Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177) |
(1) Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet.
(2) Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich.
aufklärung § 160aMaßnahmen bei zeugnisverweigerungs-
berechtigten Berufsgeheimnis-
trägern § 160bErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten § 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft § 161aVernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft § 162Ermittlungsrichter § 163Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren § 163aVernehmung des Beschuldigten § 163bMaßnahmen zur Identitäts-
feststellung § 163cFreiheitsentziehung zur Identitäts-
feststellung § 163dSpeicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen § 163eAusschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen § 163fLängerfristige Observation § 163gAutomatische Kennzeichenerfassung § 164Festnahme von Störern § 165Richterliche Untersuchungs-
handlungen bei Gefahr im Verzug § 166Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen § 167Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft § 168Protokoll über richterliche Untersuchungs-
handlungen § 168aArt der Protokollierung; Aufzeichnungen § 168bProtokoll über ermittlungs-
behördliche Untersuchungs-
handlungen § 168cAnwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen § 168dAnwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins § 168eVernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten § 169Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes § 169aVermerk über den Abschluss der Ermittlungen § 170Entscheidung über eine Anklageerhebung § 171Einstellungsbescheid § 172Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungs-
verfahren § 173Verfahren des Gerichts nach Antragstellung § 174Verwerfung des Antrags § 175Anordnung der Anklageerhebung § 176Sicherheitsleistung durch den Antragsteller § 177Kosten
Rechtsprechung zu § 159 StPO
23 Entscheidungen zu § 159 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 26.11.2015 - III ZB 62/14
Rechtswegabgrenzung zwischen Zivil- und Verwaltungsgerichten: Abgrenzung zwischen ...
- OLG Saarbrücken, 04.08.2023 - 1 Ws 28/23
Nichtzulassung der Anklage bestätigt: Ärztekammerpräsident hat keine ...
- BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 97/18
Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod (Rechtsnatur ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21
Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 N 12.13
Zulassungsbegehren; Aufwendungsersatz; Erstversorgung einer Leiche; ...
- VG Neustadt, 26.10.2021 - 5 K 582/21
- OLG Brandenburg, 02.05.2017 - 2 U 29/16
Amtshaftung: Schadensersatz wegen erlittener Untersuchungshaft bei Behauptung der ...
- BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03
Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer ...
- LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14
Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug
- LG Potsdam, 20.12.2010 - 7 T 65/10
Rechtswegabgrenzung: Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten durch ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 159 StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- §§ 87 ff. (Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche)
- Bestattungsgesetz (BestattG)
- Leichenwesen
- Leichenschau
- Umgang mit Verstorbenen
- § 28 (Außergerichtliche Leichenöffnung)