Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Bestattungsgesetz

   Zweiter Teil - Leichenwesen (§§ 20 - 48)   
   Dritter Abschnitt - Bestattung und Ausgrabung von Verstorbenen, Beisetzung von Aschen Verstorbener (§§ 30 - 41)   
   1. Bestattung und Beisetzung (§§ 30 - 40)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/BestattG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ BestattG (https://dejure.org/gesetze/BestattG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ BestattG
__paste_bez__ __paste_norm__ Bestattungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BestattG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Bestattungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 35
Zulässigkeit der Feuerbestattung

(1) Verstorbene dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde feuerbestattet werden.

(2) Sind Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorhanden, ist die Todesart ungeklärt oder handelt es sich um unbekannte Verstorbene, so darf die Erlaubnis erst dann erteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht die Feuerbestattung schriftlich oder elektronisch genehmigt hat.

Fassung aufgrund des Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse vom 11.02.2020 (GBl. S. 37), in Kraft getreten am 01.03.2020.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 35 BestattG

5 Entscheidungen zu § 35 BestattG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Querverweise

Auf § 35 BestattG verweisen folgende Vorschriften:

    Bestattungsgesetz (BestattG) 
      Leichenwesen
        Bestattung und Ausgrabung von Verstorbenen, Beisetzung von Aschen Verstorbener
          1. Bestattung und Beisetzung
            § 37 (Bestattungs- und Beförderungsfrist)
            § 38 (Bestattungsunterlagen)
        Beförderung von Verstorbenen
          § 45 (Verstorbene aus dem Ausland)
     
      Ordnungswidrigkeiten und Rechtsvorschriften
        § 50 (Rechtsvorschriften)

Redaktionelle Querverweise zu § 35 BestattG:

    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der öffentlichen Klage
          § 159 II (Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod) (zu § 35 II)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht