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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1990 - StB 19/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5859
BGH, 10.10.1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406e Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Unanfechtbarkeit der richterlichen Entscheidung über Ablehnung bzw. Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung der Akteneinsicht - Anfechtbarkeit der richterlichen Entscheidung - Geltung

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 95
  • StV 1991, 198
  • AnwBl 1991, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …

    Der Beschuldigte hat (offenbar), aus welchen Gründen auch immer (etwa zunächst versagtes rechtliches Gehör kann nachgeholt werden, vgl. BGH NStZ 1991, 95), den zulässigen Rechtsbehelf nicht ergriffen.
  • BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines …

    Wie der Bundesgerichtshof - allerdings noch unter Geltung der Vorgängerregelung - bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90, NStZ 1991, 95), ist die Beschwerde durch diese Vorschrift indessen nur insoweit eröffnet, als einem Verfahrensbeteiligten durch die (teilweise) Verweigerung der Akteneinsicht die sachgerechte Interessenwahrnehmung in dem Straf- bzw. Bußgeldverfahren erschwert wird.
  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

    Rn. 26 Soweit in der Rechtsprechung ohne nähere Begründung davon ausgegangen wird, dass zunächst versagtes rechtliches Gehör nachgeholt (so BGH, Beschl. v. 11.01.2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1520; für die Gewährung von Akteneinsicht durch das mit der Sache befasste Gericht vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.1990 - 1 StE 9/88, NStZ 1991, 95) und ein Verstoß gegen die Anhörungspflicht dadurch geheilt werden kann (…so LG Stralsund, Beschl. v. 10.01.2005 - 22 Qs 475/04, juris Rn. 11), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • OVG Sachsen, 01.08.2000 - 1 B 58/99

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen eines …

    Die in der Ehe des Berichterstatters mit der - zunächst - zuständigen Rechtsreferentin des Prozessbevollmächtigten liegende nahe persönliche Beziehung (zu dieser Fallgruppe vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.9.1990, AnwBl. 1991, 160 f.; LSG Rh.-Pf. [3. Senat], Beschl. v. 4.6.1998, NJW-RR 1998, 1765 f.;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 42 RdNr. 12) zum Beklagten ist aus der Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten geeignet, ein solches Mißtrauen zu begründen.

    Vielmehr ist § 41 ZPO - neben § 54 Abs. 2 VwGO - entsprechend der Gesetzessystematik als abschließende Aufzählung anzusehen (…vgl. Kopp/Schenke, aaO, § 54 RdNr. 5 m.w.N.) und eine im Eheverhältnis begründete persönliche Nähe zwischen Richter und Partei (bzw. deren Prozessvertretung) nach den allgemein geltenden Befangenheitsregelungen in § 54 Abs. 1. i.V.m. §§ 41 bis 49 ZPO für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.9.1990, AnwBl. 1991, 160 [161];… ThürOLG, Urt. v. 25.8.1999, OLG-NL 1999, 222 [224]).

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