Strafprozeßordnung

   2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)   
   2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177)   
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Textdarstellung

  

§ 169
Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes

(1) 1In Sachen, die nach den §§ 120 oder 120b des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug gehören, können die im vorbereitenden Verfahren dem Richter beim Amtsgericht obliegenden Geschäfte auch durch Ermittlungsrichter dieses Oberlandesgerichts wahrgenommen werden. 2Führt der Generalbundesanwalt die Ermittlungen, so sind an deren Stelle Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes zuständig.

(2) Der für eine Sache zuständige Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts kann Untersuchungshandlungen auch dann anordnen, wenn sie nicht im Bezirk dieses Gerichts vorzunehmen sind.

Fassung aufgrund des Achtundvierzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vom 23.04.2014 (BGBl. I S. 410), in Kraft getreten am 01.09.2014 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.09.2014
Änderung
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Änderung
Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung23.04.2014BGBl. I S. 410
§ 158Strafanzeige; Strafantrag § 159Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod § 160Pflicht zur Sachverhalts-
aufklärung
§ 160aMaßnahmen bei zeugnisverweigerungs-
berechtigten Berufsgeheimnis-
trägern
§ 160bErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten
§ 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft § 161aVernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft § 162Ermittlungsrichter § 163Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren § 163aVernehmung des Beschuldigten § 163bMaßnahmen zur Identitäts-
feststellung
§ 163cFreiheitsentziehung zur Identitäts-
feststellung
§ 163dSpeicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen § 163eAusschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen § 163fLängerfristige Observation § 163gAutomatische Kennzeichenerfassung § 164Festnahme von Störern § 165Richterliche Untersuchungs-
handlungen bei Gefahr im Verzug
§ 166Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen § 167Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft § 168Protokoll über richterliche Untersuchungs-
handlungen
§ 168aArt der Protokollierung; Aufzeichnungen § 168bProtokoll über ermittlungs-
behördliche Untersuchungs-
handlungen
§ 168cAnwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen § 168dAnwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins § 168eVernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten
§ 169Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes § 169aVermerk über den Abschluss der Ermittlungen § 170Entscheidung über eine Anklageerhebung § 171Einstellungsbescheid § 172Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungs-
verfahren
§ 173Verfahren des Gerichts nach Antragstellung § 174Verwerfung des Antrags § 175Anordnung der Anklageerhebung § 176Sicherheitsleistung durch den Antragsteller § 177Kosten

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