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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13443
OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15 (https://dejure.org/2015,13443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.04.2015 - 2 Ws 122/15 (https://dejure.org/2015,13443)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. April 2015 - 2 Ws 122/15 (https://dejure.org/2015,13443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 455
    Durchsetzung des Strafvollzugs trotz Selbstmordgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Leitsatz und Auszüge)

    Strafvollstreckung trotz Suizidgefahr

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Selbstmordgefahr ist kein Grund, die Strafvollstreckung aufzuschieben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Selbstmordgefahr ist kein Grund für Aufschub der Strafvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchsetzung des Strafvollzugs trotz Selbstmordgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StRR 2015, 387
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03

    Unterbrechung der Strafvollstreckung wegen Erkrankung des Gefangenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Erforderlich ist deshalb eine Abwägung zwischen den der Strafvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen der Verurteilten mit den im öffentlichen Interesse stehenden Belangen einer effektiven Strafrechtspflege und der durch den Strafvollzug zu erwartenden Resozialisierung der Verurteilten (vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; zur Suizidgefahr bei der Zwangsräumung einer Wohnung: BVerfG, 2 BvR 2457/13 v. 25.2.2014 - WM 2014, 478 ).

    Darüber hinaus gebieten das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und das Gebot der Gerechtigkeit, dem die Verfassung und mit ihr die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, dass rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafen grundsätzlich auch zu vollstrecken sind, um die Gleichbehandlung aller verurteilten Straftäter zu gewährleisten (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; BVerfGE 51, 324 ).

  • RG, 12.10.1914 - I 590/14

    1. Inwieweit gilt der Strafausschließungsgrund des § 193 StGB. auch gegenüber …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    § 455 StPO verbietet einen Vollzug, von dem eine nahe Lebensgefahr oder eine schwere Gesundheitsgefahr droht (vgl. Senat, 2 Ws 590/14 v. 12.1.2015).

    Eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Strafgefangenen droht vom Vollzug dann nicht, wenn dieser - wie hier - Mittel zur Abhilfe bereit hält (vgl. Senat, 2 Ws 590/14 v. 14.1.2015).

  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 211/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Verfahren der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Rn. 15 In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255;… KK-Appl, § 455 Rn. 7;… Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10;… Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).

    Die Lebensgefahr geht daher letztlich nicht von der Vollstreckung, sondern von der suizidgefährdeten Person selbst aus (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191 ).

  • BGH, 22.03.2013 - V ZR 28/12

    Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Leistungen in Erwartung einer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Erforderlich ist deshalb eine Abwägung zwischen den der Strafvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen der Verurteilten mit den im öffentlichen Interesse stehenden Belangen einer effektiven Strafrechtspflege und der durch den Strafvollzug zu erwartenden Resozialisierung der Verurteilten (vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; zur Suizidgefahr bei der Zwangsräumung einer Wohnung: BVerfG, 2 BvR 2457/13 v. 25.2.2014 - WM 2014, 478 ).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Darüber hinaus gebieten das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionstüchtigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und das Gebot der Gerechtigkeit, dem die Verfassung und mit ihr die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, dass rechtskräftig verhängte Freiheitsstrafen grundsätzlich auch zu vollstrecken sind, um die Gleichbehandlung aller verurteilten Straftäter zu gewährleisten (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG, 2 BvR 1007/03 v. 27.6.2003 - NStZ-RR 2003, 345 ; BVerfGE 51, 324 ).
  • BGH, 18.02.2014 - 3 StR 23/14

    Änderung des Schuldspruchs bei teilweiser Einstellung des Verfahrens wegen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Rn. 1 Die Verurteilte hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wegen schweren Bandendiebstahls in 13 Fällen und Wohnungseinbruchdiebstahls aus dem Urteil des Landgerichts Trier vom 2. Oktober 2013 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs 3 StR 23/14 vom 18. Februar 2014 zu verbüßen.
  • OLG München, 08.01.1981 - 1 VAs 19/80
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Entscheidend für die Anwendung von § 455 Abs. 1 StPO ist vielmehr, dass die psychische Erkrankung einen solchen Grad erreicht haben muss, dass der Verurteilte für einen Behandlungsvollzug nicht mehr erreichbar ist (vgl. OLG München, 1 VAs 19/80 v. 8.1.1981 - NStZ 1981, 240;… KK-Appl aaO.).
  • KG, 05.01.1994 - 5 Ws 4/94

    Strafvollstreckungskammer; Erstinstanzlich; Erste Instanz; Allgemeine …

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Rn. 15 In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255;… KK-Appl, § 455 Rn. 7;… Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10;… Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.1990 - 1 Ws 866/90
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Dabei sind an die Besorgnis einer nahen Lebensgefahr, die krankheitsbedingt im Fall einer Vollstreckung droht, strenge Anforderungen zu stellen und darüber hinaus muss die Vollstreckung der Freiheitsstrafe für diese Gefahr auch ursächlich sein (…vgl. Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., Bd. 9 § 455 Rn. 10; OLG Düsseldorf, 1 Ws 866/90 v. 16.10.1990 - NStZ 1991, 151).
  • OLG Köln, 25.11.2003 - 2 Ws 623/03

    Vollzugsuntauglichkeit; Suizidgefahr

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.04.2015 - 2 Ws 122/15
    Rn. 15 In Rechtsprechung und Schrifttum ist deshalb übereinstimmend anerkannt, dass Selbstmordgefahr grundsätzlich auch dann kein Grund ist, die Strafvollstreckung aufzuschieben, wenn sie - wie vorliegend - ernsthaft geäußert wird (vgl. OLG Hamm, 2 Ws 211/09 v. 13.8.2009 - NStZ-RR 2010, 191; OLG Schleswig, 2 Ws 436/06 v. 12.11.2006 - SchlHA 2007, 292; OLG Köln, 2 Ws 623/03 v. 25.11.2003; KG, 5 Ws 4/94 v. 5.1.1994 - NStZ 1994, 255;… KK-Appl, § 455 Rn. 7;… Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, § 455 Rn. 10;… Klein in: BeckOK StPO § 455 Rn. 3).
  • OLG Schleswig, 23.11.2006 - 2 Ws 436/06
  • OLG Zweibrücken, 07.09.2023 - 1 Ws 189/22

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur …

    So kann ein suizidgefährdeter Strafgefangener gemäß § 88 Abs. 2 Nr. 2 LJVollzG-RP zur Verhinderung eines Selbstmordes u.a. mit technischen Hilfsmitteln dauerhaft - und nicht nur zur Nachtzeit beobachtet werden (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2015 - 2 Ws 122/15 -, juris m.w.N.) oder in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände (§ 88 Abs. 2 Nr. 5 LJVollzG-RP) untergebracht werden.
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