Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
2. Abschnitt - Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177) |
(1) Wird der Beschuldigte von dem Richter vernommen und beantragt er bei dieser Vernehmung zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen, so hat der Richter diese, soweit er sie für erheblich erachtet, vorzunehmen, wenn der Verlust der Beweise zu besorgen ist oder die Beweiserhebung die Freilassung des Beschuldigten begründen kann.
(2) Der Richter kann, wenn die Beweiserhebung in einem anderen Amtsbezirk vorzunehmen ist, den Richter des letzteren um ihre Vornahme ersuchen.
aufklärung § 160aMaßnahmen bei zeugnisverweigerungs-
berechtigten Berufsgeheimnis-
trägern § 160bErörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrens-
beteiligten § 161Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft § 161aVernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft § 162Ermittlungsrichter § 163Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren § 163aVernehmung des Beschuldigten § 163bMaßnahmen zur Identitäts-
feststellung § 163cFreiheitsentziehung zur Identitäts-
feststellung § 163dSpeicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen § 163eAusschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen § 163fLängerfristige Observation § 163gAutomatische Kennzeichenerfassung § 164Festnahme von Störern § 165Richterliche Untersuchungs-
handlungen bei Gefahr im Verzug § 166Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen § 167Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft § 168Protokoll über richterliche Untersuchungs-
handlungen § 168aArt der Protokollierung; Aufzeichnungen § 168bProtokoll über ermittlungs-
behördliche Untersuchungs-
handlungen § 168cAnwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen § 168dAnwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins § 168eVernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheits-
berechtigten § 169Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes § 169aVermerk über den Abschluss der Ermittlungen § 170Entscheidung über eine Anklageerhebung § 171Einstellungsbescheid § 172Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungs-
verfahren § 173Verfahren des Gerichts nach Antragstellung § 174Verwerfung des Antrags § 175Anordnung der Anklageerhebung § 176Sicherheitsleistung durch den Antragsteller § 177Kosten
Rechtsprechung zu § 166 StPO
11 Entscheidungen zu § 166 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 06.11.2001 - 2 Ws 271/01
Untersuchungshaft, Übergang in Strafhaft, Rechtskraft des Urteils, fortwirkender ...
- OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 411/08
Erhebung von Beweisen im Haftprüfungsverfahren
- BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96
Hörfalle
- BVerfG, 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83
Effektivität des Rechtsschutzes im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 05.03.1985 - 2 BvR 1715/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren
- BVerfG, 05.03.1985 - 2 BvR 1715/83
- BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03
Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer ...
- BGH, 29.11.1963 - 3 StR 39/63
Unterbrechung einer Verjährung der Verunglimpfung des Bundespräsidenten durch ...
- LG Fulda, 15.10.2020 - 2 Qs 166/20
- BFH, 15.09.1992 - VII B 62/92
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für die Nichtabgabe von ...
- LG Zweibrücken, 22.08.2007 - Qs 106/07
Querverweise
Auf § 166 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100k (Erhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 167 (Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft)