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Rechtsprechung
   StGH Bremen, 18.02.1977 - St 1/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1672
StGH Bremen, 18.02.1977 - St 1/76 (https://dejure.org/1977,1672)
StGH Bremen, Entscheidung vom 18.02.1977 - St 1/76 (https://dejure.org/1977,1672)
StGH Bremen, Entscheidung vom 18. Februar 1977 - St 1/76 (https://dejure.org/1977,1672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 12 (Zusammenfassung)

    Zur Frage, ob das Mitwirkungsverbot des Art. 84 Abs. 1 BremLV auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder auf eine Kapitalgesellschaft anzuwenden ist

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2307
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74

    Inkompatibilität/Landtagsmandat

    Auszug aus StGH Bremen, 18.02.1977 - St 1/76
    Wenn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 38, 326) der Landesgesetzgeber die Inkompatibilität eines leitenden Angestellten einer Kapitalgesellschaft in öffentlicher Hand hinsichtlich der Über- 4.

    Deshalb hatte der bremische Verfassungsgeber ein besonderes Interesse daran, "die Gefahr von Entscheidungskonflikten und daraus möglicherweise resultierender Verfilzungen" (BVerfGE 38, 326 - 339 -) abzuwehren und die Einhaltung des Mitwirkungsverbotes in krassen Fällen des Zuwiderhandelns durch die Möglichkeit des Ausschlusses zu sichern, und zwar durch Entscheidung des Vorstandes der Bürgerschaft und damit im Ergebnis durch das Parlament selbst kraft seiner Autonomie und Selbstkontrolle (…vgl. Spitta a.a.O., S. 173).

    Diese Inkompatibilitätsregelung, die auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung beruht (vgl. BVerfGE 38, 326, 338 f.) hat mit der Regelung des Mitwirkungsverbots, die einen Konflikt zwischen einem Sonderinteresse und dem Gemeininteresse im konkreten Fall ausschließen soll, nur das eine gemein, daß Interessenkonflikte des Abgeordneten verhindert werden sollen (…zur Inkompatibilitätsregelung des Art. 137 GG insoweit BVerfGE, a.a.O., S. 339), während sie im übrigen nach Voraussetzungen und Auswirkungen völlig unterschiedlich sind.

    Zu Recht weist der Richter am Bundesverfassungsgericht Wand in seiner abweichenden Meinung zum Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21.1.1975 (BVerfGE 38, 326) darauf hin, daß bei dem in eine Vertretungskörperschaft gewählten leitenden Angestellten eines mit öffentlichen Aufgaben betrauten und von der öffentlichen Hand bestimmend beeinflußten Unternehmens "die Gefahr einer Interessenkollision im Bereich von 'Amt' und Mandat unabhängig davon (besteht), ob das Unternehmen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert ist" (…a.a.O., S. 344).

  • VGH Bayern, 08.03.1985 - 20 B 81 D.1

    Luftverkehrsrecht: Planfeststellungsverfahren Flughafen München II …

    Er wird auf die behördliche Entscheidung bezogen mit der Folge, daß Vorteile oder Nachteile, die erst aufgrund weiterer behördlicher Akte, bei Hinzutreten weiterer Umstände oder auf dem Umweg über dritte Personen eintreten, nicht als unmittelbar angesehen werden (…vgl. Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., § 20 RdNr. 28;… Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 2. Auflage, § 12 II 2g; BremStGH vom 18.2.1977, NJW 1977, 2307; OVG Münster vom 20.2.1979, DVBl 1980, 68 ; VGH Kassel vom 10.3.1981, NVwZ 1982, 44).
  • StGH Bremen, 08.07.1977 - St 1/77

    Konkretisierung des Umfangs des Mitwirkungsverbotes des Art. 84 Abs. 1 BremLV

    Durch Urteil vom 18.2.1977 - St 1/76 - hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen entschieden, daß auch eine Kapitalgesellschaft, deren Anteile ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand sind und deren Gesellschaftszweck auf die Wahrnehmung öffentlicher Interessen gerichtet ist, und zwar auch dann, wenn ein Gewinn ausgeschlossen ist, oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts von Beratungen oder Entscheidungen der Bürgerschaft einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 LV oder an der Erledigung einer Angelegenheit, die Gegenstand der Beratungen oder Entscheidungen der Bürgerschaft ist, ein Sonderinteresse im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2 LV haben kann.

    Die Beantwortung der drei dem Staatsgerichtshof vorgelegten Fragen ergibt sich aus den für die Auslegung des Art. 84 LV maßgebenden, vom Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.2.1977 - St 1/76 - dargelegten Grundsätzen.

  • BFH, 14.12.1983 - I R 301/81

    Einsatz eines Betriebsprüfers - Ehefrau-Steuerberaterin - Betriebsprüfer - …

    Ein unmittelbarer Vorteil ist nur gegeben, wenn dieser direkt durch die behördliche Tätigkeit oder Entscheidung verursacht wird und nicht erst - mittelbar - durch Folgeakte oder das Hinzutreten weiterer Umstände eintritt (…vgl. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., Stand: Juni 1977, § 82 AO 1977 Rdnr. 11;… Meyer/Borgs-Maciejewski, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl., 1982, § 20 Rdnr. 13;… Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 2. Aufl., 1979, § 12 II 2 g - S. 68 - Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Aufl., 1983, § 20 Rdnr. 28; vgl. ferner Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 10. Dezember 1965 II 498/65, Deutsches Verwaltungsblatt 1966, 827; Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. August 1966 6 A 10/66, Kommunale Steuer-Zeitschrift 1967, 61; Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs vom 18. Februar 1977 St 1/76, Neue Juristische Wochenschrift 1977, 2307).
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