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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11145
BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00 (https://dejure.org/2000,11145)
BayObLG, Entscheidung vom 31.05.2000 - 1Z BR 17/00 (https://dejure.org/2000,11145)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 1Z BR 17/00 (https://dejure.org/2000,11145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berichtigung der Eintragung des Geburtsortes in einem Familienbuch; Unrichtigkeit eines Eintrages in einem Personenstandsbuch; Erforderlichkeit von klarstellenden Zusätzen zum Geburtsort; Änderung der Bezeichnung eines Geburtsortes durch Umbenennung, Zusammenschluss oder ...

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - UR III 63/98
  • LG Regensburg - 7 T 730/98
  • BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1362 (Ls.)
  • StAZ 2000, 338
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 141/86

    Berichtigung von Unterschriften in Personenstandsbüchern

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    b) Ist wie hier die Eintragung in einem Personenstandsbuch abgeschlossen, so kann sie gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (vgl. BGH NJW 1988, 1469/1470; BayObLGZ 1997, 323/325 m.w.N.), sofern wie hier für die Eintragung der Geburtsorte im Familienbuch die Möglichkeit einer gerichtsfreien Berichtigung durch den Standesbeamten nach §§ 46a, 46b PStG nicht gegeben ist.
  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 40/97

    Ausschluß von Widerruf und Anfechtung namensrechtlicher Erklärungen zur Änderung …

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    b) Ist wie hier die Eintragung in einem Personenstandsbuch abgeschlossen, so kann sie gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (vgl. BGH NJW 1988, 1469/1470; BayObLGZ 1997, 323/325 m.w.N.), sofern wie hier für die Eintragung der Geburtsorte im Familienbuch die Möglichkeit einer gerichtsfreien Berichtigung durch den Standesbeamten nach §§ 46a, 46b PStG nicht gegeben ist.
  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 146/93

    Hindurecht; Inder; Eigennamen; Weiterer; Deutschland; Heirat; Ehename

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG StAZ 1993, 387/388;… Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. Vorb. § 71 Rn. 29).
  • BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88

    Verwirkung; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Erstbeschwerde; Festsetzung; …

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    Besondere Umstände, die im vorliegenden Fall das Zuwarten als unangemessen und die spätere Einlegung des Rechtsmittels als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 136/137;… Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 1417 m.w.Nachw.) liegen nicht vor.
  • BayObLG, 09.08.1994 - 1Z BR 64/94
    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    bb) Zusätze dieser Art sind im Personenstandsgesetz , das Gegenstand und Inhalt der Eintragungen in deutsche Personenstandsregister genau und grundsätzlich abschließend festlegt (BayObLGZ 1994 227/232 f. = StAZ 1994, 377/379 = FamRZ 1995, 602 ; Keidel/Kahl Vorb.
  • BayObLG, 08.10.1963 - BReg. 2 Z 56/63

    Streichung eines Vermerks in einem deutschen Personenstandsbuch betreffend die …

    Auszug aus BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
    bb) Zusätze dieser Art sind im Personenstandsgesetz , das Gegenstand und Inhalt der Eintragungen in deutsche Personenstandsregister genau und grundsätzlich abschließend festlegt (BayObLGZ 1994 227/232 f. = StAZ 1994, 377/379 = FamRZ 1995, 602 ; Keidel/Kahl Vorb.
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17

    Personenstandssache: Eintragung des Geburtsorts des Verstorbenen im …

    Eine Eintragung kann auch dann unrichtig sein, wenn sie zwar sachlich richtige Angaben enthält, eine Beurkundung dieser Angaben aber nicht vorgesehen ist (OLG Frankfurt StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN).

    Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 578).

  • OLG Nürnberg, 29.07.2016 - 11 W 594/16

    Maßgebliche Gemeindebezeichnung des im Sterberegister zu beurkundenden …

    Rn. 5 1) Ist wie hier die Eintragung in einem Personenstandsregister mit der Unterschrift des Standesbeamten abgeschlossen, kann sie - ein Fall des § 47 PStG liegt ersichtlich nicht vor - gemäß § 48 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (BGH NJW 1988, 1469; BayObLG, BeckRS 2000, 30813519;… Gaaz/Bornhofen, Personenstandsgesetz 3. Aufl. § 48 Rdnr. 1 je m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03

    Personenstandsverfahren: Berichtigung eines abgeschlossenen Sterbebucheintrages …

    Maßgebend ist, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der deutschen Personenstandsbücher gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (vgl. BayObLG StAZ 2000, 338 m. w. N.).
  • LG Kiel, 15.08.2001 - 3 T 270/01

    Berichtigung einer abgeschlossenen Eintragung im Personenstandsbuch; Angabe der …

    Ein Gericht kann sie aber zur Auslegung der personenstandsrechtlichen Vorschriften heranziehen (vgl. BayObLG in StAZ 2000, 338, 339;… Johansson/Sachse, Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen, 1996 Rdnr. 1715 mit Nachw. aus. und Literatur).
  • AG Gießen, 15.01.2003 - 22 III 75/02
    Es entspricht vielmehr ersichtlich ganz herrschender Auffassung, dass bei ausländischen Orten neben einer allgemein üblichen deutschen Bezeichnung die Bezeichnung des ausländischen Staates immer hinzuzufügen ist, weil sich zahlreiche europäische Ortsbezeichnungen auch in anderen Staaten wiederfinden und der Geburtsort aus Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten so genau zu bezeichnen ist, dass er später jederzeit ohne Schwierigkeiten ermittelt werden kann (vgl. LG Gießen, Beschluss vom 11.3.1999, 7T 171/99; BayObLG StAZ 2000, 338 ff (339); LG Bonn StAZ 1985, 341; Meyer "Bezeichnung dar Orte - Der Standesbeamte zwischen Politik und Realität" in StAZ 1986, 107 f (108); Hepting/Gaaz, Personenstandsrecht, § 2 RdNr. 18; a. A. Reichard, Anm. z. Meyer, StAZ 1986, 260).
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