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Rechtsprechung
   StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,21805
StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24 (https://dejure.org/2025,21805)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2025 - StGH 1/24 (https://dejure.org/2025,21805)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2025 - StGH 1/24 (https://dejure.org/2025,21805)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 54 Nr. 1, Nr. 3 NV; Art. 12 Abs. 1 NV; Art. 19 Abs. 2 S. 1 NV; Art. 20 NV; Art. 21 NV; Art. 22 Abs. 1 S. 1 NV; § 8 Nr. 6, Nr. 8 NStGHG; Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG
    Keine Subsidiarität des abstrakten Normenkontrollverfahrens gegenüber dem Organstreitverfahren bei der Verletzung von Abgeordnetenrechten im Gesetzgebungsverfahren; Umfang der Art. 12 und Art. 19 Abs. 2 S. 1 NV hinsichtlich der gleichberechtigten Teilhabe der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn's der Gesetzgeber eilig hat - oder: 2 Tage reichen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    2. Nachtragshaushalt 2023 in Niedersachsen verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 38, Art. 77, Art 94 GG; §§ 76 ff. BVerfGG

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18

    Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle werden die angegriffenen Normen ohne Bindung an die erhobenen Rügen unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 90;… v. 30.7.2024 - 2 BvF 1/23 -, BVerfGE 169, 236, juris Rn. 125).

    Der Status der Gleichheit der Abgeordneten, wie er in Art. 12 NV und auf Bundesebene in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG normiert ist, garantiert das Recht aller Abgeordneten, gleichermaßen an der parlamentarischen Willensbildung mitzuwirken (…NdsStGH, Urt. v. 14.9.2022 - StGH 1/22 -, LVerfGE 33, 424, juris Rn. 15 f.; BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 93, beide m.w.N.).

    Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 93).

    Die gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung umfasst daher das Recht der Abgeordneten, sich über den Beratungsgegenstand auf der Grundlage ausreichender Informationen eine eigene Meinung bilden und davon ausgehend an der Beratung und Beschlussfassung des Parlaments mitwirken zu können (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.1.2019 - 2 BvL 1/09 -, BVerfGE 150, 345, juris Rn. 58; Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 93;… Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 88).

    c) Nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können sich aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe der Abgeordneten an der parlamentarischen Willensbildung Bindungen für die Ausgestaltung von Gesetzgebungsverfahren ergeben (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 91 ff.;… Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 89 ff.).

    Zwar ist es danach der Parlamentsmehrheit grundsätzlich vorbehalten, die Prioritäten und Abläufe bei der Bearbeitung von parlamentarischen Angelegenheiten und somit auch von Gesetzgebungsverfahren zu bestimmen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2017 - 2 BvQ 29/17 -, BVerfGE 145, 348, juris Rn. 37; Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 91;… Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 90).

    Für eine missbräuchliche Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel, die Teilhaberechte der Abgeordneten oder den Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit ohne jeden Sachgrund einzuschränken, biete die Verfassung keine Grundlage (BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 96;… Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 91).

    Eine abstrakte Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer konkreten Gesetzesberatung ist nach dieser Rechtsprechung nicht möglich; vielmehr bedarf es der Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles sowohl hinsichtlich des konkreten Gesetzentwurfs (Umfang, Komplexität, Dringlichkeit, Entscheidungsreife) als auch hinsichtlich weiterer, die Arbeitsabläufe des Parlaments bestimmender Faktoren (Bearbeitung sonstiger Gesetzesvorlagen oder anderer Parlamentsangelegenheiten) (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2017 - 2 BvQ 29/17 -, BVerfGE 145, 348, juris Rn. 37; Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 91).

    Hierbei spielt die Frage der Überschaubarkeit bzw. Komplexität des Regelungsgehaltes des Gesetzentwurfes (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2017 - 2 BvQ 29/17 -, BVerfGE 145, 348, juris Rn. 37; Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 91 und 103) ebenso eine Rolle wie eine mögliche thematische Vorbefassung der Abgeordneten mit seinen Inhalten (…vgl. VerfGH NRW, Beschl. v. 14.12.2023 - 117/23 -, NWVBl. 2024, 139, juris Rn. 40).

    In der Entscheidung vom 24. Januar 2023 über eine abstrakte Normenkontrolle (BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 103) hat es trotz ausdrücklich formulierter Zweifel daran, ob die Ausgestaltung des dortigen Gesetzgebungsverfahrens den Anforderungen aus Art. 77 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 42 Abs. 1 Satz 1 GG genügte und sich die Beschränkung der Gesetzesberatung auf einen Zeitraum von zehn Tagen als missbräuchliche Überschreitung des Spielraums der Parlamentsmehrheit bei der Ausgestaltung der Arbeitsabläufe darstellte, dahinstehen lassen, ob das Gesetz formell ordnungsgemäß zustande gekommen war.

    Das Gericht hat seine Zweifel an der dortigen Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens u.a. daran festgemacht, ob wesentliche Elemente des Demokratieprinzips wie insbesondere der Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit nachhaltig verletzt wurden (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 94).

    Trotz der Beachtung der Vorgaben der Geschäftsordnung kann es im Falle besonders umfangreicher, komplexer und gesellschaftlich streitiger Gesetzgebungsvorhaben näherer Betrachtung bedürfen, ob die Beteiligungsrechte der Abgeordneten durch die Verfahrensgestaltung ohne ausreichenden sachlichen Grund in substantiellem Umfang beeinträchtigt worden sind und ob sich die durch die Parlamentsmehrheit gewählte Verfahrensgestaltung als eine rechtsmissbräuchliche Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens darstellt (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 96;… Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 94).

  • BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum …

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    Die gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung umfasst daher das Recht der Abgeordneten, sich über den Beratungsgegenstand auf der Grundlage ausreichender Informationen eine eigene Meinung bilden und davon ausgehend an der Beratung und Beschlussfassung des Parlaments mitwirken zu können (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.1.2019 - 2 BvL 1/09 -, BVerfGE 150, 345, juris Rn. 58;… Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 93; Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 88).

    c) Nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können sich aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe der Abgeordneten an der parlamentarischen Willensbildung Bindungen für die Ausgestaltung von Gesetzgebungsverfahren ergeben (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 91 ff.; Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 89 ff.).

    Zwar ist es danach der Parlamentsmehrheit grundsätzlich vorbehalten, die Prioritäten und Abläufe bei der Bearbeitung von parlamentarischen Angelegenheiten und somit auch von Gesetzgebungsverfahren zu bestimmen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2017 - 2 BvQ 29/17 -, BVerfGE 145, 348, juris Rn. 37;… Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 91; Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 90).

    Für eine missbräuchliche Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel, die Teilhaberechte der Abgeordneten oder den Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit ohne jeden Sachgrund einzuschränken, biete die Verfassung keine Grundlage (…BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 96; Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 91).

    Dies ist nicht der Fall, wenn es für die gewählte beschleunigte Behandlung des Gesetzes im Parlament einen rechtfertigenden sachlichen Grund gibt, etwa eine besondere Eilbedürftigkeit der Materie oder andere Anforderungen an die parlamentarische Arbeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 95).

    Die - jenseits des Falles einer Verletzung wesentlicher Grundsätze des demokratischen Parlamentarismus - gebotene Hintanstellung des Korrekturinteresses ist zudem auch deshalb gerechtfertigt, weil Verstöße gegen subjektive Abgeordnetenrechte aus Art. 12 Satz 2, Art. 19 Abs. 2 Satz 1 NV, unabhängig davon, ob sie im Plenum oder in den vorangehenden Ausschussberatungen stattgefunden haben, im Innenverhältnis zum Landtag im Rahmen eines Organstreitverfahrens geltend gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 85).

    Trotz der Beachtung der Vorgaben der Geschäftsordnung kann es im Falle besonders umfangreicher, komplexer und gesellschaftlich streitiger Gesetzgebungsvorhaben näherer Betrachtung bedürfen, ob die Beteiligungsrechte der Abgeordneten durch die Verfahrensgestaltung ohne ausreichenden sachlichen Grund in substantiellem Umfang beeinträchtigt worden sind und ob sich die durch die Parlamentsmehrheit gewählte Verfahrensgestaltung als eine rechtsmissbräuchliche Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens darstellt (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 96; Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 94).

    Die vorliegenden kurzfristig eingebrachten Änderungsvorschläge waren in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht zu vergleichen mit der Ausgestaltung z.B. des Gesetzgebungsverfahrens zur 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung mit der zunächst erfolgten Einbringung eines bereits überholten und sodann weitgehend ersetzten Gesetzentwurfs (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris).

  • BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17

    Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für …

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    Zwar ist es danach der Parlamentsmehrheit grundsätzlich vorbehalten, die Prioritäten und Abläufe bei der Bearbeitung von parlamentarischen Angelegenheiten und somit auch von Gesetzgebungsverfahren zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2017 - 2 BvQ 29/17 -, BVerfGE 145, 348, juris Rn. 37;… Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 91;… Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 90).

    Eine abstrakte Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer konkreten Gesetzesberatung ist nach dieser Rechtsprechung nicht möglich; vielmehr bedarf es der Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles sowohl hinsichtlich des konkreten Gesetzentwurfs (Umfang, Komplexität, Dringlichkeit, Entscheidungsreife) als auch hinsichtlich weiterer, die Arbeitsabläufe des Parlaments bestimmender Faktoren (Bearbeitung sonstiger Gesetzesvorlagen oder anderer Parlamentsangelegenheiten) (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2017 - 2 BvQ 29/17 -, BVerfGE 145, 348, juris Rn. 37;… Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 91).

    Hierbei spielt die Frage der Überschaubarkeit bzw. Komplexität des Regelungsgehaltes des Gesetzentwurfes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2017 - 2 BvQ 29/17 -, BVerfGE 145, 348, juris Rn. 37;… Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 91 und 103) ebenso eine Rolle wie eine mögliche thematische Vorbefassung der Abgeordneten mit seinen Inhalten (…vgl. VerfGH NRW, Beschl. v. 14.12.2023 - 117/23 -, NWVBl. 2024, 139, juris Rn. 40).

  • StGH Niedersachsen, 14.02.1979 - StGH 2/77

    Verfassungsmäßigkeit der Kreisneugliederungsbestimmungen des Achten Gesetzes zur …

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    Insbesondere begründete die VNV für die Abgeordneten keine Verpflichtung zur Diskussion in den Verhandlungen über das Gesetzgebungsvorhaben und enthielt keine Bestimmungen darüber, wie bei der Änderung einer Gesetzesvorlage zu verfahren ist (NdsStGH, Urt. v. 14.2.1977 - StGH 2/77 -, NdsStGHE 2, 1, juris Rn. 564 zur Änderung einer Gesetzesvorlage während der Beratungen im Innenausschuss zur damaligen Kreisreform).

    Aus dem verfassungsrechtlichen Status der Abgeordneten folgte nur, dass diesen die für die Beratungen unerlässlichen Unterlagen zur Verfügung stehen müssen (NdsStGH, Urt. v. 14.2.1977 - StGH 2/77 -, NdsStGHE 2, 1, juris Rn. 578).

    Eine Grenze zog der Staatsgerichtshof lediglich dahingehend, dass die Möglichkeit nicht beschränkt sein dürfe, begleitende Fraktionssitzungen durchzuführen; insoweit sei es allerdings ausreichend, wenn bis zur Lesung im Plenum diesbezüglich Zeit bleibe (NdsStGH, Urt. v. 14.2.1977 - StGH 2/77 -, NdsStGHE 2, 1, juris Rn. 580 ff.).

  • BVerfG, 30.07.2024 - 2 BvF 1/23

    Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß - allein die 5 …

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle werden die angegriffenen Normen ohne Bindung an die erhobenen Rügen unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft (…vgl. BVerfG, Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 90; v. 30.7.2024 - 2 BvF 1/23 -, BVerfGE 169, 236, juris Rn. 125).
  • BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09

    Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag - Nichtigkeit …

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    Die gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung umfasst daher das Recht der Abgeordneten, sich über den Beratungsgegenstand auf der Grundlage ausreichender Informationen eine eigene Meinung bilden und davon ausgehend an der Beratung und Beschlussfassung des Parlaments mitwirken zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.1.2019 - 2 BvL 1/09 -, BVerfGE 150, 345, juris Rn. 58;… Urt. v. 24.1.2023 - 2 BvF 2/18 -, BVerfGE 165, 206, juris Rn. 93;… Beschl. v. 5.7.2023 - 2 BvE 4/23 -, BVerfGE 166, 304, juris Rn. 88).
  • BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvE 10/25

    Alt-Bundestag VII - eA II - Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    4. Welche Rechtsfolgen ein Verstoß gegen diese Grundsätze im Hinblick auf die formelle Verfassungsmäßigkeit des beschlossenen Gesetzes hat, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht entschieden (zuletzt ausdrücklich offengelassen in BVerfG, Beschl. v. 20.3.2025 - 2 BvE 10/25 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    Hierbei ist substantiiert darzulegen, aufgrund welcher rechtlichen Erwägungen die Antragsteller die Rechtsvorschriften mit Normen der Niedersächsischen Verfassung für unvereinbar halten (vgl. zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Urt. v. 24.11.2010 - 1 BvF 2/05 -, BVerfGE 128, 1, juris Rn. 116;… vgl. im Übrigen Smollich in: Hannoverscher Kommentar zur Niedersächsischen Verfassung, 2. Aufl. 2021, Art. 54 Rn. 25).
  • BVerfG, 29.11.2023 - 2 BvF 1/21

    Das Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    Die Antragsteller haben ihr - für die Zulässigkeit des Antrags erforderliches Interesse an der Klarstellung der Geltung der Norm (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Urt. v. 29.11.2023 - 2 BvF 1/21 - , BVerfGE 168, 71, juris Rn. 77 m.w.N.) hinreichend dargelegt.
  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

    Auszug aus StGH Niedersachsen, 14.08.2025 - StGH 1/24
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bei einem Streit über Statusrechte von Abgeordneten die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde ausgeschlossen, weil für diesen Streit das Organstreitverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG die vorgesehene (und vorrangige) Verfahrensart sei (…BVerfG, Beschl. v. 14.5.1957 - 2 BvR 1/57 -, BVerfGE 6, 445, juris Rn. 16; Urt. v. 30.7.2003 - 2 BvR 508/01 -, BVerfGE 108, 251, juris Rn. 39).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Agrarmarktbeihilfen

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58

    Volksbefragung

  • BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09

    Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von …

  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

  • StGH Niedersachsen, 16.12.2011 - StGH 1/10

    Grundsatz der Haushaltsklarheit; Grundsatz der Haushaltswahrheit; Grundsatz der …

  • BVerfG, 23.07.2026 - 2 BvE 4/23

    Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz - Hauptsache - Organklage gegen Ausgestaltung …

    Eine solche Situation kann in Betracht kommen, wenn ein Gesetzgebungsverfahren missbräuchlich verschleppt oder beschleunigt wird mit dem Ziel, die Teilhaberechte der Abgeordneten oder den Grundsatz der Parlamentsöffentlichkeit ohne jeden Sachgrund einzuschränken (vgl. BVerfGE 1, 144 ; 145, 348 ; 165, 206 ; 166, 304 ; NdsStGH, Beschluss vom 14. August 2025 - StGH 1/24 -, juris, Rn. 42).
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