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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1991 - 4 StR 272/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2486
BGH, 27.06.1991 - 4 StR 272/91 (https://dejure.org/1991,2486)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1991 - 4 StR 272/91 (https://dejure.org/1991,2486)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 4 StR 272/91 (https://dejure.org/1991,2486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachmalige Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit des Täters bei Annahme eines minder schweren Falles allein aufgrund der verminderten Schuldfähigkeit - Erfordernis eines gerechten Verhältnisses von gegen Mittäter verhängten Strafen - Mittäter - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 557
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 27.06.1991 - 4 StR 272/91
    Da sich das weitere Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer zurück (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 27.06.1991 - 4 StR 272/91
    Ungeachtet der Unterschiede, insbesondere in der Strafart, erwachsen insoweit Zweifel, ob der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1), hier hinreichend beachtet worden ist.
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Das soll auch gelten, wenn ein Täter nach Jugendrecht und der andere nach Erwachsenenrecht verurteilt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1991 - 4 StR 272/91 = StV 1991, 557).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09

    Strafzumessung (gravierende Unterschiede in der Schuld von Mittätern);

    Es kann aber nicht völlig außer Acht bleiben, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).

    Jedoch gelten die oben genannten Gesichtspunkte im Grundsatz auch dann, wenn einer der Täter nach Jugendstrafrecht, der andere nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt wird (vgl. BGH StV 1991, 557).

  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 277/01

    Gesamtstrafenbildung bei Mittäterschaft; Strafzumessung bei Mittäterschaft;

    Zwar darf der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, bei der Strafzumessung nicht völlig außer Betracht bleiben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Das Landgericht hat bei der Bemessung der gegen ihn verhängten Einzelstrafe und der Gesamtstrafe erkennbar dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557), so daß nicht auszuschließen ist, daß sich die aufgezeigten Fehler bei der Bemessung der gegen seine Mitangeklagten verhängten Strafen auch auf den Strafausspruch gegen den Angeklagten B. ausgewirkt haben.
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 735/94

    Strafänderung - Strafänderungsgründe - Strafmilderung - Mittäterschaft -

    Im übrigen braucht der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, nicht völlig außer Betracht zu bleiben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).
  • BGH, 12.01.1999 - 1 StR 600/98

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Es ist dabei zutreffend davon ausgegangen, daß die gegen Mittäter verhängten Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessung 1; BGH StV 1991, 557).
  • BGH, 17.12.1991 - 1 StR 506/91

    Tatrichter - Gleiches Schuldunrecht - Mittäterschaft - Einfuhr von Heroin -

    Schon deshalb ist der Strafausspruch aufzuheben, ohne daß es darauf ankäme, ob dann, wenn die Strafkammer zweifelsfrei bei dem Angeklagten und K. von der gleichen Menge ausgegangen wäre, sich aus dem Verhältnis der gegen Mittäter im gleichen Verfahren verhängten Strafen (ausnahmsweise) ein revisibler Rechtsfehler ergeben könnte (vgl. BGH StV 1981, 123; 1987, 436; 1991, 557).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 415/91

    Einsatz einer Spielzeugpistole als Nötigungsmittel - Heranziehung eines vertypten

    Auf diese Frage (vgl. dazu BGH, Beschl. vom 27. Juni 1991 - 4 StR 272/91) geht das Landgericht nicht ein, doch kommt es darauf letztlich auch nicht an.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.1991 - 2 StR 375/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3694
BGH, 10.09.1991 - 2 StR 375/91 (https://dejure.org/1991,3694)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1991 - 2 StR 375/91 (https://dejure.org/1991,3694)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1991 - 2 StR 375/91 (https://dejure.org/1991,3694)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision, wenn das Urteil erkennen läßt, dass aus der Stellung des Angeklagten als Ausländer strafschärfende Gesichtspunkte gezogen wurden - Strafzumessung - Asylbewerber - Ausländereigenschaft - Gleichheitssatz

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 1
    Strafzumessung: Unzulässige Verknüpfung der Strafzumessung mit der Eigenschaft als Ausländer und Asylbewerber

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 557
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.1972 - 2 StR 330/72

    Betäubungsmittelgesetz - Inländer - Ausländer - Strafzumessung - Mißbrauch des

    Auszug aus BGH, 10.09.1991 - 2 StR 375/91
    Damit würde die Strafkammer aber gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 und 3 GG verstoßen (vgl. BGH NJW 1972, 2191; BGH bei Holtz, MDR 1976, 812 und 986; vgl. auch Mösl NStZ 1981, 131, 133; 1982, 148, 150 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 384/91

    Strafzumessung: Verteidigungsverhalten, Ausländereigenschaft

    Formulierungen, mit denen ohne weitere Substanz auf einen "Mißbrauch des gewährten Gastrechts" abgehoben wird, lassen nicht ausschließen, daß sie sich in einer unzulässigen strafschärfenden Würdigung der Ausländereigenschaft erschöpfen (BGH, Beschluß vom 10. September 1991 - 2 StR 375/91 - und BGH bei Mösl NStZ 1981, 133 und 1982, 150).
  • OLG Bremen, 04.11.1993 - Ss 80/93

    Nachprüfung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch; Grundsätze der Strafzumessung;

    Soweit das Gericht darauf abstellt, der Angeklagte habe durch seine Tat dazu beigetragen, ein gedeihliches Zusammenleben zwischen ausländischen und deutschen Bürgern erheblich zu erschweren, ist zu besorgen, daß das Gericht zum Nachteil des Angeklagten in unzulässiger Weise berücksichtigt hat, daß dieser Ausländer ist (vgl. BGH StV 1991, 557 ; 1993, 358 f.; Dreher/Tröndle, a.a.O., § 46 Rdnr. 25 a; Schönke/Schröder/Stree, StGB , 24. Aufl., § 46 Rdnr. 36; Detter NStZ 1991, 275 u. NStZ 1993, 475).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4521
BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91 (https://dejure.org/1991,4521)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1991 - 1 StR 419/91 (https://dejure.org/1991,4521)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 1 StR 419/91 (https://dejure.org/1991,4521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einfluss der psychischen Beeinträchtigung des Angeklagten bei der Strafzumessung - Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen - Voraussetzungen für einen Vorwegvollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1991, 557
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87

    Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    Allerdings kann die Umkehrung der in § 67 Abs. 1 StGB vorgeschriebenen Vollzugsreihenfolge auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Entziehungsbehandlung nach § 64 Abs. 1 StGB unmittelbar vorausgehen sollte (vgl. dazu Maul/Lauven NStZ 1986, 397, 399 sowie BGH NJW 1988, 216, 217).

    Doch hat auch in einem solchen Fall das Gericht zu prüfen, ob das verfolgte Ziel durch den Vorwegvollzug lediglich eines Teils der Strafe, den die Neufassung des § 67 Abs. 2 StGB zuläßt, erreicht werden kann (vgl. BGH NJW 1988, 216/217 sowie Fischer NStZ 1991, 324).

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    Auch hiergegen bestehen, worauf die Revision zutreffend hinweist, durchgreifende Bedenken: Zwar ist die Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen, wenn dabei der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht überschritten wird, nicht unzulässig (vgl. BGH NJW 1990, 194, 195).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    In einem solchen Fall muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die besondere Handlungsintensität nicht uneingeschränkt Rückschlüsse auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder verbrecherische Energie erlaubt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453; 1988, 310; 1991, 81).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    In einem solchen Fall muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die besondere Handlungsintensität nicht uneingeschränkt Rückschlüsse auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder verbrecherische Energie erlaubt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453; 1988, 310; 1991, 81).
  • BGH, 05.09.1990 - 2 StR 241/90

    Revision gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung und anderer Delikte

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    In einem solchen Fall muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die besondere Handlungsintensität nicht uneingeschränkt Rückschlüsse auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder verbrecherische Energie erlaubt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453; 1988, 310; 1991, 81).
  • BGH, 29.03.1988 - 1 StR 30/88

    Verminderte Schuldfähigkeit - Handlungsintensität - Strafzumessung - Nachhaltiges

    Auszug aus BGH, 23.07.1991 - 1 StR 419/91
    In einem solchen Fall muß der Tatrichter berücksichtigen, daß die besondere Handlungsintensität nicht uneingeschränkt Rückschlüsse auf eine erhöhte rechtsfeindliche Gesinnung oder verbrecherische Energie erlaubt (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453; 1988, 310; 1991, 81).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1991 - 4 StR 346/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6018
BGH, 03.09.1991 - 4 StR 346/91 (https://dejure.org/1991,6018)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1991 - 4 StR 346/91 (https://dejure.org/1991,6018)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1991 - 4 StR 346/91 (https://dejure.org/1991,6018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - Formelhafte Begründung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 557
  • StV 1991, 557 LS
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.09.1991 - 4 StR 346/91
    Der Senat ist - selbst wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat - auf die Sachrüge hin dazu berufen, das angefochtene Urteil insoweit zu überprüfen (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 2 und 3).
  • BGH, 23.05.1989 - 1 StR 128/89

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Suchtbehandlung

    Auszug aus BGH, 03.09.1991 - 4 StR 346/91
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 1 und 2) darf die Anordnung der Unterbringung nur unterbleiben, wenn ihr Erfolg zweifelsfrei ausgeschlossen erscheint, nicht schon dann, wenn das Ergebnis ungewiß ist.
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 03.09.1991 - 4 StR 346/91
    Der Senat ist - selbst wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat - auf die Sachrüge hin dazu berufen, das angefochtene Urteil insoweit zu überprüfen (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 2 und 3).
  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 123/87

    Verstoß gegen den Zweifelssatz bei der Anordnung zur Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 03.09.1991 - 4 StR 346/91
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 1 und 2) darf die Anordnung der Unterbringung nur unterbleiben, wenn ihr Erfolg zweifelsfrei ausgeschlossen erscheint, nicht schon dann, wenn das Ergebnis ungewiß ist.
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH, Beschluß vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 47/17

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls: revisionsrechtliche

    Ungeachtet eines möglicherweise noch ausstehenden Beschlusses über den Erlass der Strafe ist der Angeklagte damit kein "Bewährungsversager' (vgl. Senatsurteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11; BGH, Beschluss vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 76/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Ergänzend ist zu den Strafzumessungsgründen des angefochtenen Urteils zu bemerken, dass sich die strafschärfende Berücksichtigung eines Bewährungsversagens in Bezug auf Vorstrafen, bei denen die Bewährungszeit abgelaufen war und nur noch der Beschluss über den Erlass der Strafe ausstand, als rechtsfehlerhaft erweist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, StV 2018, 358 mwN).
  • BGH, 30.03.2023 - 2 StR 118/22

    Ergänzung des Urteils im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Entsprechendes gilt für die Fälle, in denen dem Täter ein Bewährungsversagen strafschärfend vorgehalten wurde, ausweislich der jeweiligen Urteilsfeststellungen nach Ablauf der Bewährungsfrist nur noch der Beschluss über den Erlass der Strafe fehlte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91; vom 21. Januar 2016 - 4 StR 507/15; vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16 und vom 15. April 2020 - 5 StR 76/20).
  • BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender

    In diesen Fällen erweist es sich als rechtsfehlerhaft, einem Angeklagten zur Last zu legen, er habe die neuen Taten während einer laufenden Bewährungsfrist begangen (BGH, Beschluss vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91, juris Rn. 5; Urteil vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11, juris Rn. 24).
  • BGH, 21.01.2016 - 4 StR 507/15

    Strafzumessung

    Die Erwägung, deren Einfluss auf die Höhe der verhängten Einzelstrafen und damit auch auf die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe der Senat nicht ausschließen kann, erweist sich daher als durchgreifend rechtsfehlerhaft (vgl. Senatsbeschluss vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91, StV 1991, 557 (LS)).
  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 329/92

    Maßstab bei Bewertung einer Beihilfe als besonders schweren Fall -

    Sollte die Angeklagte dagegen noch heroinabhängig sein, wäre ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu prüfen (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH, Beschlüsse vom 3. September 1991 - 4 StR 346/91 - und vom 27. September 1991 - 3 StR 30/91).".
  • BGH, 25.10.1991 - 2 StR 460/91

    Verschlechterungsverbot bei der Nachholung der Unterbringung in einer

    Sie führt zur Aufhebung der gesamten Rechtsfolgenaussprüche, da nicht auszuschließen ist, daß bei Anordnung einer Unterbringung eine geringere Strafe festgesetzt worden wäre (vgl. BGHSt 37, 5; BGH, Beschl. v. 3. September 1991 - 4 StR 346/91 und v. 27. September 1991 - 3 StR 30/91).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1991 - 5 StR 319/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6750
BGH, 30.07.1991 - 5 StR 319/91 (https://dejure.org/1991,6750)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1991 - 5 StR 319/91 (https://dejure.org/1991,6750)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1991 - 5 StR 319/91 (https://dejure.org/1991,6750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit eines Angeklagten bei der Strafrahmenwahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 357
  • StV 1991, 557 LS
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.1990 - 5 StR 384/90

    Nicht hinreichende Stellungnahme zu den Folgen der verhängten Freiheitsstrafe auf

    Auszug aus BGH, 30.07.1991 - 5 StR 319/91
    Bei dieser Sachlage bedurfte es näherer Erörterungen zu § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB (vgl. Senat, Beschluß vom 11. September 1990 - 5 StR 384/90 -).".
  • BGH, 01.12.1992 - 4 StR 577/92

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Das wäre rechtsfehlerhaft, weil eine der Voraussetzungen für die Bestrafung des Angeklagten überhaupt ist, daß der Angeklagte schuldhaft gehandelt hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Schuldfähigkeit 1).
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