht darauf abstellt, der Angeklagte habe durch seine Tat dazu beigetragen, ein gedeihliches Zusammenleben zwischen ausländischen und deutschen Bürgern erheblich zu erschweren, ist zu besorgen, daß das Gericht zum Nachteil des Angeklagten in unzulässiger Weise berücksichtigt hat, daß dieser Ausländer ist (vgl. BGH StV 1991, 557 ; 1993, 358 f.;… Dreher/Tröndle, a.a.O., § 46 Rdnr. 25 a;… Schönke/Schröder/Stree, StGB , 24. Aufl., § 46 Rdnr. 36; Detter NStZ 1991, 275 u. NStZ 1993, 475). - BGH, 10.09.1991 - 2 StR 375/91
Strafzumessung: Unzulässige Verknüpfung der Strafzumessung mit der Eigenschaft …
Auszug aus OLG Bremen, 04.11.1993 - Ss 80/93
Soweit das Gericht darauf abstellt, der Angeklagte habe durch seine Tat dazu beigetragen, ein gedeihliches Zusammenleben zwischen ausländischen und deutschen Bürgern erheblich zu erschweren, ist zu besorgen, daß das Gericht zum Nachteil des Angeklagten in unzulässiger Weise berücksichtigt hat, daß dieser Ausländer ist (vgl. BGH StV 1991, 557 ; 1993, 358 f.;… Dreher/Tröndle, a.a.O., § 46 Rdnr. 25 a;… Schönke/Schröder/Stree, StGB , 24. Aufl., § 46 Rdnr. 36; Detter NStZ 1991, 275 u. NStZ 1993, 475).
- OLG Bremen, 28.08.1995 - Ss 120/94
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Dienstflucht; Verhängung einer …
Das Revisionsgericht kann aber eingreifen, wenn ein Rechtsfehler vorliegt, insbesondere wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, wenn die Tatsachen, die der Strafzumessung zugrunde gelegt worden sind, unvollständig oder fehlerhaft festgestellt sind, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich rechtlich fehlerhaft sind oder gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen (vgl. BGHSt 17, 35 f.; Beschlüsse des Senats vom 06.06.1991 - Ss 5/91 -, vom 21.10.1991 - Ss 57/91 - und vom 04.11.1993 - Ss 80/93 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rn. 34;… Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 46 Rn. 53 b). - AG Karlsruhe, 14.01.2025 - 16 Ds 280 Js 1278/25
Sachbeschädigung am Bundesverfassungsgericht: Wie teuer wird ein …
Denn insofern ist es unzulässig, die Ausländereigenschaft zu Lasten des Täters zu werten, was dazu führen würde, dass die Fallgruppe der ausländischen Staatsangehörigen generell aus der ultima-ratio-Klausel des § 47 StGB herausfallen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 10.09.1991, Az. 2 StR 375/91; OLG Bremen, Beschl. v. 04.11.1993, Az. Ss 80/93; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 27.03.1996, Az. 1 Ss 187/95;… MüKo/Maier, StGB, 4. Auflage 2020, § 47 Rn. 42 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 09.08.1995 - 2 Ss 183/95
Strafbemessung: Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe
Denn eine kurzzeitige Freiheitsstrafe, darf gemäß § 47 Abs. 1 StGB nur verhängt werden, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH StV 1994, 370 ), eine andere schuldangemessene Sanktion keinesfalls ausreicht- (OLG. Bremen, StV 1994, 130 ).
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