Rechtsprechung
BGH, 07.04.1998 - 1 StR 120/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfahrensrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 354
- StV 1998, 382
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99
Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der …
Das kann der Revisionsführer mit eigenen Worten tun; wesentlich ist dabei aber die Vollständigkeit des Vortrags (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4). - BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06
Darlegungsanforderungen an die Beweisantragsrüge; Sicherungsverwahrung …
Einer darüber hinausgehenden wörtlichen Wiedergabe des Beschlusses, der in seinem Kern auf die von der Revision mitgeteilte Entscheidung der Strafkammer vom 12. Juli 2005 verweist, bedurfte es nicht (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweisantragsrecht 4). - BGH, 28.07.1998 - 4 StR 240/98
Verwenden einer Schreckschusspistole beim Überfall - Verwenden einer …
In den Fällen 3 und 4 hat er die Waffe aber zusätzlich als Schlagwerkzeug eingesetzt und damit auch ein gefährliches Werkzeug verwendet im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F., so daß derselbe Strafrahmen wie nach § 250 Abs. 1 StGB a.F. eröffnet ist (vgl. BGH StV 1998, 382).
Rechtsprechung
BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Mitteilung von Strafzumessungserwägungen
- rechtsportal.de
JGG § 31
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 382 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98
Waffe i.S.d. § 250 StGB
a) Bei der vom Angeklagten zur Tatbegehung eingesetzten geladenen Gaspistole, die Gas nach vorne verschießt und deswegen Schußwaffe nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. ist (…vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1 und 3), handelt es sich um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH. Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 -, vom 14. Juli 1998 - 1 StR 272/98 - und vom 19. Januar 1999 - 4 StR 668/98). - BGH, 03.12.1998 - 4 StR 380/98
Vorlagebeschluß; Schwerer Raub bei objektiv gefährlichem Tatmittel, vom dem keine …
a) Allerdings handelt es sich beider vom Angeklagten zur Tatbegehung eingesetzten geladenen Gaspistole, die Gas nach vorne verschießt und deswegen Schußwaffe nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. ist (…vgl. BGHR StGB 5 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1 und 3), um eine Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F. (BGH, Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 - und vom 14. Juli 1998 - 1 StR 272/98). - OLG Hamm, 20.12.2016 - 1 RVs 94/16
Strafurteil; Anforderungen an die Unterschrift des Richters
Darüber hinaus bedarf es einer neuen, selbstständigen, von der früheren Beurteilung unabhängigen, einheitlichen Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten; auch die früher abgeurteilten Taten sind deshalb im Rahmen der Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.04.1998 - 1 StR 165/98 - OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013 - III-3 RVs 16/13 - KG, Urteil vom 15.02.2013 - (4) 121 Ss 296/12 (347/12) -, jew. zit. n. juris). - BGH, 04.08.1998 - 5 StR 362/98
Verwenden einer ungeladenen Maschinenpistole und einer Gaspistole mit unbekanntem …
Auch die geladene Pistole, die der Angeklagte bei sich führte, wurde nicht im genannten Sinne "verwendet" (vgl. BGH, Beschluß vom 21. April 1998 - 1 StR 165/98 - in StV 1998, 382). - OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss 283/05
Jugendrecht; Rechtsfolgenenrscheidung; Anforderungen; Bewährungsentscheidung
Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (zu vgl. BGHSt, Beschluss vom 21.04.1998 - 1 StR 165/98 -).".