Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2009 - StB 29/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 491 StPO; § 19 Abs. 4 BDSG; § 147 StPO; § 161a Abs. 3 StPO
Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verfahrensregister des Generalbundesanwalts; Antrag auf Akteneinsicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 491 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Antrags auf eine gerichtliche Entscheidung gegen eine Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Auskunftsbegehrens hinsichtlich eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 145
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 08.01.2025 - 204 VAs 418/24
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren, Verweisungsbeschluß, Verschulden des …
Nach dieser Vorschrift besteht allerdings kein genereller gerichtlicher Rechtsschutz, sondern nur bei Verweigerung der Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen (vgl. § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO) in gemäß § 147 Abs. 3 StPO privilegierte Aktenteile (richterliche Vernehmungsprotokolle und Sachverständigengutachten) oder wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet oder diese im Falle der vorläufigen Festnahme beantragt ist (§ 147 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2009 - StB 29/08 -, juris Rn. 3;… so auch für die Fälle nach Arrestierung, nach Durchsuchung und nach Beschlagnahme Heerspink in: Kohlmann, Steuerstrafrecht Kommentar, 84. Lieferung, 8/2024, § 392 AO 1977, Rn. 449).Rn. 71 (2) Im Übrigen ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Akteneinsicht verweigert, außer mit der Gegenvorstellung oder der Dienstaufsichtsbeschwerde, regelmäßig nicht anfechtbar (BGH, Beschlüsse vom 22.01.2009 - StB 29/08 -, NStZ-RR 2009, 145, juris Rn. 3;… vom 26.01.2011 - 4 BGs 1/11 -, NStZ-RR 2012, 16, juris Rn. 17; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 19.08.2005 - 3 VAs 36/05 -, NStZ-RR 2005, 376, juris Rn. 5; LG Neubrandenburg…, Beschluss vom 16.08.2007 - 9 Qs 107/07 -, NStZ 2008, 655, juris Rn. 13).
- BayObLG, 19.07.2023 - 203 VAs 196/23
Auskunftsanspruch auf Daten in EDV-Systemen der Staatsanwaltschaft
- LG Koblenz, 08.06.2020 - 10 Qs 29/20 b. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 22.01.2009, StB 29/08, NStZ-RR 2009, 145 m.w.N.) kann nach § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft beantragt werden, wenn diese den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt hat, wenn sie die Einsicht in privilegierte Unterlagen nach § 147 Abs. 3 StPO versagt, oder wenn der Beschuldigte sich nicht auf freiem Fuß befindet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".