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   BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85   

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BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,1062)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1985 - 1 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,1062)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1985 - 1 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,1062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 249, 242 StGB; §§ 267, 261 StPO
    Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Raub

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines lediglich auf einen Raub gestützen Haftbefehl aufgrund der Abänderung der Verurteilung in eine Beihilfe zum Diebstahl - Erwägungen zur Aurechterhaltung eines Haftbefehls aufgrund bereits weitere schwerwiegender Verurteilungen - Untersuchungshaft - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 249 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewaltbegriff - Raub - Diebstahlsfälle - Abgrenzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 218
  • StV 1986, 299
  • StV 1986, 61
  • StV 1986, 65
  • JR 1986, 273
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74

    Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Andere Entscheidungen stellen darauf ab, ob im Einzelfall die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit oder Schnelligkeit erreicht wird (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22; Urteil vom 15. Januar 1975 - 2 StR 607/74 - bei Dallinger MDR 1975, 543).
  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Weiter ist in einem früheren Urteil Raub mit der Begründung angenommen worden, der Täter wolle durch den plötzlichen Zugriff auf die Sache gerade einen in aller Regel zu erwartenden und auch in Rechnung gestellten Widerstand des Opfers ausschalten (BGHSt 18, 329).
  • BGH, 10.06.1955 - 1 StR 179/55
    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. BGH NJW 1955, 1404; Urteil vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 590/67).
  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 590/67

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Gewalt gegen eine Person als

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. BGH NJW 1955, 1404; Urteil vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 590/67).
  • BGH, 13.06.1967 - 5 StR 246/67

    Voraussetzungen einer Gewaltanwendung im Sinne des § 249 StGB - Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Nach einer Ansicht ist Diebstahl anzunehmen, wenn die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen lasse, sich nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der räumlichen Lageveränderung der Sache erforderlich sei (BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17; 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger aaO und 15. März 1977 - 5 StR 105/77).
  • BGH, 15.01.1975 - 2 StR 607/74

    Strafbarkeit wegen Diebstahls oder Raubes bei Wegnahme einer Aktentasche nach

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Andere Entscheidungen stellen darauf ab, ob im Einzelfall die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit oder Schnelligkeit erreicht wird (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22; Urteil vom 15. Januar 1975 - 2 StR 607/74 - bei Dallinger MDR 1975, 543).
  • BGH, 15.03.1977 - 5 StR 105/77

    Abgrenzung von Diebstahl und Raub bei Kraftentfaltung zum Zweck der Wegnahme -

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Nach einer Ansicht ist Diebstahl anzunehmen, wenn die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen lasse, sich nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der räumlichen Lageveränderung der Sache erforderlich sei (BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17; 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger aaO und 15. März 1977 - 5 StR 105/77).
  • BGH, 03.07.1974 - 3 StR 154/74
    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Andere Entscheidungen stellen darauf ab, ob im Einzelfall die Wegnahme vorwiegend durch die entfaltete Kraft oder in erster Linie durch die angewandte List, Geschicklichkeit oder Schnelligkeit erreicht wird (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1974 - 3 StR 154/74 - bei Dallinger MDR 1975, 22; Urteil vom 15. Januar 1975 - 2 StR 607/74 - bei Dallinger MDR 1975, 543).
  • BGH, 18.05.1982 - 5 StR 261/82

    Zueignungsabsicht des Mittäters hinsichtlich abmontierter Kennzeichenschilder als

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Mittäter bei Diebstahl oder Raub kann jedoch nur sein, wer selbst in Zueignungsabsicht handelt (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1982 - 5 StR 261/82).
  • BGH, 19.07.1967 - 2 StR 349/67

    Gewaltausübung durch überraschenden Angriff

    Auszug aus BGH, 12.11.1985 - 1 StR 516/85
    Nach einer Ansicht ist Diebstahl anzunehmen, wenn die vom Täter entfaltete körperliche Kraft wegen der listigen Ausnutzung eines Überraschungseffekts, die einen Widerstand gar nicht erst aufkommen lasse, sich nur gegen die Sache richte und nicht weiterreiche, als es zu der räumlichen Lageveränderung der Sache erforderlich sei (BGH, Urteile vom 13. Juni 1967 - 5 StR 246/67 - bei Dallinger MDR 1968, 17; 19. Juli 1967 - 2 StR 349/67 - bei Dallinger aaO und 15. März 1977 - 5 StR 105/77).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Auch kann angesichts der - wenngleich ebenfalls inhaltlich nur knapp wiedergegebenen - Geständnisse noch ausgeschlossen werden, dass die Angeklagten im Flur so überraschend schnell und listig zugriffen, dass sie nur dem Tragen der Tabletten dienende Kraft überwinden mussten (dazu BGH, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 4; Beschlüsse vom 24. Januar 1989 - 3 StR 568/88, juris Rn. 3 f.; vom 4. Juni 1991 - 5 StR 192/91, juris Rn. 3; vom 12. November 1985 - 1 StR 516/85, NStZ 1986, 218).
  • BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89

    Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte

    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden" (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 2; ebenso BGH NStZ 1986, 218).
  • BGH, 23.01.2020 - StB 1/20

    Bestehen eines dringenden Tatverdachts im Sinne des § 112 Abs. 1 S. 1 StPO bei

    Dies gilt unabhängig von den weiteren Anklagevorwürfen, die nicht Gegenstand des Haftbefehls sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. November 1985 - 1 StR 516/85, StV 1986, 65; BVerfG, Beschluss vom 13. September 2001 - 2 BvR 1286/01 u.a., juris Rn. 21 aE) und zu denen das Oberlandesgericht keine weiteren Ausführungen gemacht hat.
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 445/21

    Nötigungsmittel beim Raub (Gewalt gegen eine Person; durch List, Schnelligkeit

    Sie muss so erheblich sein, dass sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muss sie als körperlicher Zwang empfunden werden (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12. November 1985 - 1 StR 516/85, BeckRS 9998, 85388).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2007 - 1 Ws 24/07

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeitsprüfung

    Sie dürfen erst nach einer entsprechenden Erweiterung des Haftbefehls Berücksichtigung finden (OLG Stuttgart, Justiz 1997, 62; BGH StV 1986, 65; Meyer-Goßner, StPO, 49. Auflage, Rn. 4 zu § 210).
  • BGH, 03.05.1988 - 5 StR 165/88

    Änderung des Schuldspruchs von Raub in Diebstahl - Strafrechtliche Beurteilung

    Er ist hiernach durch List und Schnelligkeit zum Ziel gekommen; er brauchte gegen die Opfer nicht in einem solchen Maße Kraft einzusetzen, daß das Erscheinungsbild der Tat durch die Gewalt gegen eine Person geprägt wurde (BGH Urteil vom 15. März 1977 - 5 StR 105/77 - und Beschluß vom 19. Juli 1983 - 5 StR 405/83 - BGH bei Dallinger MDR 1975, 22, 243; BGH NStZ 1986, 218).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 206/87

    Diebstahl - Zueignungsabsicht - Dritter - Nutzen - Vorteil

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  • LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Raubes im Sinne der Bedingungen einer

    Im Beschluss vom 12.11.1985 - 1 StR 516/85 - (ebenfalls zu recherchieren über juris) hat der BGH ausgeführt, Gewalt gegen eine Person liege nur dann vor, wenn die Kraft, die der Täter entfalte, wesentlicher Bestandteil der Wegnahme sei.
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Es durfte in diesem Zusammenhang nur die zu erwartende Freiheitsstrafe für die dem Haftbefehl zugrunde liegende Tat in die Abwägung einbeziehen (vgl. etwa BGH, Strafverteidiger 1986, 65; OLG Hamm, Strafverteidiger 1998, 553), so dass bei Zugrundelegung des erstinstanzlichen Urteils die gegen den Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung bereits vollstreckte und nach § 51 StGB anzurechnende Untersuchungshaft von etwa zehn Monaten ca. die Hälfte der danach zu erwartenden Freiheitsstrafe von 20 Monaten umfasste, wobei sich letztere bei erfolgreicher Berufung der Staatsanwaltschaft jedoch noch erhöhen kann.
  • BGH, 07.06.1988 - 1 StR 53/88

    Definition der Gewalt gegen eine Person

    Sie muß daher so erheblich sein, daß sie geeignet ist, erwarteten Widerstand zu brechen; vom Opfer muß sie als körperlicher Zwang empfunden werden (BGH NStZ 1986, 218).
  • LG Düsseldorf, 16.07.2020 - 11 KLs 11/20
  • KG, 03.01.2017 - 121 HEs 43/16

    Untersuchungshaft: Prüfungsgrundlage im Verfahren der besonderen Haftprüfung

  • BGH, 27.08.1991 - 5 StR 297/91

    Anwendung von Gewalt in Form des Entreissens einer am Körper getragenen

  • BGH, 24.01.1989 - 3 StR 568/88

    Vorliegen des Raubmerkmals "Gewalt gegen eine Person" bei überraschendem aus der

  • AG Düsseldorf, 26.04.2004 - 43 C 5879/03

    Raubüberfall i.R. eines von einer Hausratversicherung gedeckten

  • LG Kaiserslautern, 09.02.2004 - 5 Qs 17/04

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft bei einem

  • OLG Stuttgart, 13.09.1996 - 1 Ws 136/96
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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1986 - 2 StR 658/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10428
BGH, 24.01.1986 - 2 StR 658/85 (https://dejure.org/1986,10428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensschaden aufgrund einer durch Täuschung erlangten Forderungsstundung - Prolongation eines Wechsels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 299
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in

    Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB liegt nämlich nicht vor, wenn der Sozialversicherungsträger aufgrund der schlechten Finanzlage des Unternehmens seinen Beitragsanspruch auch bei zutreffender Meldung der Beschäftigungsverhältnisse nicht hätte realisieren können (vgl. BGH wistra 1993, 17; wistra 1986, 170 f.).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 353/08

    Firmenbestattung und Bankrott (Verschleierung seiner wirklichen geschäftlichen

    a) Soweit der Angeklagte wegen Betrugs verurteilt worden ist, werden die Feststellungen des Landgerichts den Vorgaben aus dem Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 (vgl. auch BGHSt 1, 262, 264; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 39; BGH wistra 1986, 170) gerecht.
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 508/02

    Betrug (Vermögensschaden; Kausalität; Risikoerhöhung; Schadensermittlung;

    Nur wenn sich durch die Erklärung des Angeklagten das Risiko einer Nichterfüllung der Darlehensschuld erhöht haben sollte, ist die Täuschungshandlung für den Eintritt des Vermögensschadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB ursächlich (BGH wistra 1993, 17; 1986, 170 f.; vgl. auch BGH Beschl. vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02).
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 353/88

    Gewährung von Krediten an nicht kreditwürdige Geschäftsleute unter Ausnutzung der

    Der bei der Bank eingetretene Schaden wurde deshalb hierdurch nicht vergrößert; dem Vorgehen des Angeklagten kommt daher eine rechtlich selbständige Bedeutung nicht mehr zu (vgl. BGHSt 1, 262, 264; BGH StV 1986, 299).".
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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6837
BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85 (https://dejure.org/1986,6837)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1986 - 3 StR 411/85 (https://dejure.org/1986,6837)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1986 - 3 StR 411/85 (https://dejure.org/1986,6837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 299
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82

    Betrügerischer Verkauf von Optionen auf Warenterminkontrakte - Höhe des

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85
    Gänzliche Wertlosigkeit für den Käufer hatte der Senat im Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 147/82 (BGHSt 31, 115) in einem Falle angenommen, in dem bei Preisaufschlägen bis zu 392 % nach der vom Senat gebilligten Auffassung des Tatrichters das Verlustrisiko "derart vervielfacht" war, "daß die Optionen ihre reale Werthaltigkeit verloren" (vgl. BGHSt 31, 115, 116).
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85
    § 89 Börsengesetz betrifft allein Spekulationsgeschäfte an inländischen amtlichen Börsen (BGH, wistra 1983, 157; vgl. auch BGHSt 29, 152, 157).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82

    Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte -

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85
    In den Fällen der auftragsgemäß verwirklichten Optionsgeschäfte ist bei der Schadensberechnung auszugehen von der jedenfalls für den Normalfall der betrügerischen Vermittlung von Warenterminsoptionen maßgebenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Höhe des Vermögensschadens sich bestimmt nach dem Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem wirklichen Wert der Option, der sich aus den Beschaffungskosten und der Provision eines seriösen inländischen Maklers zusammensetzt (BGHSt 32, 22 mit weiteren Nachweisen; BGH MDR 1983, 591).
  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 550/82

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85
    In den Fällen der auftragsgemäß verwirklichten Optionsgeschäfte ist bei der Schadensberechnung auszugehen von der jedenfalls für den Normalfall der betrügerischen Vermittlung von Warenterminsoptionen maßgebenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Höhe des Vermögensschadens sich bestimmt nach dem Unterschied zwischen dem vereinbarten Preis und dem wirklichen Wert der Option, der sich aus den Beschaffungskosten und der Provision eines seriösen inländischen Maklers zusammensetzt (BGHSt 32, 22 mit weiteren Nachweisen; BGH MDR 1983, 591).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83

    Fortgesetzter Betrug durch Warentermingeschäfte; Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85
    Auch mit dem Sachverhalt, welcher dem von der Strafkammer in Bezug genommenen Senatsurteil vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83 - zugrundelag, ist der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • BGH, 08.09.1983 - 1 StR 185/83

    Täuschung über die Höhe des Händlerabschlags bei Optionen auf

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85
    Die Mangelhaftigkeit der von den Angeklagten tatsächlich gewährten Leistung fällt für die Schadensberechnung erheblich ins Gewicht (vgl. BGH, Beschluß vom 8. September 1983 - 1 StR 185/83; Lackner/ Imo MDR 1983, 969, 978/979).
  • BGH, 07.05.1985 - 1 StR 805/84

    Angemessenheit eines zwanzigprozentigen Aufschlages auf eine Option

    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85
    Unter diesen Umständen begegnet es hier keinen Bedenken, jeden die Höhe von 20 % der Beschaffungskosten einer Option übersteigenden Aufschlag (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1985 - 1 StR 805/84 mit weiteren Hinweisen) als Mindestschaden der Kunden anzunehmen.
  • BGH, 04.01.1984 - 3 StR 496/83
    Auszug aus BGH, 24.01.1986 - 3 StR 411/85
    Dort hatte der Angeklagte von vornherein die Absicht, von den erhaltenen Kundengeldern nichts zurückzuzahlen (so auch der dem Senatsbeschluß vom 4. Januar 1984 - 3 StR 496/83 - zugrundeliegende Fall).
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