Bestattungsgesetz
| Zweiter Teil - Leichenwesen (§§ 20 - 48) |
| Dritter Abschnitt - Bestattung und Ausgrabung von Verstorbenen, Beisetzung von Aschen Verstorbener (§§ 30 - 41) |
| 1. Bestattung und Beisetzung (§§ 30 - 40) |
(1) 1Die Bestattung kann als Erd-, Feuer- oder Seebestattung vorgenommen werden. 2Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. 3Ist ein Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1) die Bestattungsart. 4Werden von den Angehörigen Einwendungen gegen die Feuerbestattung erhoben, so ist nur die Erdbestattung zulässig, sofern ein Gericht nichts anderes entscheidet.
(2) 1Erdbestattung ist die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte; § 39 Abs. 1 Satz 3 bleibt hiervon unberührt. 2Feuerbestattung ist die Einäscherung Verstorbener in einem Sarg und die Beisetzung der Asche. 3Seebestattung ist die Beisetzung einer Urne auf Hoher See. 4Eine Seebestattung in oberirdischen Gewässern (§ 3 Nummer 1 des Wasserhaushaltsgesetzes) ist unzulässig.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 01.04.2014 (GBl. S. 93), in Kraft getreten am 09.04.2014.
pflichtige § 32Bestattungsart § 33Bestattungs- und Beisetzungsort § 34Zulässigkeit der Erdbestattung § 35Zulässigkeit der Feuerbestattung § 36Frühester Bestattungszeitpunkt § 37Bestattungs- und Beförderungsfrist § 38Bestattungs-
unterlagen § 39Särge und Urnen, konservierte und einbalsamierte Verstorbene § 40Bestattungsbuch
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Rechtsprechung zu § 32 BestattG
13 Entscheidungen zu § 32 BestattG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 1 S 719/23
Anonymes Grab; Bestattung; Bestattungsart; Erdbestattung; Ermessen; ...
- VG Freiburg, 23.08.2016 - 3 K 2564/16
Einwendungen eines Angehörigen gegen von der Ehegattin des Verstorbenen bestimmte ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2016 - 1 S 1663/16
Unterlassung der Beisetzung einer Urne
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2016 - 1 S 1663/16
- VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 7 K 6544/16
Gegenläufige Bestattungsaufträge gleichrangiger Bestattungspflichtiger Aussetzung ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2005 - 1 S 1161/04
Ausstellung von durch Plastination auf Dauer konservierten toten menschlichen ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 K 2954/03
Ausstellung von Ganzkörperplastinaten menschlicher Leichen
- VG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 K 2954/03
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 1 S 974/01
Auswahl der Bestattungsform im pflichtgemäßen Ermessen der Ortspolizeibehörde
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08
Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden ...
- AG Tübingen, 08.01.2019 - 16 OWi 16 Js 16727/18
Bußgeldsache in Baden-Württemberg: Weitergabe einer Urne zur Bestattung im ...
- VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
Baugenehmigung für ein Krematorium im Gewerbegebiet
Querverweise
Auf § 32 BestattG verweisen folgende Vorschriften:
- Bestattungsgesetz (BestattG)
- Ordnungswidrigkeiten und Rechtsvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)