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   OLG Düsseldorf, 14.06.1985 - 4 Ws 93/85   

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https://dejure.org/1985,2284
OLG Düsseldorf, 14.06.1985 - 4 Ws 93/85 (https://dejure.org/1985,2284)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.1985 - 4 Ws 93/85 (https://dejure.org/1985,2284)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 1985 - 4 Ws 93/85 (https://dejure.org/1985,2284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollstreckungsverfahren; Strafverfahren; Mehrfachverteidigung

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 956
  • NStZ 1985, 521
  • StV 1986, 96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1976 - 2 StR 44/76

    Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Verteidigung mehrerer Beschuldigter -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1985 - 4 Ws 93/85
    Der Zurückweisung stehe nicht entgegen, daß das Widerrufsverfahren gegen M. bei Übernahme der Verteidigung des A. durch die Aufhebung des Widerrufsbeschlusses im Beschwerdeverfahren bereits abgeschlossen war (vgl. BGHSt 26, 367, 371 [hier: IV (449) 163 d-e]).
  • OLG München, 11.12.1979 - 2 Ws 908/79

    Keine gemeinschaftliche Verteidigung auch mit bereits abgeurteilten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1985 - 4 Ws 93/85
    Daß die Anwendbarkeit des § 146 StPO nicht auf die Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter im eigentlichen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren beschränkt ist, sondern auch im Verhältnis zwischen Strafverfahren und Vollstreckungsverfahren gilt, hat bereits das OLG München in einem Fall entschieden, in dem der Verteidiger eines Angekl. im Hauptverfahren sich später für einen wegen derselben Tat bereits als Mittäter rechtskräftig Verurteilten im Verfahren nach § 57 StGB bestellt hatte (NJW 80, 1477 [hier: IV (449) 183 c], zust. zitiert von KG JR 81, 435 ..).«.
  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Dieser gebiete es, entlastendes Vorbringen des Angeklagten, das wegen der Beweismittelsperrung nicht aufgeklärt werden kann, als wahr zu unterstellen (so uneingeschränkt Schneider, Die Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage im Strafprozeß, Diss. Freiburg 1970 S. 125; vgl. auch BGHSt 20, 189, 191 - nicht entscheidungstragend - und im Anschluß hieran LG Münster StV 1983, 97, 98; LG Berlin StV 1986, 96, 97).
  • LG Bonn, 22.05.2017 - 27 Qs 5/17

    Einstellung des Strafverfahrens, beschränkter Strafklageverbrauch,

    Demgegenüber soll ein Verfahrenshindernis lediglich dann nicht entstehen, wenn der Beschuldigte eine Auflage erfüllt, die unzulässig ist (Beulke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 153a Rn. 96) oder wenn die Auflagen teils zulässig und teils unzulässig waren und die zulässigen Auflagen erfüllt wurden (Schmitt aaO Rn. 52; Düsseldorf MDR 1985, 956; aA Frankfurt MDR 1980, 516), da in diesen Fällen ein Vertrauen des Beschuldigten nicht besteht oder zumindest nicht schutzwürdig ist.
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 101-IV-07
    Der Beschwerdeführer hat eine gegen diesen Beschluss gemäß § 33a StPO statthafte Anhörungsrüge (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf MDR 1985, 956) nicht erhoben.
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