Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.01.1998

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98   

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BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98 (https://dejure.org/1998,1819)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1998 - 3 StR 15/98 (https://dejure.org/1998,1819)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98 (https://dejure.org/1998,1819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen als vom Blutalkoholwert

  • Judicialis

    StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3427
  • NStZ 1998, 457
  • NJ 1998, 439
  • StV 1998, 537
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98
    Denn es gibt keinen gesicherten medizinischstatistischen Erfahrungssatz darüber, daß ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen ist (BGHSt 43, 66 ff.).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98
    Die Strafzumessung weist hinsichtlich der für § 57 a StGB erforderlichen Gesamtabwägung von Tat und Täterpersönlichkeit (vgl. BGHSt 40, 360) keinen Rechtsfehler auf.
  • BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03

    Vergewaltigung (Ausschluss der Wirkung eines Regelbeispiels; ganz außergewöhnlich

    Insbesondere hat das Landgericht nicht erkennbar berücksichtigt, daß der Berechnung aus Trinkmengen als Beweisanzeichen für die Beurteilung der Schuldfähigkeit wegen des langen Trinkzeitraums - hier etwa 12 Stunden - regelmäßig ein geringerer Indizwert zukommt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03; BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12 und vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97, NStZ-RR 1998, 68) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, NStZ 2005, 329; vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532 und vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02, NStZ-RR 2003, 71; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690 und vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NJW 1998, 3427).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Gegenüber diesen aussagekräftigen psychodiagnostischen Kriterien, einhergehend mit Alkoholgewöhnung und weitgehend erhaltenem Erinnerungsvermögen des Angeklagten, hat das Landgericht dem Blutalkoholwert, der hier lediglich anhand der Trinkmengen über einen Zeitraum von 7 1/2 Stunden ermittelt werden konnte, zu Recht keine ausschlaggebende Beweisbedeutung beigemessen (vgl. BGHSt 43, 66; BGH NStZ 1998, 457; Beschl. v. 23. November 2000 - 3 StR 413/00).
  • BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00

    Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung;

    Dabei hat es - was bei einem nur rechnerisch ermittelten Blutalkoholwert an sich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36) - der Blutalkoholkonzentration nur geringe Beweisbedeutung beigemessen und entscheidend auf die psychodiagnostischen Kriterien (zu deren Bedeutung für die alkoholische Intoxikation vgl. BGHSt 43, 66, 68 f.) abgestellt, nämlich das Leistungsverhalten des Angeklagten bei der Begehung der Straftaten und sein "detailgenaues Erinnerungsvermögen" (UA 31 bis 33).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18

    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit;

    Es ist daher rechtlich unbedenklich, dass das Landgericht entscheidend auf das gegen eine vollständig aufgehobene Steuerungsfähigkeit sprechende orientierte und von keinen gravierenden Ausfallerscheinungen geprägte Leistungserhalten des Angeklagten abgestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308; vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NStZ 1998, 457, 458).
  • BGH, 26.08.1999 - 4 StR 329/99

    Alkoholkonsum; Verminderte Schuldfähigkeit; Vergewaltigung; In dubio pro reo;

    Gegenüber aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen darf dabei einem Blutalkoholwert geringere Beweisbedeutung beigemessen werden, wenn dieser lediglich aufgrund von Trinkmengenangaben bei einer längeren Trinkzeit ermittelt worden ist (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03

    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen

    Zwar kann die Indizwirkung einer hohen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration (vgl. BGHSt 43, 66) durch Umstände entkräftet werden, die darauf hinweisen, daß das Steuerungsvermögen des Täters trotz der erheblichen Alkoholisierung voll erhalten geblieben ist (sog. psychodiagnostische Beurteilungskriterien; vgl. hierzu etwa BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 34 und 36).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

    Er muss vielmehr in eine Gesamtwürdigung aller Beweistatsachen eingebracht werden, die darüber entscheidet, welche Bedeutung ihm neben den sonstigen Beweisanzeichen im Einzelfall zukommt (BGH, Urteile vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89, BGHSt 36, 286; vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98; Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88; vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 684/88).

    Eine solche Rückrechnung stellt eine mit zahlreichen Fehlerquellen behaftete Schätzung dar, die vom Tatgericht zwar dann nach dem Zweifelssatz zugrunde zu legen ist, wenn es über andere zuverlässige Beweisanzeichen nicht verfügt, deren geringerer Beweiswert aber bei der Abwägung mit sonstigen Beweisanzeichen zu würdigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NJW 1998, 3427, 3428).

  • BGH, 09.11.2022 - 2 StR 250/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anlasstat: Symptomwert für den Hang,

    Bereits die Frage, ob es sich bei der Bestimmung dieses Wertes um eine Rückrechnung aufgrund des Ergebnisses einer Blutprobe oder eine solche aufgrund von weniger zuverlässigen Trinkmengenangaben (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NStZ 1998, 457 f.) gehandelt hat, wird in den Urteilsgründen nicht beantwortet.
  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 624/12

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung von Zeugenaussagen); Anforderungen an

  • BGH, 09.11.1999 - 4 StR 521/99

    Alkoholbedingte erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit;

  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02

    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte

  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 413/00

    Schuldunfähigkeit nach Alkoholgenuß; Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 114/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Bedeutung des Blutalkoholwertes (BAK) bei sonstigen

  • BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen; Hemmschwelle;

  • BGH, 15.01.2002 - 1 StR 533/01

    Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit; Schuldfähigkeit;

  • BGH, 12.09.2001 - 3 StR 313/01

    Wiederholte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Ablehnung

  • LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

  • LG Wuppertal, 13.05.2022 - 25 Ks 14/21
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Rechtsprechung
   BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97   

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https://dejure.org/1998,2035
BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97 (https://dejure.org/1998,2035)
BGH, Entscheidung vom 06.01.1998 - 5 StR 582/97 (https://dejure.org/1998,2035)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 1998 - 5 StR 582/97 (https://dejure.org/1998,2035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit - Anforderungen an die Begründung der Verneinung der Schuldunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 20, 21

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2753
  • NStZ 1999, 126 (Ls.)
  • StV 1998, 536
  • StV 1998, 537
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).

    Ob eine Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich das Wesen des Täters in der oben beschriebenen Weise nachhaltig geprägt hat, kann nur im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Tat einschließlich der ihr zugrundeliegenden Motive festgestellt werden (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Dabei ist unerheblich, ob die Persönlichkeitsveränderung "Krankheitswert" erreicht; das Merkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit erfaßt gerade solche Veränderungen in der Persönlichkeit, die nicht pathologisch bedingt sind, also keine krankhaften seelischen Störungen darstellen (BGHSt 34, 22, 24 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Ob eine Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich das Wesen des Täters in der oben beschriebenen Weise nachhaltig geprägt hat, kann nur im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Tat einschließlich der ihr zugrundeliegenden Motive festgestellt werden (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Vielmehr kommt es - wie bei anderen Triebstörungen auch - darauf an, ob die von der Norm abweichende sexuelle Präferenz den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97

    Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie -

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97
    Auch wird nicht mitgeteilt, welche Anknüpfungstatsachen - etwa zum Sexualverhalten des Angeklagten außerhalb seiner Delinquenz - der Sachverständige seiner Bewertung, nichts deute auf eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten hin, zugrundegelegt hat (vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 446/97 -).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    Auch wenn sich die gelisteten Kategorien bestimmten gesetzlichen Merkmalen zuordnen lassen (vgl. Rasch, Forensische Psychiatrie, 3. Aufl., S. 52 ff.), sagt daher die Vergabe einer entsprechenden Diagnose durch den psychiatrischen Sachverständigen noch nichts über die forensische Bewertung des psychischen Zustands des Betroffenen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 4 StR 532/04, NStZ-RR 2005, 137, 138; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52; Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99, BGHR StGB § 63 Zustand 34; Nedopil, Forensische Psychiatrie, 4. Aufl., S. 127; Maatz, FPPK 2007, 147, 149; Winkler/Förster, NStZ 1999, 126, 127; Kröber/Dannhorn, NStZ 1998, 80, 81; Scholz/Schmidt, Schuldfähigkeit bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit, S. 13).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    b) Allerdings ist nicht jedes abweichende Sexualverhalten in Form einer "Pädophilie" ohne weiteres einer schweren Persönlichkeitsstörung gleichzusetzen, die als Merkmal des § 20 StGB einer schweren anderen seelischen Abartigkeit zuzuordnen ist und zu einer Schuldmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB führen muß (BGH NStZ 1999, 126 mit Anm. Winckler/Foerster).

    Damit fehlt auch das Ergebnis der sachverständigen Beurteilung des Maßes der Determiniertheit der sexuellen Handlungen (Venzlaff/Foerster aaO S. 252; vgl. auch die Anm. von Winckler/Foerster zu BGH NStZ 1999, 126, 128).

  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in

    c) Die Verneinung der Voraussetzungen des § 21 StGB begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken auch deshalb, weil die Urteilsgründe die für die Beurteilung der sich nach den Feststellungen aufdrängenden Frage, ob beim Angeklagten eine schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB vorliegt, gebotene Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und 12 Taten (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 33, 37) vermissen lassen.
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei unter anderem auf die Bedeutung des Sexualverhaltens des Verurteilten außerhalb seiner Delinquenz (Beschluss vom 06.01.1998, 5 StR 582/97 Rn. 9), einschlägiger Vorverurteilungen, der Umsetzung sexueller Tagträume und Phantasien in deviante Handlungen, einer deutlichen Steigerung der Tathandlungen und gescheiterter Therapieversuche (Beschluss vom 25.07.2006, 4 StR 141/06 Rn. 14) hingewiesen worden.
  • BGH, 10.03.2004 - 4 StR 563/03

    (Schwerer-) Sexueller Missbrauch von Kindern; Anordnung der Unterbringung in

    Steht, wie hier, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund, muß diese den Täter im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 574/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv

    Dies ist, wenn für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund steht, nur dann der Fall, wenn diese den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 242/07

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Pädophilie (erforderliche Feststellungen zur

    Steht, wie hier, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund, muss diese den Täter im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • BGH, 06.07.2010 - 4 StR 283/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

    Steht, wie hier, für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine von der Norm abweichende sexuelle Präferenz im Vordergrund, muss diese den Täter im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringt (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 337; StV 2005, 20; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 33, 37 und § 63 Zustand 23).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 9/10

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Davon ist nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen jedenfalls nicht ohne weiteres auszugehen (vgl. BGH NStZ 1999, 610 f.; NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 32, 33 und § 63 Zustand 23, 28).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

    Sie hat die homosexuelle Pädophilie des Verurteilten, die von ihm als ich-synton empfunden wird und die sich auf männliche Kinder in der Vorpubertät und männliche Jugendliche bezieht (zur Typologie der Pädophilie vgl. Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung, 5. Aufl., S. 344 mwN; siehe auch BGH NJW 1998, 2753), als das Eingangskriterium der schweren anderen sexuellen Abartigkeit erfüllenden Zustand angesehen und hinsichtlich einer einzigen Tat verminderte Schuldfähigkeit angenommen, weil zusätzliche Faktoren - schnell zunehmende Zahl von Sexualkontakten, die zu einer Überflutung des Verurteilten mit paraphilen Impulsen geführt haben, Erschütterung des Persönlichkeitsgefüges und episodischer Substanzmissbrauch (Alkohol) - hinzugetreten sind.
  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07

    Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende

  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 358/13

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen einer (verminderten) Schuldfähigkeit

  • BGH, 10.01.2000 - 5 StR 640/99

    Pädophilie (bei Bestreiten der Tat durch den Angeklagten); Schwere seelische

  • BGH, 22.08.2013 - 5 StR 365/13

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erörterungen zum Ausschluss schuldrelevanter

  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97

    Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie -

  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 52-IV-08
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