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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.2002

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2002 - StB 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4251
BGH, 21.03.2002 - StB 4/02 (https://dejure.org/2002,4251)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - StB 4/02 (https://dejure.org/2002,4251)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - StB 4/02 (https://dejure.org/2002,4251)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG
    Merkmal der besonderen Bedeutung (ausländerfeindliche Brandanschläge; Berücksichtigung der Belange des Jugendstrafrechts; Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft gegenüber Minderheiten)

  • lexetius.com

    GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

Sonstiges

  • bka.de PDF, S. 78 (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Die Rolle des Generalbundesanwalts bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus als Gesamtaufgabe von Bund und Ländern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1889
  • NStZ 2002, 447
  • NStZ 2002, 609 (Ls.)
  • JR 2002, 344
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - StB 4/02
    Zum Merkmal der besonderen Bedeutung bei ausländerfeindlichen Brandanschlägen (im Anschluß an BGHSt 46, 238 ff.).

    Dies ist nach der grundlegenden Entscheidung des Senats vom 22. Dezember 2000 (NJW 2001, 1354 = BGHSt 46, 238 ff.) der Fall, wenn das innere Gefüge des Gesamtstaates oder dessen Verfassungsgrundsätze betroffen sind.

    Dabei erfordert die Beurteilung des Falles eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaates (BGH NJW 2001, 1359, 1363).

    Bei der zuvor zu entscheidenden Frage, ob die besondere Bedeutung des Falles im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG gegeben ist, kann dagegen der Umstand, daß sich das Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende richtet und die Intentionen des Jugendgerichtsgesetzes eher für die Zuständigkeit einer Jugendkammer sprechen, durchaus mitberücksichtigt werden (BGH NJW 2001, 1359, 1364; vgl. auch Eisenberg NStZ 1996, 263 ff.).

  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner …

    Dabei sind in erster Linie die konkreten Tatfolgen für die innere Sicherheit der Bundesrepublik, insbesondere die Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, daneben aber auch die mögliche Signalwirkung auf potentielle Nachahmungstäter sowie die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Bundesrepublik Deutschland in solchen Staaten, die ihr durch gemeinsame Wertvorstellungen verbunden sind, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 46, 238, 253 f.; BGH NStZ 2002, 447 f.).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen …

    An die Bejahung der besonderen Bedeutung sind strenge Anforderungen zu stellen, weil durch die Übernahmeerklärung nicht nur der gesetzliche Richter (Art. 101 GG) bestimmt, sondern auch in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eingegriffen wird (vgl. etwa BGHSt 46, 238, 253 f. ; BGHR GVG § 120 Abs. 2 Besondere Bedeutung 1, 4; BGH NStZ 2008, 146, 147).
  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 19.04.2018 - AK 18/18

    (Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung aufgrund der …

    Unabhängig vom Alter des Beschuldigten ist Anklage beim Oberlandesgericht zu erheben (§ 120 Abs. 1 Nr. 6 GVG, § 102 Satz 1, § 112 Satz 1 JGG; dazu nur BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 256; Beschluss vom 21. März 2002 - StB 4/02, NStZ 2002, 447, 448), sodass es auf das noch ausstehende Sachverständigengutachten zum Alter des Beschuldigten insoweit nicht ankommt.
  • OLG Naumburg, 01.02.2002 - 3 StE 2/01

    Begriff der besonderen Bedeutung i.S.d. § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a …

    Zum Merkmal der besonderen Bedeutung i. S. v. § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3a) GVG (s.a. BGH, Beschluss vom 21.03.2002 - StB 4/02 -).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2024 - 7 St 1/24

    Hauptverhandlung gegen mutmaßliche Combat 18 Deutschland-Rädelsführer vor dem …

    Rn. 15 bb) Indes vermögen diese - im Grundsatz durchaus die Annahme der besonderen Bedeutung rechtfertigenden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - StB 4/02 Rn. 15) - Umstände eingedenk der strengen und verfassungsrechtlich verankerten Anforderungen im konkreten Fall nicht die Zuständigkeit des Senats zu begründen.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2002 - 3 StE 2/01 - 4 (2) (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9617
BGH, 21.03.2002 - 3 StE 2/01 - 4 (2) (1) (https://dejure.org/2002,9617)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - 3 StE 2/01 - 4 (2) (1) (https://dejure.org/2002,9617)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - 3 StE 2/01 - 4 (2) (1) (https://dejure.org/2002,9617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Ausländerfeindlichkeit - Brandanschläge - Mordversuch - Brandstiftung - Besondere Bedeutung - Instantielle Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG bei ausländerfeindlichen Brandanschlägen

  • datenbank.nwb.de

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 323
 
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  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 21.03.2002 - 3 StE 2/01
    Zum Merkmal der besonderen Bedeutung bei ausländerfeindlichen Brandanschlägen (im Anschluß an BGHSt 46, 238 ff.).

    Dies ist nach der grundlegenden Entscheidung des Senats vom 22. Dezember 2000 (NJW 2001, 1354 = BGHSt 46, 238 ff.) der Fall, wenn das innere Gefüge des Gesamtstaates oder dessen Verfassungsgrundsätze betroffen sind.

    Dabei erfordert die Beurteilung des Falles eine Gesamtwürdigung der Umstände und Auswirkungen der Tat unter besonderer Berücksichtigung des Gewichts ihres Angriffs auf das jeweils betroffene Rechtsgut des Gesamtstaates (BGH NJW 2001, 1359, 1363).

    Bei der zuvor zu entscheidenden Frage, ob die besondere Bedeutung des Falles im Sinne des § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVG gegeben ist, kann dagegen der Umstand, daß sich das Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende richtet und die Intentionen des Jugendgerichtsgesetzes eher für die Zuständigkeit einer Jugendkammer sprechen, durchaus mitberücksichtigt werden (BGH NJW 2001, 1359, 1364; vgl. auch Eisenberg NStZ 1996, 263 ff.).

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