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Weitere Entscheidung unten: StGH Bremen, 13.09.2016

Rechtsprechung
   StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16, St 2/16, St 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6608
StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16, St 2/16, St 3/16 (https://dejure.org/2016,6608)
StGH Bremen, Entscheidung vom 05.04.2016 - St 1/16, St 2/16, St 3/16 (https://dejure.org/2016,6608)
StGH Bremen, Entscheidung vom 05. April 2016 - St 1/16, St 2/16, St 3/16 (https://dejure.org/2016,6608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsgerichtshof PDF

    Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit in einer Wahlprüfungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit in einer Wahlprüfungssache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Die Vorschrift will ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der fachgerichtlichen Verfahrensordnungen die subjektive Unabhängigkeit des Richters garantieren, seine Offenheit und Unbefangenheit im Hinblick auf den zur Entscheidung anstehenden Fall (BVerfGE 78, 331 ; 82, 30, ).

    auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (BVerfGE 47, 105 ; 82, 30 ; 109, 130 f.).

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ).

    Damit die Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann, muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht (BVerfGE 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 108, 122 ).

  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ).

    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Richter eines Verfassungsgerichts über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 73, 330 ).

  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 3/16

    Die Wahlprüfungsbeschwerde der Landesorganisation Bremen der SPD ist unzulässig

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    weitere Beteiligte: ... - St 3/16 -.

    Gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts vom 21.12.2015 haben neben der Beschwerdeführerin des Verfahrens St 1/16 der Landeswahlleiter (St 2/16) und die Landesorganisation Bremen der SPD (St 3/16) Beschwerden beim Staatsgerichtshof erhoben, mit der sie eine Nachzählung des Wahlergebnisses im gesamten Wahlbezirk Bremerhaven erreichen wollen.

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz …

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    In einer Gesamtbetrachtung der vorgenannten Umstände folgt die Besorgnis der Befangenheit damit aus ihrer summativen Wirkung (vgl. BVerfGE 135, 248 ).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Damit die Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann, muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht (BVerfGE 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 108, 122 ).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Selbst bei Annahme eines materiell erweiterten Beteiligtenbegriffs (vgl. BVerfGE 72, 278 ; 79, 311, ;… Heusch in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 18 Rn. 13 f.;… E. Klein in: Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, § 11 Rn. 234) erfasst § 18 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 BVerfGG - anders als etwa § 41 Nr. 4 ZPO - nicht die Vertretung von Verfahrensbeteiligten.
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Die Vorschrift will ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der fachgerichtlichen Verfahrensordnungen die subjektive Unabhängigkeit des Richters garantieren, seine Offenheit und Unbefangenheit im Hinblick auf den zur Entscheidung anstehenden Fall (BVerfGE 78, 331 ; 82, 30, ).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Damit die Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann, muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht (BVerfGE 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 108, 122 ).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Richter eines Verfassungsgerichts über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ; 73, 330 ).
  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht …

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Damit die Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann, muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht (BVerfGE 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 108, 122 ).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84

    Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im …

  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

  • StGH Bremen, 25.06.2026 - St 3/25

    Ein "linkes Meinungsbild" reicht nicht für einen Befangenheitsantrag!

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BremStGH, Beschluss vom 05.04.2016, St 1/16 u.a.;… BVerfGE 152, 332, 337 Rn. 15;… 156, 340, 348 Rn. 21;… 159, 135, 141 Rn. 19 m.w.N).

    Daher muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die bloße Tatsache der Mitwirkung im Gesetzgebungsverfahren und das Äußern einer wissenschaftlichen Meinung zu einer für das jetzige Verfahren bedeutsamen Rechtsfrage hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit nach dem dafür geltenden Maßstab als begründet erachtet werden kann (vgl. BremStGH, Beschluss vom 09.12.2019, St 1/19; Beschluss vom 05.04.2016, St 1/16 u.a.;… BVerfGE 135, 248, 257 Rn. 24;… 148, 1, 8 Rn. 20;… 152, 332, 339 Rn. 18).

  • StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19

    Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des …

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BremStGH, Beschl. v. 05.04.2016 - St 1/16 u.a., juris Rn. 19).

    Es muss etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 102, 192, 195; BremStHG, Beschl. v. 05.04.2016 - St 1/16 u.a., juris Rn. 20).

  • StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Ein Richter, der mit einer Person verheiratet ist oder war, die als ehrenamtliche Richterin in erster Instanz in derselben Sache von Amts wegen tätig gewesen ist, ist somit nicht von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen (BremStGH, Beschl. v. 5.4.2019 - St 1/16 u.a., juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28103
StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16 (https://dejure.org/2016,28103)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13.09.2016 - St 1/16 (https://dejure.org/2016,28103)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13. September 2016 - St 1/16 (https://dejure.org/2016,28103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Die Wahlprüfungsbeschwerde der Abgeordneten Petra Jäschke ist unzulässig

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Zu diesem Zeitpunkt entsprach es bereits ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Parallelvorschrift des § 23 BVerfGG, dass die Begründung wesentlicher Bestandteil des Antrags ist und innerhalb der Fristen erfolgen muss (BVerfGE 21, 359, 360; 24, 252, 258; 29, 21, 22; BVerfG/K, Beschlüsse v. 15.2.1990 - 1 BvR 1211/89 - und 12.1.1993 - 1 BvR 1622/92 - jeweils juris).

    Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zur fristgerechten Begründung einer Wahlprüfungsbeschwerde entschieden, die Beschwerde sei "unzulässig, weil sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 48 BVerfGG begründet worden ist" (BVerfGE 21, 359, 360).

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Die Frist zur Einlegung der Beschwerde endete danach gemäß §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 1. Alt. BGB, die nach allgemeiner Auffassung auch für die Berechnung von Fristen im Bereich des öffentlichen Rechts herangezogen werden können (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BGHZ 59, 396, 397; BVerfGE 102, 254, 295), mit Ablauf des 16.2.2016.
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Da weder das BremWahlG noch das BremStGHG eine Belehrungspflicht ausdrücklich anordnen, bleibt der unzutreffende Hinweis sanktionslos und führt insbesondere nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Einlegung der Beschwerde, die auch mit dem Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments (BVerfGE 85, 148 161) unvereinbar wäre.
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Dieses Verständnis von § 23 BVerfGG entspricht weiterhin der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 122, 304, 308).
  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Die Frist zur Einlegung der Beschwerde endete danach gemäß §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 1. Alt. BGB, die nach allgemeiner Auffassung auch für die Berechnung von Fristen im Bereich des öffentlichen Rechts herangezogen werden können (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BGHZ 59, 396, 397; BVerfGE 102, 254, 295), mit Ablauf des 16.2.2016.
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Frist- und Formerfordernisse

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Zu diesem Zeitpunkt entsprach es bereits ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Parallelvorschrift des § 23 BVerfGG, dass die Begründung wesentlicher Bestandteil des Antrags ist und innerhalb der Fristen erfolgen muss (BVerfGE 21, 359, 360; 24, 252, 258; 29, 21, 22; BVerfG/K, Beschlüsse v. 15.2.1990 - 1 BvR 1211/89 - und 12.1.1993 - 1 BvR 1622/92 - jeweils juris).
  • StGH Bremen, 17.12.1993 - St 1/93

    Zur Prüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzung im Sinne des § 1 Abs. 1 …

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Die Beschwerde einer im Mandat betroffenen Abgeordneten habe das Wahlprüfungsgericht 2. Instanz in seiner Entscheidung vom 17.12.1993 (BremStGHE 5, 100, 103) unproblematisch für zulässig gehalten.
  • StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88

    Zur Besetzung des Wahlprüfungsgerichts und zur Beschränkung des …

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Eine Divergenz zu der Entscheidung des mit Mitgliedern des Staatsgerichtshofs besetzten Wahlprüfungsgerichts 2. Instanz vom 28.1.1989 (BremStGHE 5, 94, 96), in der unter Hinweis auf § 58 VwGO angenommen wurde, dass die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen beginne, wenn eine Rechtsmittelbelehrung nicht erteilt worden sei, liegt darin nicht.
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1622/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der fachgerichtlichen Auslegung von § 117 …

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Zu diesem Zeitpunkt entsprach es bereits ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Parallelvorschrift des § 23 BVerfGG, dass die Begründung wesentlicher Bestandteil des Antrags ist und innerhalb der Fristen erfolgen muss (BVerfGE 21, 359, 360; 24, 252, 258; 29, 21, 22; BVerfG/K, Beschlüsse v. 15.2.1990 - 1 BvR 1211/89 - und 12.1.1993 - 1 BvR 1622/92 - jeweils juris).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 4/70

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16
    Zu diesem Zeitpunkt entsprach es bereits ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Parallelvorschrift des § 23 BVerfGG, dass die Begründung wesentlicher Bestandteil des Antrags ist und innerhalb der Fristen erfolgen muss (BVerfGE 21, 359, 360; 24, 252, 258; 29, 21, 22; BVerfG/K, Beschlüsse v. 15.2.1990 - 1 BvR 1211/89 - und 12.1.1993 - 1 BvR 1622/92 - jeweils juris).
  • BVerfG, 15.02.1990 - 1 BvR 1211/89
  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16

    Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters

    Es handelt sich um eine formelle Ausschlussfrist (BremStGHE 8, 56, 62), innerhalb der die Beschwerde auch zu begründen ist (BremStGH, Urt. vom 13.9.2016 - St 1/16).
  • StGH Bremen, 04.06.2024 - St 1/24
    Der Staatsgerichtshof ist in seiner Rechtsprechung bereits zu einer früheren Fassung des § 39 BremWahlG zu der Auffassung gelangt, dass die nicht fristgerechte Vorlage der Begründung die Unzulässigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde zur Folge hat (BremStGH, Urt. 13.09.2016 - St 1/16, juris Rn. 35).

    Der Staatsgerichtshof hat in seiner damaligen Entscheidung zwar keine durchgreifenden Bedenken gegen die nur knapp bemessene Frist erhoben, den Gesetzgeber jedoch aufgefordert zu erwägen, die Vorschrift bei Gelegenheit einer Änderung des Wahlgesetzes an das Vorbild des § 48 BVerfGG anzupassen (BremStGH, Urt. 13.09.2016 - St 1/16, juris Rn. 36).

  • StGH Bremen, 23.05.2024 - St 18/23
    Der Staatsgerichtshof ist in seiner Rechtsprechung bereits zu einer früheren Fassung des § 39 BremWahlG zu der Auffassung gelangt, dass die nicht fristgerechte Vorlage der Begründung die Unzulässigkeit der Wahlprüfungsbeschwerde zur Folge hat (BremStGH, Urt. 13.09.2016 - St 1/16, juris Rn. 35).

    richtshof hat in seiner damaligen Entscheidung zwar keine durchgreifenden Bedenken gegen die nur knapp bemessene Frist erhoben, den Gesetzgeber jedoch aufgefordert zu erwägen, die Vorschrift bei Gelegenheit einer Änderung des Wahlgesetzes an das Vorbild des § 48 BVerfGG anzupassen (BremStGH, Urt. 13.09.2016 - St 1/16, juris Rn. 36).

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