Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2022 - StB 30/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 304 StPO
Prozessuale Überholung der Beschwerde gegen ursprünglichen Haftbefehl - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Gegenstandslosigkeit der Beschwerde gegen die erstmalige Haftanordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Gegenstandslosigkeit der Beschwerde gegen die erstmalige Haftanordnung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Untersuchungshaft: Der Erlass eines neuen Haftbefehls - Gegenstandslose Haftbeschwerde
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.01.2013 - StB 10/12
Haftbeschwerde (Fortdauer der Untersuchungshaft; Unstatthaftigkeit der Beschwerde …
Auszug aus BGH, 19.07.2022 - StB 30/22
Weil die Unzulässigkeit des Rechtsmittels erst nach seiner Einlegung eingetreten ist, ist es infolge Erledigung für gegenstandslos zu erklären (s. BGH, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12, juris Rn. 4; OLG Koblenz…, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 Ws 664/15, juris Rn. 3 ff.;… BeckOK StPO/Krauß, 43. Ed., § 117 Rn. 7). - OLG Koblenz, 23.12.2015 - 2 Ws 664/15
Untersuchungshaft: Beschwerde gegen eine überholte Haftfortdauerentscheidung
Auszug aus BGH, 19.07.2022 - StB 30/22
Weil die Unzulässigkeit des Rechtsmittels erst nach seiner Einlegung eingetreten ist, ist es infolge Erledigung für gegenstandslos zu erklären (s. BGH…, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 Ws 664/15, juris Rn. 3 ff.;… BeckOK StPO/Krauß, 43. Ed., § 117 Rn. 7).
- BGH, 26.05.2026 - StB 27/26
Generalbundesanwalt ermittelt gegen Reichsbürger: Selbsternannter "König von …
Nachdem - nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt - der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit seiner Nichtabhilfeentscheidung sich den angefochtenen Beschluss zu eigen gemacht hat (vgl. § 306 Abs. 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO), ist der Bundesgerichtshof zuständiges Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 Nr. 2 GVG;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - StB 32/24, BGHR StPO § 304 Statthaftigkeit 1 Rn. 6; vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 6 f.;… vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 12.06.2024 - StB 32/24
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung (Statthaftigkeit der …
Nachdem - nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt - sich der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit seiner Nichtabhilfeentscheidung den angefochtenen Beschluss zu eigen gemacht hat (vgl. § 306 Abs. 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO), ist der Bundesgerichtshof zuständiges Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 Nr. 2 GVG; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 6 f.). - BGH, 26.05.2026 - StB 28/26 Nachdem - nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt - der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit seiner Nichtabhilfeentscheidung sich den angefochtenen Beschluss zu eigen gemacht hat (vgl. § 306 Abs. 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO), ist der Bundesgerichtshof zuständiges Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 Nr. 2 GVG;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - StB 32/24, BGHR StPO § 304 Statthaftigkeit 1 Rn. 6; vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 6 f.;… vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 26.05.2026 - StB 34/26 Nachdem - nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt - der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit seiner Nichtabhilfeentscheidung sich den angefochtenen Beschluss zu eigen gemacht hat (vgl. § 306 Abs. 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO), ist der Bundesgerichtshof zuständiges Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 Nr. 2 GVG;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - StB 32/24, BGHR StPO § 304 Statthaftigkeit 1 Rn. 6; vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 6 f.;… vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 26.05.2026 - StB 29/26 Nachdem - nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt - der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit seiner Nichtabhilfeentscheidung sich den angefochtenen Beschluss zu eigen gemacht hat (vgl. § 306 Abs. 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO), ist der Bundesgerichtshof zuständiges Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 Nr. 2 GVG;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - StB 32/24, BGHR StPO § 304 Statthaftigkeit 1 Rn. 6; vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 6 f.;… vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 26.05.2026 - StB 32/26 Nachdem - nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt - der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit seiner Nichtabhilfeentscheidung sich den angefochtenen Beschluss zu eigen gemacht hat (vgl. § 306 Abs. 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO), ist der Bundesgerichtshof zuständiges Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 Nr. 2 GVG;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - StB 32/24, BGHR StPO § 304 Statthaftigkeit 1 Rn. 6; vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 6 f.;… vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 26.05.2026 - StB 30/26 Nachdem - nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt - der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit seiner Nichtabhilfeentscheidung sich den angefochtenen Beschluss zu eigen gemacht hat (vgl. § 306 Abs. 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO), ist der Bundesgerichtshof zuständiges Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 Nr. 2 GVG;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - StB 32/24, BGHR StPO § 304 Statthaftigkeit 1 Rn. 6; vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 6 f.;… vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 26.05.2026 - StB 31/26 Nachdem - nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt - der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit seiner Nichtabhilfeentscheidung sich den angefochtenen Beschluss zu eigen gemacht hat (vgl. § 306 Abs. 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO), ist der Bundesgerichtshof zuständiges Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 Nr. 2 GVG;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - StB 32/24, BGHR StPO § 304 Statthaftigkeit 1 Rn. 6; vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 6 f.;… vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 26.05.2026 - StB 33/26 Nachdem - nach Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt - der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs mit seiner Nichtabhilfeentscheidung sich den angefochtenen Beschluss zu eigen gemacht hat (vgl. § 306 Abs. 2 i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO), ist der Bundesgerichtshof zuständiges Beschwerdegericht (§ 135 Abs. 2 Nr. 2 GVG;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - StB 32/24, BGHR StPO § 304 Statthaftigkeit 1 Rn. 6; vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 6 f.;… vom 12. November 2015 - StB 9/15, juris Rn. 4 mwN).
- BGH, 15.03.2023 - StB 11/23
Gegenstandslosigkeit der Beschwerde (Eintritt der Unzulässigkeit eines …
Da die Unzulässigkeit des Rechtsmittels erst nach seiner Einlegung eingetreten ist, ist es für gegenstandslos zu erklären (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - StB 30/22, juris Rn. 7 mwN;… vom 4. Januar 2013 - StB 10/12, juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmidt, StPO, 65. Aufl., Vor § 296 Rn. 17;… KK-StPO/Paul, 9. Aufl., Vor § 296 Rn. 8).
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