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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2016 - StB 20/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22747
BGH, 14.07.2016 - StB 20/16 (https://dejure.org/2016,22747)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - StB 20/16 (https://dejure.org/2016,22747)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - StB 20/16 (https://dejure.org/2016,22747)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 116 StPO; § 120 StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft nach vier Jahren und sieben Monaten (Beurteilung des dringenden Tatverdachts durch das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung; Umfang der Überprüfung im Beschwerdeverfahren)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112 Abs. 3 StPO, § 116 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung; Erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen; Fortbestehen des Haftgrunds der Schwerkriminalität

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung; Erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen; Fortbestehen des Haftgrunds der Schwerkriminalität

  • rechtsportal.de

    StPO § 112 Abs. 3 ; StPO § 116 Abs. 1
    Beurteilung des dringenden Tatverdachts während laufender Hauptverhandlung; Erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen; Fortbestehen des Haftgrunds der Schwerkriminalität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    NSU: Wohlleben "bleibt drin", oder: Man hätte es besser gelassen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    NSU-Terrorhelfer Wohlleben bleibt weiter in U-Haft

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zweischneidig: Haftbeschwerde

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    NSU: Wohlleben "bleibt drin", oder: Man hätte es besser gelassen

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zweischneidig: Haftbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 20/16
    Die Beschwerde des Angeklagten gegen einen die Haftfortdauer anordnenden Beschluss des Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2014 hat der Senat am 5. Februar 2015 verworfen (StB 1/15).

    a) Wie der Senat bereits im Beschluss vom 5. Februar 2015 (StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3) dargelegt hat, unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht.

    Hierzu und zum auch insoweit eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 5. Februar 2015 (StB 1/15, juris Rn. 7, insoweit nicht abgedruckt in BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3).

    Im Übrigen verweist der Senat zum Umfang und zu den Schwierigkeiten des Verfahrens auf seine Beschwerdeentscheidung vom 5. Februar 2015 (StB 1/15, juris Rn. 8).

  • BGH, 14.06.2012 - AK 18/12

    Untersuchungshaft: Rangverhältnis von besonderer Haftprüfung und Haftbeschwerde

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 20/16
    Der Angeklagte wurde am 29. November 2011 festgenommen aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2011 (3 BGs 97/11), neu gefasst durch dessen Beschluss vom 15. Mai 2012 (3 BGs 169/12) und abgeändert durch Senatsbeschluss vom 14. Juni 2012 (AK 18/12).

    Zum Tatvorwurf nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom 14. Juni 2012 (AK 18/12) und auf die Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 5. November 2012.

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 20/16
    Allerdings muss das Beschwerdegericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen tatsächlichen Grundlage zu treffen, damit den erhöhten Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen zu stellen sind (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, StV 2013, 640, 642 f.), ausreichend Rechnung getragen werden kann.
  • EGMR, 06.11.2014 - 67522/09

    EREREN v. GERMANY

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 20/16
    Auch in Anbetracht der insgesamt zu erwartenden Verfahrensdauer steht der weitere Vollzug der Untersuchungshaft noch nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der im Falle der Verurteilung des Angeklagten zu erwartenden Strafe (vgl. hierzu auch EGMR, Entscheidung vom 6. November 2014 - Application no. 67522/09 Ereren gegen Deutschland, NJW 2015, 3773, 3775).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 28.11.2011 - 3 BGs 97/11

    Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 20/16
    Der Angeklagte wurde am 29. November 2011 festgenommen aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2011 (3 BGs 97/11), neu gefasst durch dessen Beschluss vom 15. Mai 2012 (3 BGs 169/12) und abgeändert durch Senatsbeschluss vom 14. Juni 2012 (AK 18/12).
  • BGH, 23.02.2017 - StB 4/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über fünf Jahre bei dringendem Tatverdacht wegen …

    Ebenso ist er verfahren mit der Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 24. Februar 2016, mit dem dieses seine Anträge vom 18. Januar 2016 auf Aufhebung des Haftbefehls, hilfsweise auf Außervollzugsetzung abgelehnt und wiederum Haftfortdauer angeordnet hatte; diese hat der Senat mit Beschluss vom 14. Juli 2016 (StB 20/16) verworfen.

    Die Begründung durch das Oberlandesgericht, die auch auf die zahlreichen in dieser Sache ergangenen Haftentscheidungen des Oberlandesgerichts (Beschlüsse vom 25. Juni und vom 22. Dezember 2014, vom 24. Februar und vom 8. Juni 2016) und des Senats (Beschlüsse vom 14. Juni 2012 - AK 18/12, vom 4. Oktober 2012 - AK 30/12, vom 8. Januar 2013 - AK 36/12, vom 11. April 2013 - AK 9/13 und vom 14. Juli 2016 - StB 20/16) Bezug nimmt, ist nach der Rechtsprechung des Senats, wonach die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vorzunehmen hat, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 mwN), nicht zu beanstanden.

  • KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei erwarteter Verurteilung wegen eines …

    Im Beschwerdeverfahren muss das Beschwerdegericht durch das Tatgericht in die Lage versetzt werden, seine Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten auf einer hinreichend tragfähigen tatsächlichen Grundlage in eigener Verantwortung zu treffen, damit den erhöhten Anforderungen, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 - juris; BGH, Beschluss vom 22. September 2016 - StB 29/16 -, juris), ausreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. September 2016 a.a.O; Beschluss vom 14. Juli 2016 - StB 20/16 -, juris; KG, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 Ws 277/18 - m.w.N.).
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