Bestattungsgesetz
| Zweiter Teil - Leichenwesen (§§ 20 - 48) |
| Erster Abschnitt - Leichenschau (§§ 20 - 24) |
(1) Bei einem Sterbefall sind verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen
(2) Bei einer Totgeburt sind verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen
(3) Eine Verpflichtung, die Leichenschau zu veranlassen, besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge zuvor genannte Person nicht vorhanden oder verhindert ist.
(4) Bei Sterbefällen und Totgeburten sind vor den in den Absätzen 1 und 2 genannten Personen verpflichtet
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 24.03.2009 (GBl. S. 125), in Kraft getreten am 28.03.2009.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 21 BestattG
48 Entscheidungen zu § 21 BestattG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 21.09.2023 - 6 K 1805/22
Bestattungspflicht und Kostenerstattungspflicht bei fehlender Nähe zum ...
- VG Stuttgart, 20.05.2020 - 6 K 4029/18
- VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 13339/17
Heranziehung zu Bestattungskosten; hier: Kosten der Leichenschau
- SG Karlsruhe, 29.03.2022 - S 2 SO 2888/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Geltendmachung von ...
- VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16
Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von ...
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 1 S 719/23
Anonymes Grab; Bestattung; Bestattungsart; Erdbestattung; Ermessen; ...
- OLG Karlsruhe, 16.03.2026 - 5 WF 30/25
Anordnung einer Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung
- VG Freiburg, 23.08.2016 - 3 K 2564/16
Einwendungen eines Angehörigen gegen von der Ehegattin des Verstorbenen bestimmte ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2016 - 1 S 1663/16
Unterlassung der Beisetzung einer Urne
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2016 - 1 S 1663/16
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2025 - 2 S 1984/24
Bestattungsunternehmen sind grundsätzlich nicht Gebührenschuldner einer ...
Querverweise
Auf § 21 BestattG verweisen folgende Vorschriften:
- Bestattungsgesetz (BestattG)
- Leichenwesen
- Ordnungswidrigkeiten und Rechtsvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)