Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177) |
(1) 1Durch Beschluß des Gerichts kann dem Antragsteller vor der Entscheidung über den Antrag die Leistung einer Sicherheit für die Kosten auferlegt werden, die durch das Verfahren über den Antrag voraussichtlich der Staatskasse und dem Beschuldigten erwachsen. 2Die Sicherheitsleistung ist durch Hinterlegung in barem Geld oder in Wertpapieren zu bewirken. 3Davon abweichende Regelungen in einer auf Grund des Gesetzes über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden erlassenen Rechtsverordnung bleiben unberührt. 4Die Höhe der zu leistenden Sicherheit wird vom Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt. 5Es hat zugleich eine Frist zu bestimmen, binnen welcher die Sicherheit zu leisten ist.
(2) Wird die Sicherheit in der bestimmten Frist nicht geleistet, so hat das Gericht den Antrag für zurückgenommen zu erklären.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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31.12.2006 | Zweites Gesetz zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) | 22.12.2006 |
aufklärung § 160aMaßnahmen bei zeugnisverweigerungs-
berechtigten Berufsgeheimnis-
trägern § 160bErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten § 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft § 161aVernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft § 162Ermittlungsrichter § 163Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren § 163aVernehmung des Beschuldigten § 163bMaßnahmen zur Identitäts-
feststellung § 163cFreiheitsentziehung zur Identitäts-
feststellung § 163dSpeicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen § 163eAusschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen § 163fLängerfristige Observation § 163gAutomatische Kennzeichenerfassung § 164Festnahme von Störern § 165Richterliche Untersuchungs-
handlungen bei Gefahr im Verzug § 166Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen § 167Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft § 168Protokoll über richterliche Untersuchungs-
handlungen § 168aArt der Protokollierung; Aufzeichnungen § 168bProtokoll über ermittlungs-
behördliche Untersuchungs-
handlungen § 168cAnwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen § 168dAnwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins § 168eVernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten § 169Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes § 169aVermerk über den Abschluss der Ermittlungen § 170Entscheidung über eine Anklageerhebung § 171Einstellungsbescheid § 172Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungs-
verfahren § 173Verfahren des Gerichts nach Antragstellung § 174Verwerfung des Antrags § 175Anordnung der Anklageerhebung § 176Sicherheitsleistung durch den Antragsteller § 177Kosten
Rechtsprechung zu § 176 StPO
26 Entscheidungen zu § 176 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 24.01.2012 - 2 Ws 73/11
Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme im Klageerzwingungsverfahren
- OLG Hamm, 19.07.2012 - 1 Ws 344/12
Entbehrlichkeit der Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf ...
- OLG Stuttgart, 04.08.2009 - 1 Ws 139/09
Klageerzwingungsverfahren: Vortragspflicht ausländischer Gesellschaft zur ...
- OLG Zweibrücken, 11.04.2018 - 1 Ws 416/17
Klageerzwingungsverfahren: Tod des Verletzten
- BGH, 04.02.1958 - 5 StR 628/57
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 12.03.2002 - 2 Ws 21/02
Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft bei der falschen Versicherung an ...
- OLG Karlsruhe, 05.10.2016 - 2 Ws 167/16
Erledigung eines Klageerzwingungsantrags: Prozessuale Überholung durch ...
- BGH, 10.09.1996 - 1 StR 438/96
Konkurrenzverhältnis zwischen § 176 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 182 Abs. ...
- BGH, 12.12.1979 - 2 StR 460/79
Verminderte Schuldfähigkeit eines Angeklagten als Grund für das Vorliegen eines ...
- BGH, 06.08.1968 - 1 StR 201/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit einem Kinde - ...
Querverweise
Auf § 176 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 177 (Kosten)