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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.10.1989 - Ws 1048/89   

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https://dejure.org/1989,6058
OLG Nürnberg, 16.10.1989 - Ws 1048/89 (https://dejure.org/1989,6058)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.10.1989 - Ws 1048/89 (https://dejure.org/1989,6058)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Oktober 1989 - Ws 1048/89 (https://dejure.org/1989,6058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Versagung einer Genehmigung eines Kleinstfernsehers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1990, 117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 05.09.1988 - 2 Ws 534/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.1989 - Ws 1048/89
    Der Senat ist der Meinung, daß - wie auch das OLG Koblenz in seinem Beschluß vom 05.09.1988 - 2 Ws 534/88 - (Strafverteidiger 1989, 210) ausgeführt hat - die Genehmigung für den Betrieb eines batteriebetriebenen Fernsehgeräts im Haftraum eines Untersuchungsgefangenen nur dann zu versagen ist, wenn das Fernsehgerät in den Händen des Antragstellers wegen der besonderen persönlichen Umstände als Gefahrenquelle erscheint.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.08.1989 - 1 Ws 198/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3829
OLG Celle, 07.08.1989 - 1 Ws 198/89 (https://dejure.org/1989,3829)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.08.1989 - 1 Ws 198/89 (https://dejure.org/1989,3829)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. August 1989 - 1 Ws 198/89 (https://dejure.org/1989,3829)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 117
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Stuttgart, 03.05.2000 - 3 Ws 58/00

    Verlängerung der Bewährungszeit über fünf Jahre hinaus

    bb) Nicht anschließen kann sich der Senat der Auffassung, die Vorschrift gestatte stets die Verlängerung der Bewährungszeit auf bis zu fünf Jahre zuzüglich der Hälfte der zunächst bestimmten (ersten) Bewährungszeit - hier somit auf sechseinhalb Jahre -, sei es unabhängig von der zuletzt bestimmten Bewährungsdauer (so KG JR 1993, 75, 76), sei es jedenfalls dann, wenn die Bewährungszeit in mehreren Schritten zuvor bereits auf fünf Jahre erhöht worden ist (OLG Hamm NStZ 1988, 291, 292; OLG Frankfurt StV 1989, 25; OLG Celle StV 1990, 117, 118; Dölling NStZ 1989, 345, 347; S/S-Stree, StGB 25. Aufl., § 56 f Rn. 1 Oa).

    Kommt weiter ein Widerruf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht in Betracht, ist aber die Bewährungszeit bereits bis zum Höchstmaß der §§ 56 a Abs. 1, 56 f Abs. 2 Satz 2 StGB verlängert, haben beide Maßnahmen zu unterbleiben (vgl. auch OLG Celle StV 1990, 117; NStZ 1991, 206).

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 2 Ws 29/11

    Verlängerung der Bewährungszeit; Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft; Umfang

    2 St 88/89|BGH; 09.01.1990; 5 StR 601/89">MDR 1990, 356, StV 1990118, MDR 1994, 31 f., StV 1996, 218 sowie NStZ-RR 1996, 185; OLG Celle StV 1990, 117; KG Berlin JR 1993, 75 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 330 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 26.08.2005, 1 Ws 319/05 - bei Juris und jetzt auch OLG Thüringen, Beschluss vom 15. Januar 2010, 1 Ws 538/09, VRS 118, 274; Dölling, NStZ 1989, 347; Schönke Schröder - Stree, aaO, § 56 f Rz 10a).
  • OLG Celle, 28.01.2015 - 1 Ws 29/15

    Zulässigkeit der Verlängerung der Bewährungszeit über 5 Jahre hinaus

    Die Kammer hat der Beschwerde nicht abgeholfen und beruft sich insoweit auf die in StV 1990, 117 veröffentlichte Entscheidung des 1. Strafsenats des OLG Celle.

    Die Entscheidung StV 1990, 117 erging durch den damaligen 1. Strafsenat, nicht durch den aktuellen 1. Strafsenat, der vormals als 3. Strafsenat tätig war und die Auffassung in der genannten Entscheidung nicht teilt (vgl. OLG Celle, NStZ 1991, 206; Beschluss vom 28. Februar 2011, 1 Ws 41/11).

  • OLG Jena, 15.01.2010 - 1 Ws 538/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit; Höchstfrist der

    Der Senat geht bei der Bestimmung des 'absoluten Höchstmaßes' der Bewährungszeitverlängerung von dem durch § 56a Abs. 1 Satz 2 StGB vorgegebenen Regelhöchstmaß von fünf Jahren aus und hält dessen Überschreitung um die Hälfte der ursprünglich (im ersten Bewährungsbeschluss) bestimmten Bewährungszeit für zulässig (so schon Senatsbeschluss vom 26.08.2005, a.a.O.; OLG Celle StV 1990, 117, 118; OLG Frankfurt StV 1989, 25; OLG Hamburg NStZ-RR 1999 330, 332).
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 560/93

    Nachträglicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz neuerlicher

    Zwar entnimmt die ganz überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur der Regelung von § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB im Zusammenhang mit § 56 f Abs. 2 StGB , daß die Begehung einer Straftat in der Bewährungszeit nur dann den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigt, wenn sich im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung (vgl. dazu OLG Karlsruhe, MDR 1976, S. 863; OLG Celle, Strafverteidiger 1990, S. 117 ) unter Berücksichtigung aller dafür maßgeblichen Umstände wegen der neuen Tat ein Anlaß für eine Berichtigung der ursprünglich als positiv bewerteten Sozialprognose ergibt.
  • OLG Stuttgart, 11.12.2017 - 3 Ws 85/17

    Straftatbegehung innerhalb der Bewährungszeit: Höchstmaß der möglichen

    Die Strafe ist auch zu erlassen, wenn eine Verlängerung der Bewährungszeit nicht mehr möglich ist, weil das Höchstmaß nach § 56a Abs. 1, § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB bereits erreicht ist (OLG Celle, StV 1990, 117; Fischer, StGB, 64. Auflage, § 56g Rn. 2).
  • OLG Celle, 01.07.2010 - 2 Ws 222/10

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verlängerung einer dreijährigen

    So hat u.a. der hiesige 1. Senat in seiner Entscheidung vom 07.08.1989 (StV 1990, 117) ausgeführt, dass die Regelung des § 56f Abs. 2 Satz 2 StGB nur eine Begrenzung hinsichtlich der Verlängerung der Bewährungszeit über die nach § 56a StGB festgesetzte Höchstfrist von fünf Jahren Bedeutung habe.
  • OLG Hamburg, 21.10.1998 - 2 Ws 247/98

    Verlängerung der Bewährungszeit, Höchstmaß, mehrmalige Verlängerung, Beginn der

    Anders verhielte es sich, wenn infolge fristbedingter Erschöpfung der Verlängerungsmöglichkeiten auch der Widerruf zu unterbleiben hätte (so in anderem Zusammenhang OLG Celle, StV 1990, 117: wenn die Verlängerung ausreicht, aber am zulässigen Höchstmaß scheitert, sei trotz Bewährungsversagens die Strafe zu erlassen, statt die Strafaussetzung zu widerrufen).
  • OLG Jena, 06.07.2009 - 1 Ws 251/09

    Beginn der Bewährungszeit bei deren Verlängerung; Verfehlungen im Zeitraum

    In solchen Fällen kommt ein Widerruf der Strafaussetzung dann jedoch nicht mehr in Betracht und die Strafe ist nach § 56g Abs. 1 Satz 1 StGB zu erlassen (OLG Celle StV 1990, 117, 118; OLG Düsseldorf NStZ 1994, 559 ).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2008 - 1 Ws 157/08

    Bewährungswiderruf: Rechtzeitigkeit der Nachtragsentscheidung; Straferlass bei

    Mit Blick auf Art. 2 GG geht der Erlass der Strafe vor (vgl. OLG Celle StV 1990, 117).
  • KG, 20.10.2017 - 5 Ws 207/17

    Zulässigkeit der Verlängerung der Bewährungszeit nach deren Ablauf

  • OLG Hamm, 02.11.1995 - 2 Ws 467/95

    Verlängerung der Bewährungszeit, Höchstzeit der Verlängerung, Höchstmaß der

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