Rechtsprechung
| BGH, 20.01.2026 - StB 70/25 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags, Keine Antragsberechtigung der Mutter
Verfahrensgang
- OLG München, 27.11.2025 - 7 St 6/25
- BGH, 20.01.2026 - StB 70/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG München, 27.11.2025 - 7 St 6/25
Versuchter Mord, Gefährliche Körperverletzung, Schuldfähigkeit, Revision, …
Auszug aus BGH, 20.01.2026 - StB 70/25
Die sofortige Beschwerde der H. gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 27. November 2025 (7 St 6/25) wird verworfen.Rn. 2 Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 27. November 2025 (7 St 6/25) einen Antrag der Mutter des Verurteilten - der Beschwerdeführerin - vom 17. Oktober 2025 auf Wiederaufnahme des Verfahrens, mit dem diese ohne Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel um eine erneute Prüfung des Falles gebeten hatte, gemäß § 368 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen, weil die Beschwerdeführerin nicht antragsbefugt sei.
- BGH, 17.10.2023 - 3 StR 244/23
Verurteilung wegen islamistisch motivierter Messeattacke in einem ICE-Zug in …
Auszug aus BGH, 20.01.2026 - StB 70/25
Seine hiergegen gerichtete Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 (3 StR 244/23) gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
- BGH, 09.06.2026 - StB 20/26
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …
Rn. 18 1. Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 5, § 372 Satz 1 StPO statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2026 - StB 70/25, juris Rn. 4; vom 18. Dezember 1975 - StB 64/75, NJW 1976, 431;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 372 Rn. 2) und auch im Übrigen zulässig (§ 306 Abs. 1, § 311 Abs. 1 und 2 StPO). - BGH, 09.06.2026 - StB 35/26
Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf …
Rn. 5 1. Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 5, § 372 Satz 1 StPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 306 Abs. 1, § 311 Abs. 1 und 2 StPO), soweit sie sich gegen die Verwerfung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig richtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2026 - StB 70/25, juris Rn. 4; vom 18. Dezember 1975 - StB 64/75, NJW 1976, 431;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 372 Rn. 2).
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